Berufliche Bildung für alle und vor Ort

Trotz der gegenwärtig sinkenden Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern bleibt ein Teil der Jugendlichen ohne Ausbildung, weil Schulabschlüsse sowie unterstützende familiäre Rahmenbedingungen fehlen.

DIE LINKE. Sachsen setzt sich dafür ein, dass das duale System der Regelfall in der Berufsausbildung bleibt.

Um einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu erleichtern, sollen als Orientierungshilfe bereits ab Klasse 5 unterschiedliche Berufsfelder dargestellt werden. Zeitlich begrenzte Berufspraktika in den Abschlussklassen sollten Jugendliche auch für neue, jenseits überlieferter Geschlechter- und Rollenbilder etablierte oder weniger bekannte Berufsbilder gewinnen. Übergangsphasen, wie das Berufsvorbereitungsjahr und das Berufsgrundbildungsjahr, wollen wir weiterentwickeln. Wir streben zudem eine Erweiterung des praktischen Unterrichts (u.a. Holz‑, Metall‑, Farbe‑, Pflege- und Hauswirtschaft sowie Elektrotechnik) an.

Um allen den Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen, muss die Förderung der beruflichen Erstausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglicht werden. Wir schlagen zudem eine „Landes(nach)ausbildungsinitiative“ für junge Menschen ohne vollwertigen Berufsabschluss vor.
DIE LINKE. Sachsen setzt sich für eine Qualifizierung der Abiturausbildung jenseits des Gymnasiums ein. Wir wollen die Möglichkeit, in einem Zeitraum von ca. drei Jahren einen Vollberuf und gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, erleichtern. Gerade für den Bereich von Technik und Naturwissenschaften kann dies eine qualitative Entwicklung bedeuten, die den Übergang in die Berufspraxis und den Übergang zu einem späteren Hochschulstudium vereinfacht.

Vor allem im ländlichen Raum muss aufgrund der negativen demographischen Entwicklung der Bestand an staatlichen Berufsschulzentren (BSZ) bedarfsgerecht erhalten werden, um Jugendlichen kurze Schulwege zu ermöglichen und den Fachkräftebedarf in jeder Region abzusichern. Voraussetzung dafür ist eine Prognose für den künftigen Fachkräftebedarf, die im Zusammenwirken zwischen den Landkreisen als Schulträger, der Bildungsagentur, der Arbeitsagentur und den Wirtschafts- und Sozialverbänden zu erstellen ist. Bei der Planung der Berufsschulstrukturen sind insbesondere Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammer (IHK) und weitere Fachverbände hinzuzuziehen. Der Freistaat Sachsen darf sich seiner Verantwortung für ein flächendeckendes Berufsschulnetz nicht entziehen und muss gegebenenfalls regulierend eingreifen.

Die staatlichen BSZ dürfen gegenüber berufsbildenden Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft nicht länger benachteiligt werden. Das gilt für die Ausbildungsverträge und für die Bereitstellung des nötigen Lehrpersonals.
Für geburtenschwache Jahrgänge müssen bei der Klassenbildung an den staatlichen BSZ Ausnahmeregelungen getroffen werden.