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Bericht aus dem Landesvorstand vom 16.07.2021

Anlässlich der Unwetterkatastrophe in mehreren Teilen Deutschland hat der Landesvorstand folgenden Dringlichkeitsantrag beschlossen:

Der Landesvorstand der LINKEN Sachsen erklärt angesichts der Unwetter-Katastrophe im Juli 2021:

  1. Wir sind in Gedanken bei allen Opfern der Unwetter-Katastrophe und kondolieren ihren Angehörigen und den Betroffenen. Wir danken allen Einsatzkräften und allen, die sich an der Rettung von Menschen in Not beteiligen.
  2. Bund und Länder müssen jetzt einen Hilfsfonds auflegen, aus dem schnell und unbürokratisch die Betroffenen unterstützt sowie die Schäden in den Kommunen beseitigt werden können.
  3. DIE LINKE. Sachsen fordert die Einführung eines flächendeckenden, verpflichtenden Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden. Durch die flächendeckende Einzahlung in ein System aller Grundstücksbesitzerinnen und ‑besitzer kann diese für alle bezahlbar werden. Damit wird Eigenvorsorge ermöglicht und die Rosinenpickerei von Versicherungen beendet.

Die unmittelbare Dringlichkeit des Kampfes gegen den Klimawandel wird durch die immer häufiger auftretenden Unwetterkatastrophen drastisch sichtbar. Der Schutz von Menschenleben, der Erhalt einer lebenswerten Umwelt und die Verhinderung horrender ökonomischer Schäden bedürfen eines sozial-ökologischen Umbaus unserer Wirtschaft, unseres Verkehrs und unserer Energieversorgung. Dieser notwendige Aufbruch verträgt keine Verschiebung auf Übermorgen. 

Auf seiner Sitzung konnte der Landesvorstand zudem Bundesgeschäftsführer und Wahlkampfleiter Jörg Schindler begrüßen, der zur Kommunikationsstrategie zur Bundestagswahl sprach. Er machte dabei deutlich, dass DIE LINKE vor allem Problemlöserin für zwei aktuelle, wenngleich nicht neue, Krisen der Gesellschaft ist: Einerseits das Problem immer weiter wachsender sozialer Ungleichheit, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht und immer mehr grundlegende Lebensbereich »dem Markt« ausliefert und andererseits die gravierende ökologische Krise, die gleichsam entschlossen aber gleichzeitig sozial gerecht gelöst werden muss. In der Diskussion ging es anschließend unter anderem auch um den großen Zuspruch, den unser Wahlprogramm und insbesondere dessen Steuer-Teil jüngst erhalten hat.

Der Landesvorstand hat auf seiner Sitzung beschlossen, die 1. Tagung des 16. Landesparteitages von DIE LINKE. Sachsen für den 13./14.11.2021 im GLOBANA Airport Messe & Conference Center, Münchener Ring 2, 04435 Schkeuditz/Leipzig, einzuberufen.

Beschlossen wurde gleichfalls der Delegiertenschlüssel für die sächsischen Delegierten des Bundesparteitages. Die Wahl der Delegierten (und Ersatzdelegierten) für die Bundesparteitage 2022/2023 beginnt am 1. Oktober 2021. Die Delegiertenwahl soll spätestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag 2022 abgeschlossen sein. Der konkrete Termin dafür ergibt sich aus der Einberufung dieses Parteitages durch den Bundesvorstand.

Am 02.09.2021 soll es ab 18:00 Uhr eine zusätzliche gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Fraktionsvorstand und Kreisvorsitzenden geben. Die Sitzung dient der Beratung von Anträgen an den Landesparteitag bzgl. der Strukturdebatte und findet als Videokonferenz statt.

Auch die Informationen zur Mitgliederentwicklung hat der Landesvorstand entgegengenommen. Am 30.06.2021 waren im Landesverband Sachsen 7.217 Mitglieder registriert.

Ferner hat der Landesvorstand einen weiteren Dringlichkeitsantrag beschlossen, der sich auf ein Urteil im Zusammenhang mit Protesten gegen das Sächsische Polizeigesetz bezieht: Am 13. Juli 2021 wurde am Amtsgericht Dresden ein Verfahren gegen den Anmelder einer Demonstration gegen das neue sächsische Polizeigesetz geführt. Die damals anmeldende Person wurde zu 40 Tagessätzen verurteilt und soll so für das Mitführen von Transparenten mit einer Länge von mehr als zwei Metern und drei Nebeltöpfen in der Versammlung im November 2018 bestraft werden. In der Anklageschrift heißt es, dass der Versammlungsleiter trotz aufgeführter Auflagenverstöße die Demo weiterlaufen lassen hat und seine Verantwortung der Erfüllung der Auflagen nicht nachgekommen ist. Damit fordert die Staatsanwaltschaft indirekt, dass der Versammlungsleiter die Demo selbst hätte auflösen müssen, wenn harmlose Auflagenverstöße nicht abgestellt werden. Unter der Maßgabe, dass die Versammlungsleitung rechtlich gesehen Auflagen nicht gewaltsam durchsetzen, sondern nur auf deren Einhaltung aufmerksam machen darf, eine besonders schwerwiegende Feststellung. Ausschlüsse dürfen nur von der Polizei (unter Achtung der Verhältnismäßigkeit) erfolgen. Mit dem gefällten Urteil müsste es also folglich möglich sein, Versammlungen bei nichtigstem Anlass zur Selbstauflösung zu zwingen. Der Versammlungsleitung wird enormer Druck aufgebaut, da immer die Gefahr besteht sich strafbar zu machen, da auch Handlungsmöglichkeiten schlichtweg nicht vorhanden sind.

Der Vorstand hat zudem den 1. Entwurf einer Richtlinie „Für einen antisexistischen Konsens“ beschlossen. Der Entwurf bildet die Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion innerhalb des Landesverbandes. In Vorbereitung auf den Landesparteitag im November soll es mindestens zwei weitere Diskussionsmöglichkeiten zum Themenkomplex im 2. Halbjahr 2021 geben. Eine im Diskussionsverlauf ggf. überarbeitete Richtlinie wird nach erneuter Befassung im Landesvorstand auf dem Landesparteitag am 13./14. November 2021 in Schkeuditz zur Abstimmung gestellt.

Der Gewerkschaftsrat trifft sich das nächste mal am 21. Juli.

Die Beschlüsse der Sitzung finden sich hier. (Sollten Beschlüsse fehlen, werden diese nachgereicht.)