Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.

Aus dem Bereich Natur- und Landschaftsschutz

1. Bodenschutz und Flächensparziel

Bereits 2016 hat DIE LINKE im Sächsischen Landtag das Thema Flächensparziel in Ihrem Sinne besprochen und weitere Handlungsoptionen ergänzt. Zu erwähnen wäre bspw. die parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2012, das Flächensparziel deutlich besser als jetzt im Landesentwicklungsplan zu verankern (vgl. ÄAntr DIE LINKE 11.07.2012, Drs 5/9672). In den Jahren 2010 und 2016 hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag mit Kleinen Anfrage an die Staatsregierung herausfinden wollen, inwieweit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bodenschutz ergriffen wurden – das Ergebnis ist ernüchternd.

2. Baumschutz

Bereits 2010 hat DIE LINKE im Sächsischen Landtag in einem Gesetz zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes des kommunalen Baumbestandes durch die sächsischen Gemeinden – Sächsisches Baumschutzgesetz (SächsBaumSchG, GesEntw DIE LINKE 09.12.2010, Drs 5/4309) die genannte Änderung wieder rückgängig machen wollen. Diese Position vertritt DIE LINKE. Sachsen bis heute.

3. Biotopverbund und Biodiversität

Beim Birkhuhn konnte die Fraktion DIE LINKE. Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Verband Sächsischer Ornithologen jüngst einen beachtlichen Erfolg erzielen – es wird ein Artenhilfsprogramm geben, das den fachlichen Anforderungen der Ornithologen Genüge tut.

4. Gewässerschutz

In deutlich stärkerem Umfang als jetzt ist der Erhalt und die Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässer sowie Renaturierung oder Verbesserung des ökologischen Potenzials naturferner, ausgebauter Gewässer voranzutreiben – hier mangelt es gegenwärtig. 86% der kartierten Gewässerstrecke in Sachsen sind „deutlich verändert“ oder schlechter. DIE LINKE. Sachsen schlägt vor, dies durch flusseinzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände zu erledigen, die aufgrund fachlich fundierter Gewässerbewirtschaftungspläne vorgehen.
In Betrieb befindliche Wasserkraftanlagen machen nur einen Bruchteil der Querverbauungen in sächsischen Gewässern aus – ausweislich der Querbauwerksdatenbank Sachsen sind es 3,3 % aller Querbauwerke. Viele der rund 2.000 komplett undurchgängigen Querverbauungen befinden sich im Besitz des Freistaates Sachsen und dienen nicht der Nutzung der Wasserkraft.
Die Landwirtschaft ist für den Hauptanteil der unerwünschten Stickstofffrachten in den Gewässern verantwortlich, die gesteckten Minderungsziele wurden hier bislang nicht erreicht. Aus Sicht der LINKEN. Sachsen besteht weiterhin Handlungsbedarf im Bereich des zu hohen Nitratgehaltes, welche mit der Ausbringung von N‑Düngern als Pflanzennährstoff in Verbindung steht.
Die Gewässerrandstreifen und die dort geltenden strengen Regelungen für den Gewässerschutz bedürfen einer höheren Aufmerksamkeit. Hier gibt es in erster Linie ein Vollzugsdefizit. Die Einhaltung der Gesetze ist durch eine leistungsfähige und qualifizierte Verwaltung sicherzustellen.
Weiterhin sollte durch einen kontinuierlich-schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 der Eintrag von Quecksilber und anderen Schadstoffen in die Luft verringert werden: Pro Jahr werden gegenwärtig allein im Flusseinzugsgebiet Elbe aus Verbrennungsanlagen im Energiesektor mit einer Kapazität von über 50 MW rund 2,8 Tonnen Quecksilber und –verbindungen und 2,9 Tonnen Blei und ‑verbindungen in die Luft emittiert, was den chemischen Zustand der Gewässer verschlechtert. Die Emissionen aus dem Energiesektor machen im o.g. Beispiel bei Blei 57%, bei Quecksilber 89% aus.
Ein weiteres gravierendes Problem, ist das Vorkommen von Mikroplastik und anderen unerwünschten Stoffen in unseren Gewässern. Obwohl die Abwasserbehandlung hierzulande auf einem hohen Stand ist, können Kläranlagen bspw. Mikroplastik nicht vollständig aus dem Wasser entfernen.
Eine Untersuchung in Sachsen hinsichtlich in Oberflächengewässern vorhandener Arzneistoffe wurde nur in den Jahren 2005 und 2007 vorgelegt. „Neben den ökotoxikologischen Wirkungen der Arzneistoffe ist die hohe Konzentration der Antibiotikawirkstoffe in der aquatischen Umwelt bedenklich.“ hieß es im Arzneistoffbericht 2007 (S. 25) – seitdem sind keine weiteren Berichte dazu in Sachsen erschienen, oder wurden großmaßstäbige Maßnahmen ergriffen. Arzneimittel gehören nicht zu den in der EU-WRRL geregelten Stoffen. Die Erkenntnisprozesse und Gegenmaßnahmen stehen erst am Anfang. DIE LINKE. Sachsen unterstützt in diesem Sinne Initiativen für strategische Ansätze zur Identifizierung und Priorisierung gewässerrelevanter Mikroschadstoffe, inklusive einer Ableitung von Umweltqualitätsnormvorschlägen und Gegenmaßnahmen.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Wasserschutzgebiete und Bewirtschaftungsvorgaben zum Schutz der Wasservorkommen in den Nitratgebieten, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 10.04.2019, Drs 6/17396 finden Sie interessante Zahlen und Aussagen über infolge der Nitratbelastung aufgegebene Trinkwasserfassungen.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Öffentliche Wasserversorgung in Sachsen – Talsperren und Trockenheit, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 12.12.2018, Drs 6/15917 finden Sie interessante Zahlen und Aussagen über die Leistungsfähigkeit der Talsperren infolge der Trockenheit 2018 und zur Vorsorgeplanung.
Der Klimawandel führt in Sachsen nach Projektionen des LfULG absehbar dazu, dass u.a. schwere Trockenheiten zunehmen werden. Insofern betrifft der Klimawandel auch die Grundwasservorkommen, da Grundwasserneubildung und infolgedessen das Grundwasserdargebot (Menge) sich durch verminderte Niederschläge verringern. Grundwasserdargebote liefern 61% unseres Trinkwassers – Klimaschutz ist letztlich also auch Trinkwasserschutz.
Stoffliche Wasserprobleme werden aktuell nicht dadurch gelöst, dass die Stickstoffeinträge in das Grundwasser angegangen werden, sondern dass die Wasserversorger „sauberes“ Wasser aus ortsfernen Quellen zukaufen. Das ist so nicht vorgesehen, da das Wasserhaushaltsgesetz eindeutig kleinräumige Versorgungslösungen bevorzugt und als Regel ansieht. Die ortsnah verfügbaren Wasserressourcen sollen ausdrücklich andersherum durch das Wasserrecht geschützt werden und das Gebot der ortsnahen Wasserversorgung insofern ein Beitrag zum flächendeckenden Grundwasserschutz sein.

5. Wald und Forstwirtschaft

Waldmehrung sollte aus unserer Sicht in waldarmen Gebieten erfolgen, dort gibt es in Bezug auf Biodiversität den größten Nutzen. Die angestrebten 30% sind eine wahllose Zahl, auf der nicht bestanden werden muss. Entscheidend ist vielmehr die Qualität der Waldmehrung. Die häufige Forderung, landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte aufzuforsten, widerspricht der Forderung, Waldmehrung zunächst in waldarmen Gebieten umzusetzen.
Gegenwärtig sind 2,7% der Waldfläche als Totalreservate oder Naturwaldzellen ausgewiesen – auf 97,3% wird mehr oder weniger intensiv Forstwirtschaft betrieben. 1999 wurden in einer Studie des LfUG 3% der Waldfläche zur Nutzungsfreiheit vorgeschlagen. Nimmt man die naturschutzfachlich bedeutenden, weil sehr alten und moorigen Wälder im Besitz des Freistaates hinzu, käme man immerhin auf 3,2% der Waldfläche in Sachsen, wo natürliche Prozesse ungestört ablaufen können. Das wäre ein aus unserer Sicht lohnendes Handlungsfeld.

Aus dem Fachbereich Heimatgeschichte/Denkmalpflege

2. Weiterbildungseinrichtungen für historische Handwerke

Kulturtechniken wie altes Handwerk am Bau, das abfall- und emissionsarm und mit kurzen Wegen dauerhaft haltbare Gebäude zu errichten vermag, sind aus unserer Sicht förderungswürdig. Auch durch die Festschreibung der Anwendung dieser Bauweisen in öffentlichen Aufträgen wären diese zu unterstützen und zu verbreiten – am Ende ggf. auch besser als rein durch museale Förderung in Weiterbildungszentren für eventuelle Anwendungsfälle.

4. Anwendung und Umsetzung des § 34 BauGB

Im BauGB ist geregelt, dass eine „Einfügung“ nur gegeben ist, wenn keine nur durch die Bauleitplanung zu bewältigende bodenrechtliche Spannung erzeugt wird; das „Einfügen“ erfordert keine Uniformität (vgl. Battis, Krautzberger, Reidt (2016): BauGB, Kommentar; § 34 Rn. 25). Ermessensleitende Hinweise und Erlasse sind in Sachsen keine Seltenheit um Verwaltungshandeln zu lenken; für die jeweiligen Baubehörden wäre auch hier eine Präzisierung denkbar, soweit es rechtlich möglich ist.