Was sagt DIE LINKE zu den Grundrechten?

Nicht nur die Verbreitung des Corona-Virus verläuft dramatisch – auch die Einschränkung von Grundrechten. Am 25.03.2020 wurde das »Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« verabschiedet.

Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Umso wichtiger ist es, dass die Parlamente die Regierungen kontrollieren können! In einer unmittelbaren Notsituation mag es nötig sein, schnell Maßnahmen zu verordnen. Aber wir reden inzwischen über lange andauernde Grundrechtseinschränkungen. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierung abzuwägen! – Rico Gebhardt

Gesetze haben die Aufgabe, staatliche Willkür zu verhindern. Das leistet das Infektionsschutzgesetz nicht: Die Kriterien für die Anwendung sind vage, mögliche Maßnahmen greifen ohne Abwägung weit in die Grundrechte ein.

Wir meinen:

  • Jede Einschränkung muss verhältnismäßig sein, überprüfbar und auf das Ziel des Gesundheitsschutzes bezogen.
  • Es darf keine Ermächtigung der Parlamente in Bund, Ländern oder Kommunen geben, keine (Selbst-)
    Ermächtigung der Exekutive.
  • Politische Betätigung muss möglich bleiben – auch in Form von Demonstrationen und Kundgebungen.
  • Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern! Zivile Dienste müssen (wieder) aufgebaut werden.
  • DIE LINKE lehnt die Isolierung und Separierung von »Risikogruppen« ab
  • Es müssen unabhängige Beschwerdestellen geschaffen werden, die die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und das Vorgehen der Polizei prüfen.