Foto eines Mehrfamilienwohnhauses in Leipzig.

In diesen 41 sächsischen Gemeinden droht den Menschen eine Wohngeld-Kürzung

Durch die Wohngeldreform der „Ampel“-Koalition werden zwar mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben, aber in vielen Gemeinden werden gleichzeitig bereits jetzt Wohngeldberechtigte weniger Geld bekommen. Weir zeigen auf dieser Karte, welche Gemeinden das trifft.

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Der Hintergrund sind die so genannten Mietstufen, nach denen Landkreise oder einzelne Gemeinden bewertet werden. Diese sieben Stufen legen die jeweilige Obergrenze für das Wohngeld in den Gemeinden fest. Jeder Wohngeldanspruch bemisst sich, je nach anteiliger Anspruchshöhe, an diesen Obergrenzen. In diesen Gemeinden werden die bezuschussten Höchstmieten gesenkt.

Mit der geplanten Reform ändern sich die Mietstufen und damit die Wohngeldobergrenzen von 43 Gemeinden in Sachsen. Nur eine Gemeinde wird hochgestuft, 41 herabgestuft. Grund dafür ist auch, dass die Mietstufen sich nicht an den gestiegenen Marktmieten orientieren, sondern an den Mieten der bisher vor Ort Wohngeldberechtigten.

„Das Ergebnis dieser Kleinrechnerei bedeutet ganz konkret, dass 187 Gemeinden herabgestuft werden in den sogenannten Mietstufen, also z. B. auch Städte wie Chemnitz oder Bautzen, das heißt hier werden die Schlüssel praktisch gesenkt.“, fasste es Caren Lay, sächsische Bundestagsabgeordnete für DIE LINKE und Wohnpolitikerin, im Bundestag zusammen.

„Schon jetzt geben 12 % der Haushalte mehr als 50 % des Einkommens für die Kaltmiete aus. Mit der Energiekrise werden es noch deutlich mehr werden. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel! Niemand sollte mehr als 30% des Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen.“, so Lay.

„In Coswig oder Radebeul hätte ein Zwei-Personen-Haushalt bis zu 55 Euro weniger im Monat zur Verfügung. In Chemnitz oder Bautzen droht einer vierköpfigen Familie eine Kürzung bis zu 73 Euro monatlich.“, rechnet die Sozialexpertin und sächsische Landevorsitzende der LINKEN, Susanne Schaper, vor.

Besonders betroffen ist auch der Landkreis Leipzig, wo mit Ausnahme von drei Gemeinden (Markkleeberg, Markranstädt und Wurzen) in allen Gemeinden eine Rückstufung von Stufe II in Stufe I erfolgt.

„In diesen Zeiten das Wohngeld zu kürzen während die aktuellen Vorschläge zum Gaspreisdeckel Gefahr laufen, Villenbesitzer besonders stark zu entlasten, ist völlig daneben. Wer nicht will, dass die Ungleichheit immer weiter wächst, muss hier gegenhalten und beim Wohngeld deutlich nachbessern.“, ergänzt Landesvorsitzender Stefan Hartmann.

Hintergrund:

25.10.22, Anmerkungen: In einer ersten Fassung hieß es weiter oben im Text, »eine niedrigere Wohngeldobergrenze bedeutet damit automatisch weniger Wohngeld für alle Berechtigten vor Ort.« Das ist insofern ungünstig formuliert, als dass durch die Wohngeldreform eine neue Komponente eingeführt wird, mit der der Gesamtbetrag der Zuweisung durchaus höher ausfallen kann – auch wenn die Kritik trotzdem berechtigt ist. Im Detail: Die Herabstufung bedeutet in der Praxis, dass Kaltmieten bis zu einer geringeren Höhe bezuschusst werden. Die Einführung der Klima- und des Heizkostenzuschüsse  fängt dies nur zu einem Teil ab, denn diese neuen Komponenten haben einen anderen Zweck: Sie sollen energieeffizientes Wohnen ermöglichen und Heizkosten bezuschussen, nicht die Kaltmieten. Die Mietstufe aber bestimmt, wie viel Kaltmiete höchstens bezuschusst wird. Für einen Einpersonenhaushalt bspw. in Bautzen kann die Reform 43 € weniger Kaltmietenzuschuss bedeuten. Es könnten auch einige bisher Berechtigte ganz aus dem Wohngeldanspruch fallen. Wir als LINKE vertreten die Auffassung, dass die tatsächlichen Wohnkosten, inklusive Heizung und Strom, durch das Wohngeld bezuschusst werden sollten. Das Wohngeld muss garantieren, dass nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Warmmiete ausgegeben werden muss. Das wäre ein besserer und gerechterer Maßstab als die Mietstufen.

22.11.22, Update: Pirna verbleibt in Mietstufe II (urspr. hieß es, es steige in Mietstufe IV).