Mach mit, für ein soziales Sachsen!


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2024 wird ein herausforderndes Jahr. Es geht um alles in Sachsen: Um die Krankenhäuser, um Löhne, die zum Leben reichen, um die eigene Wohnung, um das warme Mittagessen, um den Bus vor der Haustür – und es geht um Menschlichkeit. Wir kämpfen als Linke im Landtag dafür, dass Sachsen durch und durch sozial wird. Und wir wollen uns auch weiterhin für ein gutes Leben für die Menschen in Sachsen einsetzen. Dafür brauchen wir deine Unterstützung!

 

Herzlichst, Susanne Schaper & Stefan Hartmann

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Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

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