Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Sächsischer Bauernverband e.V.

  1. Wie steht Ihre Partei zur Vielfalt der Landwirtschaftsstrukturen im Freistaat Sachsen hinsichtlich kleinerer und größerer Betriebe, ökologisch und konventionell wirtschaftender Betriebe, Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb und den verschiedensten Rechtsformen?
  • Wir stimmen zu, dass eine Vielfalt bei den sächsischen Landwirtschaftsbetrieben zu erhalten und zu befördern ist. Derzeit bewirtschaften jedoch knapp vier Prozent der Landwirtschaftsbetriebe (absolut 240 Betriebe) rund 45 Prozent der Fläche in Sachsen. Diese großen Betriebe können in der Regel wirtschaftlicher arbeiten. Um die Vielfalt beizubehalten und allen Betriebsformen die gleichen Entwicklungschancen einzuräumen, sind insbesondere die arbeits(kräfte)intensiveren und kleineren Betriebe zu stärken. Wir setzen uns für ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz mit Bodenpreisbremse und flankierendem landeseigenen Bodenfonds ein[1], um den erheblichen Struktur- und Besitz­veränderungen in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten zu begegnen. Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen biologischer und konventioneller Wirtschaftsweise herzustellen, streben wir eine mittelfristige Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Sachsen von derzeit knapp 4,5 Prozent auf 20 Prozent an.
  1. Welche Maßnahmen (der Handels‑, Steuer‑, Kredit- und Preispolitik) wird Ihre Partei ergreifen bzw. von der Bundesregierung einfordern, um die Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft teilhaben zu lassen und die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen anzugleichen?
  • Auch in der Landwirtschaft müssen alle von ihrer Arbeit gut leben können. Wir setzen uns für gute Arbeits- und Einkommensbedingungen in der Land‑, Forst- und Fischereiwirtschaft ein und fordern gesetzliche Rahmenbedingungen, die einen respektvollen Umgang mit Mensch, Natur und Tier sicherstellen. Mit Preisen für Milch und Fleisch, die nicht kostendeckend sind, wird das nicht funktionieren. Deshalb wollen wir die Marktdominanz der Handelskonzerne, der großen Molkereien und Schlachthöfe begrenzen und die Verhandlungsmacht der Bäuer*innen stärken. Dafür werden wir die Förderung regionaler, genossenschaftlich organisierter Erzeugergemeinschaften oder von Selbstversorgungsstrukturen wie der solidarischen Landwirtschaft, dezentrale Verarbeitungskapazitäten und Eigenvermarktungs­strukturen stärken, die sich auf die Lebensmittelproduktion regionaler Märkte fokussieren. Die Vorgabe von Mindesterzeugerpreisen beispielsweise für Milch und Fleisch wollen wir unterstützen[2].
  1. Wie beurteilen Sie die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020?
  • Aus den Vorschlägen der EU-Kommission zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lässt sich ableiten, dass die EU-Kommission an der bisherigen GAP-Struktur festhalten möchte und dabei vor allem die Erste Säule der Flächenprämien in der GAP stärkt. Diese sind nicht konsequent an verpflichtende öffentliche Leistungen gebunden, wohingegen die Zweite Säule vor allem die gezielte Förderung von vielen freiwilligen, gemeinwohlorientierten Programmen, wie landwirtschaftliche Umwelt‑, Klima- und Tierschutzmaßnahmen betrifft. Letztere soll je nach Berechnung fortan um bis zu 27 Prozent gekürzt werden. Damit wird aus unserer Sicht das ganzheitliche Leitbild eines multifunktionalen Landwirtschaftsbetriebs weiter geschwächt, in dem Pflanzen- und Tierzucht miteinander verwoben sind. Grundsätzlich kritisieren wir die exportorientierte und profitmaximierende Ausrichtung der GAP, die einer wirklich sozialökologischen Entwicklung vollkommen entgegensteht. Die GAP muss sich einerseits dem Ziel regionaler Wirtschaftskreisläufe verschreiben, beispielsweise durch die Deckung des europäischen Futtermittelbedarfs aus eigener Produktion, andererseits müssen Anreize zur Überproduktion und deren Exporte, die zulasten der regionalen Landwirtschaft in den importierenden Ländern gehen, abgebaut werden.
  • Damit es in der Wertschöpfungskette gerecht zugeht, werden sozial gerechte und ökologische Marktregeln und eine Subventionspolitik der GAP nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ gebraucht. Landwirt*innen müssen selbst von ihrer Arbeit leben, aber auch ihre Beschäftigten fair bezahlen und wichtige gemeinwohlorientierte Investitionen realisieren können. Diese umfassen bspw. die Bereiche Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz oder bessere Arbeitsbedingungen. Es benötigt eine GAP, die eine Bewirtschaftung für mehr Artenvielfalt, Gewässer- und Klimaschutz fördert und auch die sozialen Fragen nicht außer Acht lässt. Die Vorschläge der EU-Kommission weisen dabei in eine aus unserer Sicht falsche Richtung[3].
  1. Welche Schwerpunkte haben für Ihre Partei Vorrang bei der Investitionsförderung in der sächsischen Landwirtschaft? Nach welchen Prinzipien würden Sie Investitionsförderprogramm gestalten?
  • Öffentliche Förderungen sollten unserer Meinung nach stets dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ folgen. Für die Landwirtschaft heißt dies, dass ausschließlich Bewirtschaftungs-Maßnahmen unterstützt werden, die auch  Artenvielfalt, Gewässer‑, Tier- und Klimaschutz fördern und auch die sozialen Fragen nicht außer Acht lassen[4]. Es müssen langfristig tragbare, sinnvolle und durchhaltbare Strukturen (Stichwort: Klimawandel) in der Landwirtschaftsförderung geschaffen und gezielt gefördert werden. Dabei sind regionale Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungswege durch gezielte Investitionen zu stärken. 
  1. Befürworten Sie Ausgleichzahlungen für Landwirtschaftsbetriebe, die in naturbedingt benachteiligten Gebieten wirtschaften?
  • Um den unterschiedlichen geologischen und klimatischen Verhältnissen Europas gerecht zu werden und weiterhin eine flächendeckende Landnutzung zu ermöglichen, sollten aus unserer Sicht Ausgleichszahlungen mit in die Direktzahlungen der GAP aufgenommen werden. Wir schlagen vor, dass mindestens drei verschiedene Abstufungen bei der Flächenförderung auf Grundlage bestimmter EU-weit definierter Gebietskulissen eingeführt werden. Die ertragsschwächsten Regionen sollten die höchste Zahlung, die ertragsstärksten Regionen die niedrigste Zahlung erhalten. Die Zahlungshöhe bemisst sich dabei am Einkommensniveau der Mitgliedstaaten.
  1. Wie lässt sich aus Sicht Ihrer Partei der gesellschaftliche Wunsch nach höheren Tierwohlstandards realisieren?
  • Dem richtigen und nachvollziehbaren gesellschaftlichen Wunsch nach höheren Tierwohlstandards wollen wir nachkommen, in dem wir zuerst Tierverstümmelungen und Qualzuchten beenden sowie den Antibiotikaansatz weiter reduzieren. Stattdessen setzen wir in der Tierhaltung auf robuste Mehrnutzungsrassen und tiergerechte Haltungsformen ohne Käfigsysteme, Kastenstände oder Vollspaltenbuchten. Vor allem aber braucht es eine bodengebundene Tierhaltung, die ausreichend Fläche für die Futtererzeugung und die Gülleausbringung berücksichtigt. Außerdem unterstützen wir die flächendeckende Einführung einer rechtlich verbindlichen Haltungskennzeichnung in Deutschland und Europa. Eine gute Grundlage dafür bietet das zweistufige Tierschutz-Label „Für Mehr Tierschutz“ des Deutschen Tierschutzbundes. Wir wollen weniger und kürzere Tiertransporte, die strenger kontrolliert werden.
  1. Wo setzen Sie die Prioritäten bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach 2020?
  • Die Agrarpolitik muss sich künftig noch stärker am Klima‑, Umwelt- und Tierschutz ausrichten und eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten. Wir wollen eine strukturreiche, vielfältige Landwirtschaft mit einer ausgewogenen Verteilung von Tierhaltungsbetrieben, die sich vor allem an regionalen Wirtschaftskreisläufen orientiert.
  • Im Bereich des Klimaschutzes begrüßen wir einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohle und möchten den Ausbau erneuerbarer Energieträger in Sachsen zur Strom- und Wärmeerzeugung massiv fördern. Hierfür setzen wir auf Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme, um den Energieträger Kohle abzulösen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass der sächsische Bruttostromverbrauch vollständig von diesen Energieträgern gedeckt werden kann. Dabei setzen wir auch auf Speichertechnologien ebenso wie Netzausbau‑, Energieeffizienz- und Einsparinitiativen. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Klimaschutzstrategie betrifft den Verkehrssektor, in dem wir Rad- und Fußverkehr, aber auch den öffentlichen Verkehr massiv ausbauen möchten, um den Anteil des klimaschädlichen Autoverkehrs zu reduzieren[5].
  1. Welche politischen Konsequenten leitet Ihre Partei aus dem Dürrejahr 2018 für die Landwirtschaft ab?
  • Spätestens das Jahr 2018 hat gezeigt: Die Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion muss verbessert werden! Dazu wollen wir den Mineraldünger- aber auch den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf den Feldern verringern[6], moderne boden- sowie ressourcenschonende Techniken fördern und das Anbaumanagement optimieren, beispielsweise um Wasser zu sparen, die Bodenverdichtung zu reduzieren oder den Humusaufbau zu fördern. So kann bestimmten Wetterereignissen und ‑extremen mit Maßnahmen z. B. der Fruchtfolgegestaltung oder der Bodenbearbeitung begegnet werden. Eine Landwirtschaft, die stärker auf eine Anbaudiversifizierung setzt, trägt nicht nur zu mehr Biodiversität bei, sondern ist auch weniger krisenanfällig bei zukünftigen Extremwetterereignissen. Außerdem befürworten wir eine steuerfreie Risikovorsorge/-rücklage bzw. eine Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft.
  1. Was sind Ihre Ansätze zur Durchsetzung bundes- und europaweit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf Klima‑, Natur- und Umwelt- und Tierschutz?
  • Wir lehnen die Wettbewerbsorientierung und die Exportstrategie der aktuellen Agrarpolitik ab. Vielmehr geht es uns darum, Qualität statt Quantität zu erzeugen und die regionalen Wirtschaftskreisläufe der heimischen Landwirtschaft zu stärken. Statt vor allem diejenigen Betriebe zu belohnen, die sich ohne zusätzliche ökologische Maßnahmen rein am Markt orientieren, über Arbeitskrafteinsparung ihre Gewinne maximieren oder versuchen der Existenznot mit Produktionsmaximierungen zu begegnen, wollen wir eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. Die unzureichende Regulierung des Bodenmarkts und EU-Agrarsubventionen fördern ein Geschäftsmodell, welches letztendlich auf Kosten der Menschen, der Natur und der Lebensqualität im ländlichen Raum geht. EU-Agrarexporte lehnen wir ab, denn sie belasten die regionalen Märkte in anderen Ländern mit Dumpingpreisen. Wir unterstützen die flächendeckende Einführung einer rechtlich verbindlichen Haltungskennzeichnung in Deutschland und Europa. 
  1. Welche konkreten Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um angesichts eines täglichen Verlustes von derzeit immer noch 4,3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in Sachsen den Flächenverzehr signifikant zu senken?
  • Die flächenmäßige Verringerung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen muss gestoppt werden. Der Landwirtschaft dürfen keine weiteren Flächen entzogen werden. Die Gegenmaßnahmen reichen unserer Meinung nach von der Anpassung der Straßenbaustrategie – Studien zeigen, dass das sächsische Straßennetz überdimensioniert ist – bis hin zu flächengleichen Entsiegelungsmaßnahmen im Falle eines Eingriffes in Landwirtschaftsflächen.
  • Zudem führen Bodenspekulationen zu massiven Preissteigerungen, sodass sich vor allem finanzstarke, landwirtschaftsfremde Investoren gegenüber Bäuer*innen durchsetzen und sich Boden als ein lukratives Anlage- und Spekulationsobjekt sichern. Dadurch wird landwirtschaftlichen Betrieben Land entzogen, Junglandwirten Chancen verbaut, Dorfentwicklung verspielt. Durch einen landeseigenen Bodenfonds, in dem Flächen angekauft und gesammelt werden, wollen wir Boden langfristig für Landwirte vor Ort – insbesondere für Junglandwirte – sichern und in Pachtverträgen auf besonders umweltverträgliche Bewirtschaftungskonzepte wertlegen[7]. Den Flächenverbrauch durch Verkehr, Siedlungsbau oder Rohstoffgewinnung wollen wir durch Flächenrecycling bzw. Brachflächenrevitalisierung, der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und der Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen deutlich zurückzuführen.
  1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen haben für Ihre Partei Priorität? Welchen Beitrag können aus Ihrer Sicht Sachsens Landwirte und Grundeigentümer für die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes des Freistaates leisten und wie sollen sie dafür entschädigt werden?
  • Da Hochwasserschutz Daseinsvorsorge ist, muss er vorausschauend (präventiv), überregional, ökologisch und sozial verträglich organisiert werden. Es geht darum, Hochwässer möglichst zu vermeiden, Folgen zu mindern und Schäden zu regulieren. Durch Eindeichungen und Flussbegradigungen stehen große Teile der ursprünglichen Flussauen nicht mehr als Überschwemmungsgebiete zur Verfügung. Vordringliches Ziel des präventiven Hochwasserschutzes muss es daher sein, mehr Überflutungsflächen zu schaffen. Dies kann durch Rückdeichungen erfolgen oder durch Polderflächen, die nur im Hochwasserfall geflutet werden. Dazu gehört auch der Stopp weiterer Bebauung in Überschwemmungsgebieten und der kommunale Rückkauf von betroffenen Flächen.
  • Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaften sollen Länderprogramme zum Hochwasserschutz besser aufeinander abgestimmt werden, am besten durch eine bundesweite Koordinierungsstelle. Auswahl und Priorisierung von Vorsorgemaßnahmen sind so festzulegen, dass eine bestmögliche Wirksamkeit für das Flussgebiet unabhängig von Ländergrenzen erfolgt. Eingriffe in den Naturhaushalt durch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (Deichbau) sind auf das Notwendige zu beschränken und umfassend auszugleichen. 
  • Den Landwirt*innen kommt beim Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung zu: etwa 1/3 der gesamten Gewässerlänge verläuft in Sachsen durch Ackerflächen. Bei der laufenden Gewässerunterhaltung ergeben sich deshalb aus unserer Sicht eine Vielzahl von möglichen Aufgaben, die auch von den Landwirtschaftsbetrieben gegen Entgelt übernommen werden können und sollten. Voraussetzung dafür sollte die Bildung flusseinzugsgebietsbezogener Gewässerunterhaltungsverbände sein. 
  • Wir setzen uns für eine Versicherungspflicht für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden ein, wobei diese nicht dazu führen darf, dass Versicherungsbeiträge in Hochrisikogebieten unerschwinglich werden. Wo eine solche Versicherung nicht möglich ist, wollen wir dafür sorgen, dass der Freistaat zur Sicherung einspringt. Für den Fall der gesteuerten Flutung von Polder- und Retentionsflächen ist den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben eine verpflichtende und verlässliche Entschädigung des Ertragsausfalls zuzusichern. 
  1. Wie positioniert sich Ihre Partei zur Lastenverteilung bei der Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung?
  • Hochwasservorsorge endet im Freistaat überwiegend bei großen Flüssen, die sich in Obhut der Landestalsperrenverwaltung befinden (3.000 Fließkilometer, Gewässer I. Ordnung). Die kleinen Gewässer (20.000 Fließkilometer, Gewässer 2. Ordnung) befinden sich in Verantwortung der Kommunen, denen oft das Geld und die notwendigen Kompetenzen zur Unterhaltung fehlen. So wurden weder ausreichend Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für die Gewässer II. Ordnung erstellt, noch ist die beschworene Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden u.a. durch mangelhafte Förderung nicht absehbar. Damit ist eine flussgebietsübergreifend ausgerichtete Abstimmung und Zusammenarbeit der Träger der Unterhaltungslast bislang weder möglich noch in Sicht. DIE LINKE fordert seit mehreren Jahren die Überwindung des Denkens in Gewässerordnungen und bessere Abstimmung der Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gewässern 1. und 2. Ordnung. Effizienter Hochwasserschutz betrachtet ein Gewässer von der Quelle bis zur Mündung. Grundlage dafür ist unter anderem die gezielte Unterstützung aller Gemeinden für einen effektiven Hochwasserschutz an ihren Gewässern zu sorgen.
  • Mit dem sächsischen Gewässerunterhaltsunterstützungsgesetz wird jedoch dieses Problem nicht gelöst. Vielmehr soll fortan auf fachliche Vorgaben und insbesondere auf Gewässerunterhaltungspläne verzichtet werden, was der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht, die vorsieht, den guten chemischen und ökologischen Zustandes der Gewässer verstärkt in den Blick zu nehmen[8].
  1. Welche konkreten Maßnahmen will Ihre Partei zur Entlastung der sächsischen Landwirtschaftsbetriebe von Bürokratie umsetzen?
  • Ein gewisses Maß an Bürokratie bleibt unverzichtbar, wenn es beispielsweise um die Verwendung öffentlicher Mittel geht. Ein Absenken der Standards und Anforderungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel konterkariert die zu erreichenden Ziele. Gleichzeitig wollen wir die Behördenbürokratie soweit es geht abbauen, Entscheidungs- und Verfahrensprozesse vereinfachen und beschleunigen, sodass die Menschen mit ihren Anliegen schnell, bedarfsgerecht und unbürokratisch unterstützt werden können. Dazu gehören eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie die Vereinheitlichung und eine engere Zusammenarbeit von Verwaltungsprozessen in Land, Landkreisen und Kommunen. Bei EU-Fördermitteln ist zudem eine länderübergreifende Vereinheitlichung und Entbürokratisierung der Beantragung notwendig und es Bedarf insgesamt mehr Informationen und regionale Beratung über EU-Fördermöglichkeiten.

[1] Siehe hierzu etwa unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung eines Sächsischen Agrarstrukturverbesserungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drucksache 5/10554).

[2] Siehe dazu etwa unseren Antrag „Milchviehhaltende Betriebe und Unternehmen in Sachsen stärken – Milch(preis)krise wirksam begegnen“ (Drucksache 6/4079).

[3] Eine ausführliche Darstellung unserer Position zur EU-Agrarpolitik nach 2020 ist dem gemeinsamen Positionspapier der LINKEN Bundestags- und Landtagsfraktionen sowie Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu entnehmen: https://kirstentackmann.de/wp-content/uploads/2018/05/180606-GAP-Positionspapier_final.pdf.

[4] Siehe hierzu beispielsweise unseren Antrag „Biene, Schmetterling und Co.: Lebensräume für Insekten auch in Sachsen schaffen, erhalten und schützen“ (Drucksache 6/17170).

[5] Siehe hierzu beispielsweise unseren Antrag „Unterlaufen der Pariser Klima-Beschlüsse2015 verhindern –Spürbare Teilnahme Sachsens an EU-Rechtssetzungsvorhaben sichern“ (Drucksache 6/6526) oder etwa den Antrag „Unverzügliche Erarbeitung und Umsetzung eines „Sächsischen Klimaschutz-Aktionsplanes“ (Drucksache 6/3589).

[6] Siehe hierzu beispielsweise unseren Antrag „Ursachen des Insektensterbens in Sachsen untersuchen und Gegenmaßnahmen in die Wege leiten“ (Drucksache 6/11500).

[7] Siehe hierzu beispielsweise unseren Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN mit dem Titel „Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Betriebsgründung unterstützen“ (Drucksache 6/12710).

[8] Siehe hierzu beispielsweise unseren Antrag zur „Änderung des Sächsischen Wassergesetzes“ im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/2020 (Drucksache 6/15852).