Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 finden in Sachsen parallel zur Europawahl auch viele kommunale Wahlen statt. Gewählt werden unter anderem Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Ortschafts(bei)räte.
Kandidiere in deinem Ort!
Punkrock oder Pickelhaube? Biowiese oder braune Saat? Kultur oder Konsum? Das kannst du in deiner Stadt, in deinem Dorf oder in deiner Gemeinde mitentscheiden – als Mitglied im Stadt- bzw. Gemeinderat.
Du kannst dir vorstellen zu kandidieren? Oder willst dich einfach erstmal informieren? Füll einfach unser Formular aus und wir melden uns bei dir!
Bist du Kommunalist*in? Du entscheidest!
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, für Stadt- oder Gemeinderat, den Kreistag oder einen Ortschafts(bei)rat zu kandidieren? Wir begleiten dich auf dem Weg dorthin und stehen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Kommunalpolitik von unten: DIE LINKE
Fragen & Antworten
Die Kommunalwahl wird wieder parallel zur Europawahl stattfinden – und das wird am Sonntag, dem 9. Juni 2024, sein.
Das aktive und passive Wahlrecht (wählen und gewählt werden) haben alle Menschen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- mindestens 18 Jahre alt sind
- und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Verrückt: Am gleichen Tag findet die Europawahl statt. Dort dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Von der Kommunalwahl bleiben sie in Sachsen jedoch ausgeschlossen – da die CDU eine Absenkung des Wahlalters seit Jahren blockiert.
Gewählt werden u.a.:
- Die Kreistage in den zehn Landkreisen in Sachsen
- Die Gemeinderäte in den Gemeinden in den Landkreisen
- Die Stadträte in den drei kreisfreien Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz
- Die Ortschaftsräte
Alle werden für fünf Jahre gewählt.
Wie viele Plätze ein Gemeinderat hat, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Die kleinsten Gemeinderäte (bis 500 Einwohner*innen) umfassen nur acht Personen. Große Städte mit über 400.000 Einwohner*innen können Stadträte von 60 Personen haben. Die kreisfreien Städte Dresden und Leipzig haben sogar einen Stadtrat mit 70 Personen.
In Sachsen gibt es zehn Landkreise sowie drei kreisfreie Städte. Die zehn Landkreise wählen je einen Kreistag, der sich um Belange des ganzen Landkreises kümmert.
Die Gemeinderäte sind auf ebene der Gemeinden angesiedelt. Es gibt sie also in den drei kreisfreien Städten (Leipzig, Dresden, Chemnitz) sowie in den vielen Gemeinden innerhalb der zehn Landkreise. In den Gemeinden, die die Bezeichnung »Stadt« tragen, heißen die Gemeinderäte Stadträte - sind aber Gemeinderäte wie andere auch. Der Gemeinderat der Stadt Bautzen heißt zum Beispiel Stadtrat, der Gemeinderat von Arzberg heißt nur Gemeinderat.
Häufig sind Gemeinden Zusammenschlüsse aus verschiedenen Orten, Dörfern oder ehemaligen selbstständigen Gemeinden. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden auch noch Ortschaftsräte.
Ein Beispiel: Einer der zehn Landkreise Sachsens ist Mittelsachsen. In Mittelsachsen gibt es 53 Gemeinden. Eine dieser Gemeinden ist Brand-Erbisdorf. Die Gemeinde besteht aus verschiedenen Orten: Brand-Erbisdorf selbst und den beiden Ortschaften St. Michaelis und Langenau. Da Brand-Erbisdorf das Stadtrecht besitzt, heißt der Gemeinderat Stadtrat. Eine andere Gemeinde in Mittelsachsen ist Reinsberg. Diese Gemeinde besitzt kein Stadtrecht – aber besteht dafür aus fünf Ortschaften: Bieberstein, Dittmannsdorf, Hirschfeld, Neukirchen und Reinsberg selbst. Daher gibt es einen Gemeinderat für die gesamte Gemeinde Reinsberg sowie fünf Ortschaftsräte für die fünf Ortsteile.