Soziale Daseinsvorsorge

Die Zeiten der Massenarbeitslosigkeit sind auch in Sachsen glücklicherweise vorbei. Doch das ist kein Erfolg der Regierenden, sondern eine Folge des Alterns der Bevölkerung. In fast allen Branchen herrscht inzwischen ein Mangel an Arbeits- und Fachkräften. Die CDU hat noch immer nichts begriffen und keinen Plan für die Zukunft: Sie möchte nicht nur, dass Sachsen weiterhin ein Niedriglohnland bleibt, sondern will jetzt auch noch, dass die Beschäftigten in Sachsen länger schuften – jede Woche ein paar Stunden und im Alter ein paar Jahre. Die Linke hingegen sagt: Wer Arbeitskräfte will, muss sie ordentlich bezahlen und ihnen gute Bedingungen bieten. Der Umbau der Wirtschaft, der sich durch die Digitalisierung und die Energiewende unweigerlich vollzieht, macht vielen Menschen in Sachsen Angst – auch wegen der schlechten Erfahrungen aus der Zeit nach der Vereinigung. Die Transformation kann nur gelingen, wenn sie diesmal sozial gerecht vollzogen wird. Wir stehen auch im wirtschaftlichen Wandel immer an der Seite der Beschäftigten, ihrer Betriebsräte und ihrer Gewerkschaften. Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen in Sachsen durch die Industrie und die Arbeit der Zukunft gewinnen, nicht verlieren.

Durch ein modernes Vergabegesetz wollen wir dafür sorgen, dass staatliche Aufträge nur noch an solche Unternehmen gehen, die sich an soziale und ökologische Standards halten. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen. Wir wollen die Tarifbindung erhöhen und mehr Tarifverträge allgemeinverbindlich machen.

Zur angemessenen Bezahlung müssen aber auch gute Arbeitsbedingungen kommen: Wir wollen Befristungen ohne sachlichen Grund abschaffen und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen umwandeln. Wo das sachlich möglich ist, sollte es ein Recht auf Home Office geben. Wir wollen 5 Tage Bildungszeit im Jahr einführen.

Wir werden den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften für die sächsische Wirtschaft der Zukunft nur decken können, wenn wir Chancengleichheit auch auf dem Arbeitsmarkt herstellen. Damit alle am Erwerbsleben teilhaben können, brauchen wir familiengerechte Arbeitszeiten und gute Betreuungsmöglichen für Kinder. Für Frauen muss endlich gelten: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit! Zugewanderten Menschen wollen wir einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.

Sachsen muss auf die Industrien der Zukunft setzen. Wir stehen für einen sozial gerechten Umbau der Industrie. Wir wollen die Wirtschaftsförderung so reformieren, dass gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und ökologische Nachhaltigkeit zu Bedingungen einer Förderung werden. Mit Mitteln des Bundes soll eine Industriestiftung entstehen, über die die öffentliche Hand gezielt Anteile an Unternehmen erwirbt. Wir setzen uns konsequent für eine Transformation im Sinne der Beschäftigten ein. Sie kann nur erreicht werden, wenn die Belegschaften mehr mitbestimmen und zu Eigentümern ihrer Betriebe werden.

Wir wollen das Handwerk als Basis unserer sächsischen Wirtschaft stärken. Dazu wollen wir Bürokratie abbauen und mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge auch im Handwerk durchsetzen. Wir wollen den Meisterbonus auf 2500 Euro erhöhen und ein BAföG-gestütztes Meisterstudium einführen.

Wir fordern einen Neustart im Strukturwandel der Kohleregionen – vor allem in drei Punkten: Wir möchten ihn strategisch stärker auf Nachhaltigkeit ausrichten, die Beteiligung der Menschen vor Ort verbessern und die Förderung auf die kernbetroffenen Regionenkonzentrieren. Keine Projekte mehr ohne Zustimmung der Menschen vor Ort!

Wir wollen Sachsen mit günstiger und klimaschonender Energie versorgen und den Energiebedarf möglichst vollständig mit Energie aus regenerativen Quellen decken. Mit einem Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz sollen die Menschen am finanziellen Ertrag des Ausbaus von Wind- und Sonnenenergieanlagen in ihren Kommunen beteiligt werden. Um unseren Strom günstig, ökologisch und vor Ort unabhängig von unberechenbaren Diktaturen erzeugen zu können, wollen wir die nötige Infrastruktur in öffentlicher Hand halten und eine sächsische Energiegesellschaft gründen.

Wir wollen die Landwirtschaft stärker an regionalen Wirtschaftskreisläufen orientieren, Erzeugergemeinschaften gegen Großkonzerne schützen und Mindesterzeugerpreise durchsetzen. Das Tierwohl muss beachtet werden. In Land- wie Forstwirtschaft muss der Klima‑, Umwelt- und Artenschutz eine größere Rolle spielen. Wir wollen ein Sachsen ohne Glyphosat und Gentechnik!

Wir kämpfen für einen Klimaschutz, der die Menschen nicht moralisierend bevormundet oder einseitig finanziell belastet. Wir werden ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, in dem wir sozial gerechte CO2-Reduktionsziele in allen Sektoren verpflichtend festschreiben. Mit einem sächsischen Klimawandelanpassungsgesetz wollen wir Anpassungsstrategien durchsetzen und zugleich die sozialen Folgen der Klimaveränderungen abmildern.

Tourismus und Gastronomie sind für die sächsische Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Wir wollen Urlaub auch für Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen und den Tagestourismus stärken.


Wir wollen umsteuern und umverteilen gegen soziale Ungerechtigkeit! Während Banken und Konzerne auch in der Krise Gewinne in Milliardenhöhe einstreichen, wächst auch in Sachsen der Abstand zwischen Arm und Reich. Mehreren hundert Einkommensmillionären stehen Hunderttausende gegenüber, die im Niedriglohnbereich arbeiten. In manchen Landkreisen sind das fast die Hälfte der Beschäftigten. Viele, die arbeiten, können nichts sparen – einige erben Reichtümer, ohne etwas dafür zu leisten. Die Vermögensverteilung in Deutschland ist ein Skandal: Die reichsten 10 % besitzen mehr als zwei Drittel des Privatvermögens, während die ärmere Hälfte der Bevölkerung gerade einmal gut 1 % besitzt – wenn sie überhaupt etwas besitzt und nicht vielmehr verschuldet ist. Der Sparkassenverband befürchtet, dass bald 60 % aller Haushalte in Deutschland gezwungen sein könnten, ihr gesamtes Monatseinkommen für die Lebenserhaltung auszugeben. 2021 war es noch 15%. Das hieße, dass mehr als die Hälfte der Deutschen nicht mehr sparen und damit Rücklagen oder Vermögen bilden kann. Diese Menschen leben buchstäblich von der Hand in den Mund und müssen sich Monat für Monat vor unvorhergesehenen Ausgaben fürchten. So eine krasse Ungleichheit hält kein demokratisches Gemeinwesen dauerhaft aus. Deshalb wollen wir umsteuern und endlich von Oben nach Unten umverteilen. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen wollen wir entlasten – Konzerne, Großverdiener und Vermögende hingegen endlich gerecht besteuern. 

Es ist die jahrzehntelange neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik, die für die wachsende Ungleichheit verantwortlich ist, aber auch dafür, dass die öffentliche Infrastruktur vernachlässigt wurde. Im Zeichen der „schwarzen Null“ wurden auf allen Ebenen „Schuldenbremsen“ eingeführt, die sich jetzt als Investitionsbremsen erweisen. In Zeiten niedriger Zinsen und vergleichsweise hoher Steuereinnahmen verzichtete der Staat darauf, sich Geld zu leihen, um es für sinnvolle Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Wohnungen wurden nicht saniert oder neu errichtet, der Ausbau von Breitband‑, Energie- und Wärmenetzen verschleppt. Welch volkswirtschaftlicher Wahnsinn! Nun, da die Zinsen wieder steigen und die Steuereinnahmen zurückgehen, stehen wir vor einem riesigen Investitionsstau im Bereich der öffentlichen Einrichtungen. Auch für die dringend nötigen Investitionen in den Klimaschutz fehlt das Geld. Weit schlimmer, als Kredite aufzunehmen, die sich tilgen lassen, weil sie sich auszahlen, ist es, unseren Kindern ein Land mit veralteter und verrotteter Infrastruktur zu hinterlassen. Auch hier muss zum Nutzen der volkswirtschaftlichen Entwicklung dringend umgesteuert werden: Die „Schuldenbremsen“ im Bund und in Sachsen müssen gelöst werden, damit endlich vernünftig in die Zukunft investiert werden kann. Zu den dafür erforderlichen Verfassungsänderungen sind wir bereit. Außerdem ist eine deutliche Verlängerung der Tilgungsfristen nötig. Zur Umsetzung der dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen und der Beseitigung der Flaschenhälse bei Planungen und Vorleistungen sollen rechtsfähige öffentliche Investitionsgesellschaften entweder neu gegründet oder aus bestehenden Beteiligungsgesellschaften des Freistaates weiterentwickelt werden. Außerdem wollen wir die Rolle der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für diese Investitionen stärken.

Für starke und zukunftsfähige öffentliche Infrastrukturen braucht es einen leistungsstarken und zukunftsfähigen Öffentlichen Dienst in Sachsen. Der Öffentliche Dienst umfasst die Verwaltung und die staatliche Daseinsfürsorge auf allen Ebenen in Sachsen. Von ihm hängt nicht nur in starkem Maße unsere Lebensqualität ab, er ist auch dafür unverzichtbar, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie funktionieren. Wir wollen, dass er sich als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger versteht. Es muss darum gehen, ihren Anliegen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Wir brauchen im Öffentlichen Dienst eine Kultur des Ermöglichens. Den Menschen soll nicht gesagt werden, was angeblich nicht geht, sondern gezeigt werden, wie es gehen kann.

Damit der Öffentliche Dienst seine Aufgaben erfüllen kann, muss die Politik die personellen, sachlichen und finanziellen Bedingungen dafür schaffen. Nur wenn die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst motiviert und ausreichend ausgestattet sind, werden sie gute Arbeit für die Menschen in Sachsen leisten. Zurecht erwarten die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen und Löhne. Wir unterstützen die entsprechenden Forderungen der Gewerkschaften. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind zeit- und wirkungsgleich für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten umzusetzen. Es muss ein modernes Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht werden, das die Personalvertretungen im Öffentlichen Dienst und ihre Mitbestimmungsrechte deutlich stärkt. Das Beförderungssystem muss fairer und geschlechtergerecht gestaltet werden. Alle Beförderungsmöglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, um die Arbeit der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wertzuschätzen und ihnen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung zu bieten.

Nötig sind aber auch ausreichende Möglichkeiten sich weiterzubilden. Die Bediensteten verdienen mehr Zeit für ihre Qualifizierung und bessere Entwicklungschancen. Um Ausbildungs- und Arbeitsstätten gerade im ländlichen Raum attraktiv zu machen, müssen auch die weichen Standortfaktoren gesichert werden: so insbesondere die Kinderbetreuung, die Bildung, der Öffentliche Nahverkehr, die Kultur, die medizinische Versorgung und die digitale Infrastruktur. Es muss mehr Flexibilität dabei geben, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu integrieren. Auch im Öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen muss es mehr Menschen mit Migrationsgeschichte ermöglicht werden, eine Ausbildung zu machen und eine berufliche Perspektive zu finden. Leider sind die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zunehmend mit Unverständnis, Hass und sogar Gewalt in ihrem Dienst für die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert, so etwa durch sogenannte „Reichsbürger“. Wir müssen sie darum noch besser unterstützen und gegen Anfeindungen und Übergriffe schützen.

Der Freistaat Sachsen steht vor der Herausforderung, dass bis zum Jahre 2030 mehr als 40000 Beschäftigte aus dem Öffentlichen Dienst ausscheiden werden. Es ist dringend erforderlich, neue Fachkräfte für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen, ihn zu verjüngen und eine verbesserte Verwaltungskultur zu etablieren. Wir schlagen eine Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs bis 2040 vor, die, wenn sie erfolgreich sein soll, spätestens im Jahre 2026 ihre Arbeit aufnehmen muss. Alle Staatsministerien und weitere sächsischen Behörden müssen die vorhandenen Personalentwicklungskonzepte evaluieren und sie endlich wirklichkeitsnah an die Entwicklung der Bevölkerung anpassen. Die Arbeitswelt wandelt sich, so etwa durch neue Arbeitsformen und ein verändertes Selbstverständnis junger Beschäftigter – dieser Entwicklung kann und darf sich auch der Öffentliche Dienst nicht verschließen. Das Verhältnis von Führung und Zusammenarbeit muss neu gedacht werden: Wir brauchen weniger Hierarchie, dafür mehr Kooperation auf Augenhöhe und Eigenverantwortung. Führungskräfte müssen sich als Vorbild und Stütze in den anstehenden Veränderungsprozessen verstehen. Deutlich ausgebaut werden sollte im nächsten Staatshaushalt der „Personalpool Demografie“ bei der Staatskanzlei, der es ermöglicht, flexibel und zeitlich begrenzt Stellen bei Ministerien zu schaffen, um Wissenstransfer zu ermöglichen oder besondere Aufgaben zu bewältigen.

Die in verschiedenen Staatsministerien angestoßenen Ausbildungsoffensiven müssen gebündelt und verstärkt werden. Wir als Linke wollen, dass die Zuständigkeit für die staatlichen Ausbildungsstandorte und Ausbildungseinrichtungen in Sachsen zentralisiert und beim Innenministerium oder der Staatskanzlei angebunden wird. Der Freistaat Sachsen muss viel mehr als bisher in seine Auszubildenden investieren! Es kann nicht sein, dass nicht genügend Wohnheimplätze zur Verfügung stehen oder Auszubildende monatelang warten müssen, bis ihnen die verauslagten Wohnkosten erstattet werden. Dass noch immer nicht in allem Wohnheimen W‑LAN zur Verfügung steht, ist ein Armutszeugnis. Ein Azubi-Ticket macht nur dann Sinn, wenn man es auch nutzen kann, weil eine Verbindung mit dem Öffentlichen Nahverkehr zu den Ausbildungsstandorten besteht. Deshalb müssen für entlegene, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer oder gar nicht erreichbare Ausbildungssandorte, wie z.B. Bobritzsch, Rothenburg und Schneeberg, individuelle Azubi-Shuttle-Verbindungen geschaffen und mit den Trägern des Öffentlichen Personennahverkehrs vereinbart werden.

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) und weitere verantwortliche Organisationseinheiten im IT-Bereich des Freistaates Sachsen sind als leistungsfähige Dienstleister weiter auszubauen. Dabei sollen möglichst alle Beschäftigten bei Umstellungsprozessen nach den Methoden des Change Management mitgenommen werden – das bedeutet: informieren, qualifizieren, Support anbieten. Notwendig sind in allen Staatsministerien und Fachbehörden einheitliche Hard- und Software sowie IT-Sicherheitsstandards. Bereits vorhandene behördenspezifische Insellösungen müssen nach Möglichkeit wieder abgeschafft werden. Dabei setzen wir vorrangig auf Open-Source-Lösungen. Die beschlossene Open-Source-Strategie des Landes muss endlich mit Leben erfüllt werden. Open Source Lösungen stärken die Souveränität der Öffentlichen Hand und helfen im Bereich der IT Abhängigkeiten von Privatunternehmen und eine schleichende Privatisierung öffentlicher Leistungen durch die Hintertür zu verhindern.

Die Städte und Gemeinden sind die kleinsten Zellen der Demokratie. In ihnen können die Menschen die Demokratie unmittelbar erleben und mitgestalten – wenigstens sollte es eigentlich so sein. Tatsächlich werden die Kommunen in Sachsen seit Langem nicht ausreichend finanziert. Sie sind kaum noch in der Lage, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, geschweige denn die sogenannten „freiwilligen“ Aufgaben, die tatsächlich oft unverzichtbar sind, zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Soziales und Kultur. Daher müssen die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen eine völlig neue Grundlage erhalten: Sie müssen sich zukünftig am Bedarf der Kommunen orientieren und regionale Besonderheiten berücksichtigen. Denn die Kommunen unterscheiden sich in Größe, Bevölkerung und wirtschaftlicher Kraft. Die kommunale Selbstverwaltung muss als gelebte Demokratie vor Ort wieder möglich und erfahrbar werden. Deshalb wollen wir durch eine Selbstverwaltungspauschale, die nicht für Pflichtaufgaben verwendet werden darf, die kommunale Autonomie wiederherstellen. Die Menschen müssen die Entscheidungen für ihre Heimatorte endlich selbst treffen können. Dazu wollen wir die Kommunen auch ermutigen, Bürger:innenhaushalte und Bürger:innenbudgets einzuführen, durch die Menschen selbst über die Verteilung von Geldern entscheiden können. Wer mitentscheiden darf, fühlt sich dem Gemeinwesen stärker verbunden. Demokratische Entscheidungen werden breiter akzeptiert und sind dadurch dauerhaft tragfähig. Wir wollen die Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik stärken. Bislang sind gerade einmal 11% der Bürgermeister:innen Frauen. Das Gleichstellungsgesetz und das Sächsische Inklusionsgesetz soll auch auf kommunaler Ebene wirksam sein.

Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, eigenständig Politik betreiben zu können, statt nur den Mangel zu verwalten. Das gilt insbesondere für die kommunale Sozialpolitik. Dazu wollen wir Landeszuschüsse für kommunale Beschäftigungsprogramme und Sozialprojekte erhöhen. Wir fordern die Einrichtung eines landesweiten Netzes von Sozialberatungsstellen, die Bürger:innen begleiten, wenn sie Sozialleistungen beantragen und Unterstützungsangebote suchen. In Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und bürgerschaftlichen Initiativen sollen lokale Strategien erarbeitet und umgesetzt werden, um die Armut zu bekämpfen und die soziale Teilhabe zu fördern.

Die Förderlandschaft in Sachsen muss grundlegend umgestaltet werden: Wir wollen weg von den unzähligen Förderprogrammen mit ihren Eigenmittelvorschriften und Zweckbindungen, die einen enormen bürokratischen Aufwand verursachen – hin zu einer kooperativen Aufgabenerfüllung. Dabei muss gelten: Was ich bestelle, bezahle ich. Was wir gemeinsam wollen, bezahlen wir gemeinsam. Was uns wichtig ist, entscheiden wir mit Blick auf die Bedeutung der Aufgaben und nicht danach, welche Förderprogramme gerade verfügbar sind.

Die Kommunen sollen bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz Vorbilder sein und vorangehen können. Daher fordern wir ein verändertes Vergabegesetz, das es erlaubt, kleine Aufträge regional zu vergeben. Einen Entwurf für ein modernes Vergabegesetz hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag bereits 2022 eingebracht. Es soll künftig dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln und bezahlen. Außerdem sollen soziales und kulturelles Engagement sowie Engagement im Bevölkerungsschutz ebenso berücksichtigt werden wie soziale, ökologische und finanzielle Folgewirkungen. Wir wollen, dass alle sächsischen Kommunen bis 2030 klimaneutral werden. Dafür benötigen wir verpflichtende Konzepte zur Verringerung des Energieverbrauchs, ökologisch nachhaltige Haushaltsplanung (Green Budgeting) sowie die offene Beteiligung der Bürger:innen durch Klimaräte. Nur mit den Menschen, nicht über ihre Köpfe hinweg, kann der Klimaschutz gelingen. Außerdem soll der Freistaat nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine Landeszentrale für Umweltaufklärung schaffen.

Wir bleiben dabei: Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge gehören vollständig in öffentliche Hand, allen voran in die der Kommunen!Wir kämpfen gegen weitere Privatisierungen. Wir lehnen es ab, wenn kommunales Eigentum verscherbelt werden soll, um Haushaltslöcher zu stopfen. In Bereichen wie dem Wohnen und der Gesundheit darf es nicht darum gehen, Profite zu maximieren. Unser Leitbild sind kommunale Eigenbetriebe, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen und unter direkter Kontrolle der demokratisch gewählten Gemeindevertreter:innen stehen. Ausgliederungen, auch als hundertprozentige Tochterunternehmen, lehnen wir ab. Sie verschlechtern oft nur die Arbeitsbedingungen und die Leistungen. Eine Alternative stellt für uns nur das Modell der Genossenschaft dar, an der die Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind.

Das Leben der Menschen spielt sich vor Ort in den Städten, Dörfern und Landkreisen ab. Dort finden sie Heimat. Sie erfahren gesellschaftlichen Zusammenhalt oder eben auch nicht. In den Kommunen zeigen sich die sozialen Konflikte zuerst. Um die Institutionen der sozialen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum langfristig zu sichern, bedarf es einer besseren Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure vor Ort. Das beginnt beim zivilgesellschaftlichen Engagement und reicht bis zu den gemeinnützigen und regional verankerten privaten Leistungserbringern und Kostenträgern. Durch gemeinsames Handeln über Strukturen hinweg muss die Versorgung sichergestellt werden: so beim Wohnen, der Mobilität, den sozialen Diensten, der Pflege, der Medizin, den generationsübergreifenden Treffpunkten und denen für Kinder und Jugendliche, den Angeboten der Rechtspflege und in vielen anderen Bereichen mehr.

Um dies abzusichern, müssen zukünftig Sozialräume definiert werden. In diesen Sozialräumen muss Verantwortung gebündelt werden. So können die Spielräume für das Handeln vor Ort erweitert werden. Finanziell sichergestellt wird dies durch Sozialraumbudgets. Die demokratischen Gremien der Landkreise, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte sollen entscheiden dürfen, wie diese Mittel verwendet werden. Auf diesem Weg können die kommunalen Gebietskörperschaften besser als bisher auf regionale und lokale Defizite reagieren, insbesondere bei der sozialen Daseinsvorsorge. Die Mittel für die Sozialraumbudgets müssen dauerhaft garantiert und über den kommunalen Finanzausgleich verteilt werden.

Die Infrastruktur in Dörfern und kleinen Städten muss gesichert werden! Deshalb wollen wir, dass bestehende Läden und andere Einrichtungen gefördert werden. In kleinen Orten ist es für sie schwer, allein durch kommerziellen Erfolg zu überleben. Aber sie haben es verdient, vom Freistaat unterstützt zu werden, wenn sie weitere Aufgaben zugunsten des Gemeinwohls übernehmen: so etwa, wenn sie Produkte von regionalen Erzeuger:innen vermarkten, wenn sie Räumlichkeiten kostenfrei als Treffpunkt für die Ortsgemeinschaft oder für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stellen, oder wenn sie als Mittler zu Verwaltung für all jene fungieren, die Behördengänge nicht ohne Weiteres online erledigen können. Nur lebendige Dörfer und Städte mit funktionierender Infrastruktur können ihre Einwohnerschaft halten und attraktiv für neue Menschen werden.

Die Kommune, wie wir sie wollen, ist selbstbestimmt in ihrem Handeln. Sie wird von ihren Bürgerinnen und Bürgern gestaltet, die dabei von der Verwaltung nicht behindert, sondern unterstützt werden. Die kleinste Zelle unserer Gesellschaft muss wieder den Menschen gehören, die in ihr leben!

Seit Jahrzehnten wird das Gesundheitswesen unter Druck gesetzt, Profite zu machen. Wir aber sagen: Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Recht – Menschen müssen über Profiten stehen! Die medizinische Versorgung ist keineswegs besser geworden, seitdem sie den Gesetzen des Marktes überlassen wurde – im Gegenteil: In der Pflege fehlt es an Personal, Facharzttermine sind Mangelware, viele Menschen finden keinen Hausarzt mehr. Der Weg zum nächsten Krankenhaus wird immer länger, weil Kliniken aus Kostengründen geschlossen werden, obwohl die Menschen vor Ort sie dringend brauchen.

Die Lösung dieser Probleme sehen wir in einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung, die die Patient:innen und ihre Bedürfnisse sowie die Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt, nicht den Profit. Daher wollen wir alle Krankenhausstandorte in Sachsen erhalten, wenn auch zum Teil mit verändertem Leistungsangebot, z.B. als 24-Stunden-Notfall-Poliklinik. Wir unterstützen Initiativen einer Krankenhausreform von unten, mit denen die Krankenhäuser einer Region auf Basis der Erfahrungen und Bedarfe vor Ort die Kooperation untereinander stärken, Synergien nutzen und das Leistungsangebot bedarfsgerecht untereinander aufteilen, um Standortschließungen zu verhindern. Ersatzlose Schließungen lehnen wir ab, da in Sachsen bereits seit 1990 etwa ein Drittel der damals vorhandenen 112 Kliniken dichtgemacht wurden und weitere Schließungen die grundlegende medizinische Versorgung gefährden würden. Polikliniken, ob mit Notaufnahme oder ohne, sind für uns im Osten eine bekannte Alternative, die stationäre und ambulante Versorgung intelligent verbindet. Sie können zwar Krankenhäuser nicht völlig ersetzen, aber dennoch einen wertvollen Beitrag zur regionalen Gesundheitsversorgung leisten und den Mangel an Haus- und Fachärzten kompensieren. Wenn die Grundversorgung durch Krankenhäuser und Polikliniken in allen Regionen Sachsens gesichert ist, halten wir es für sinnvoll, Spezial- und Maximalversorgung an wenigen Standorten zu konzentrieren, die eine besonders hohe Qualität bieten.

Ob Kleinstadtkrankenhaus oder Universitätsklinik mit Maximalversorgung: Der Freistaat muss endlich seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, Investitionen in die Modernisierung der Krankenhäuser ausreichend zu finanzieren. Wir fordern eine konkrete gesetzliche Regelung der Investitionskostenzuschüsse. Zusätzlich wollen wir den Krankenhäusern Zuschüsse für den Ausbau der Digitalisierung gewähren. Verboten werden sollen finanzielle Ausschüttungen aus dem Betrieb von Kliniken. Ein Krankenhaus soll kostendeckend wirtschaften, gute Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten bieten und Patient:innen bestmöglich versorgen, aber nicht Aktionär:innen Dividenden einbringen oder Löcher in den Haushalten von Landkreisen stopfen!

Uns ist bewusst, dass dies die privaten Krankenhauskonzerne abschrecken wird – und das ist auch gut so! Denn die Linke macht sich dafür stark, die Krankenhäuser wieder in die öffentliche Hand zurückzuführen. Kommunen und Landkreise, die diesen Schritt zur Rekommunalisierunggehen wollen, sollen durch einen Rekommunalisierungsfonds in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro vom Freistaat unterstützt werden. Zusätzlich setzen wir uns für finanzielle Unterstützung durch den Bund ein.

Das bisherige Finanzierungssystem der Fallpauschalen setzt Fehlanreize und ist gescheitert. Wir begrüßen es daher, dass der Bundesgesundheitsminister nun endlich teilweise von ihnen abrückt, obwohl er vor 20 Jahren an ihrer Einführung beteiligt war. Doch wir fordern mehr: Wir wollen individuelle, bedarfsgerechte und kostendeckende Budgets, die jährlich zwischen den einzelnen Krankenhäusern und den Krankenkassen vereinbart werden. Das ist finanzierbar, wenn die Krankenversicherung endlich solidarisch organisiert wird, sodass gilt: Eine für Alle! Wir wollen die Zweiklassenmedizin überwinden und alle Menschen in die gesetzliche Krankenversicherung aufnehmen. Außerdem setzen wir uns für eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ein. Die bewirkt, dass nur auf Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze Beiträge abgeführt werden müssen. Alles darüber bleibt beitragsfrei. Das finden wir ungerecht, denn wer ein sehr hohes Einkommen erzielt, kann auch stärker zur Finanzierung des Gesundheitswesens beitragen.

Mängel gibt es in Sachsen nicht nur bei der stationären Versorgung, sondern auch bei der ambulanten Versorgung mit Haus‑, Fach- und Zahnarztpraxen, besonders im ländlichen Raum. Seit 2019 hat sich die Zahl der unbesetzten Hausarztstellen fast verdoppelt. Einige Maßnahmen wurden schon ergriffen. So ist es richtig, dass die Zahl der Studienplätze für Medizin erhöht und eine Landarztquote eingeführt wurde. Doch dies wirkt erst langfristig, wirksame Lösungen werden schon jetzt benötigt. Dringlich ist eine umfassende Digitalisierung der Praxen, die vom Freistaat finanziell unterstützt werden muss. In allen Bereichen der medizinischen Versorgung ist eine Entbürokratisierung nötig. Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen sollten weniger Zeit für Formulare aufwenden müssen, um mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten zu haben. Die Vergütung der Ärzt:innen, gleich in welchem Bereich, muss häufiger und regelmäßig angepasst werden. Nur so können sie ihren Praxisangestellten gute Arbeitsbedingungen ermöglichen und dem Fachkräftemangel auch in diesem Bereich entgegenwirken. Budgetierungen, die die Anzahl der behandelten Patient:innen oder die Art bzw. den Umfang der Behandlung einschränken, lehnen wir ab. Ein besonders krasses Beispiel ist die in Folge des 2022 beschlossenen „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ erfolgte Budgetierung und damit Einschränkung  der Parodontitis-Behandlung und Prophylaxe im zahnärztlichen Bereich. Ob eine Behandlung notwendig ist, muss die behandelnde Ärzt:in entscheiden, nicht die Kassenlage der Krankenkassen. Weiterhin muss das Herstellen von Barrierefreiheit in den Praxen besser unterstützt werden. Innovative Praxismodelle wie Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, rollende Arztpraxen oder Gemeindeschwestern und ‑pfleger sind stärker zu fördern. Viele Ärzt:innen wollen in Teilzeit arbeiten, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Um die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten zu fördern, sind die sogenannten „weichen Standortfaktoren“ von großer Bedeutung: Überall in Sachsen müssen die Kinderbetreuung, der öffentliche Nahverkehr und die kulturellen Angebote gesichert werden. Wir wollen die Anerkennung der Abschlüsse in Sachsen lebender ausländischer Ärzt:innen erleichtern und beschleunigen.

Oft wird vergessen, dass eine Arztpraxis mehr ist als nur der Arzt oder die Ärztin. Die Arbeit der Medizinischen Fachangestellten (MFA) muss aufgewertet und das Berufsbild durch Weiterbildung und Akademisierung gestärkt werden. Entsprechende Studiengänge sollten eingerichtet, Hausbesuche durch Medizinische Fachangestellte gefördert werden.

Wir stehen für die Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund rund um die Geburt“. Dabei sollen Schwangere, Mütter und Neugeborene umfassend und ganzheitlich betreut und versorgt werden. Dazu gehören Maßnahmen der Prävention und Früherkennung, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe sowie Information und Aufklärung. Besonders wichtig ist es dabei für uns, dass für die Menschen in Sachsen flächendeckend und wohnortnah Geburtskliniken und ‑zentren sowie freiberufliche Hebammen zur Verfügung stehen und somit die Wahlfreiheit des Geburtsorts sichergestellt wird. Denn die Versorgungslage in Sachsen ist auch hier leider zunehmend prekär. Eine Möglichkeit Schwangere, Mütter, Neugeborene und deren Familien, aber auch die Kliniken zu entlasten, sehen wir in der flächendeckenden Einrichtung hebammengeleiteter Kreißsäle. Die Ausbildung der Hebammen ist zu verbessern, indem mehr Studienplätze und zusätzliche Angebote der Weiterbildung geschaffen werden. Weiterhin setzen wir uns für die Einrichtung einer Landesarbeitsgruppe „Hebammenversorgung“ ein, in der Hebammen und Landespolitik gemeinsam an der Verbesserung der geburtshilflichen Versorgung arbeiten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), neben stationärer und ambulanter Versorgung die dritte Säule des Gesundheitssystems in Deutschland, muss wieder gestärkt werden, nachdem er jahrzehntelang vernachlässigt, ausgedünnt und kaputtgespart wurde. Denn er erfüllt – wie sich gerade erst während der Corona-Pandemie gezeigt hat – wichtige Aufgaben, u.a. im Bereich der gesundheitlichen Aufklärung und Beratung, beim Infektionsschutz sowie bei der Prävention. Um die Zusammenarbeit der lokalen Gesundheitsämter bei diesen Aufgaben zu koordinieren, benötigt Sachsen endlich ein Landesgesundheitsamt.

Wir wollen auch die psychosoziale und psychiatrische Versorgung verbessern. Die Zahl der psychischen Erkrankungen ist in den vergangenen Jahren auch in Sachsen stark gestiegen – die Zahl der Therapieplätze aber nicht. Psychische Erkrankungen sind nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Sie werden durch prekäre und überlastende Arbeitsverhältnisse, Armut, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen verstärkt. Auch die gesamte Gesellschaft leidet, wenn Menschen dauerhaft krank werden und nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können – gerade in sozialen Berufen, wo die psychische Belastung besonders hoch ist. Obwohl Prävention sowie frühzeitige Intervention und Behandlung wichtig sind, um komplizierte Krankheitsverläufe zu verhindern, warten Betroffene oft lange auf einen kassenärztlichen Behandlungs- oder Therapieplatz, besonders im ländlichen Raum.

Der Dritte Landespsychiatrieplan soll schnellstmöglich erscheinen und auch Antworten auf aktuelle Herausforderungen geben, etwa auf die Fragen, wie die Folgen der Corona-Pandemie bewältigt und Geflüchtete versorgt werden können. Wir setzen uns für eine gewaltfreie, gemeindenahe psychiatrische und psychosoziale Versorgung und eine funktionierende Krisenintervention ein. Zur besseren Koordination wollen wir eine „Landesfachstelle Sozial-/Gemeindepsychiatrie“ einsetzen. Innovative Behandlungskonzepte sollen mit Modellprojekten gefördert werden. Wir möchten, dass Genesungsbegleiter:innen während der Behandlung eine größere Rolle spielen. Ihre Ausbildung wollen wir vorantreiben und finanziell absichern.

Nach der Entkriminalisierung von Cannabis durch den Bundesgesetzgeber wollen wir entsprechende Kapazitäten der Suchthilfe ausbauen und spezielle Präventionsangebote insbesondere für Kinder und Jugendliche schaffen. Darüber hinaus stehen wir für eine tatsächliche Legalisierung von Cannabis statt bloßer Entkriminalisierung ein: Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und den Schwarzmarkt wirksam auszutrocknen, muss geprüftes Cannabis für den Eigengebrauch an lizensierten Verkaufsstellen erwerbbar sein. Konsumierende sollten nicht allein auf den aufwändigen Eigenanbau oder Anbauvereinigungen angewiesen sein.

Es gibt derzeit eine große Nachfrage nach Kuren, verstärkt wohl durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen. Kur- und Rehabilitationseinrichtungen müssen durch den Freistaat unterstützt werden, um Angebote zu erhalten und Kapazitäten auszubauen.

Die Erderhitzung sorgt dafür, dass auch in Sachsen außergewöhnliche Wetterereignisse wahrscheinlicher werden. Jährlich sterben in Deutschland mehrere Tausend Menschen an den Folgen extremer Hitze. Der Freistaat soll sich durch einen Landeshitzeschutzplan besser darauf vorbereiten und Maßnahmen planen, die die Bevölkerung vor extremer Hitze schützen.

Die Gesundheitsversorgung für trans- und intergeschlechtliche Personen muss gesichert werden. Dazu wollen wir ein Kompetenzzentrum für Gendermedizin aufbauen, das zu einer geschlechtersensiblen Ausbildung, Lehre und Forschung in diesem Bereich beiträgt, und mehr Angebote der Aus- und Weiterbildung für die Heilberufe schaffen.

Alle Schwangeren sollen bei Bedarf ungehinderten und barrierearmen Zugang zu einer wohnortnahen und weltanschaulich neutralen Schwangerschaftskonfliktberatung haben. Im Falle der Entscheidung für einen Abbruch muss dieser ebenso ungehindert, barrierefrei und wohnortnah in einer Klinik oder Praxis durchführbar sein. Daher setzen wir uns dafür ein, auch in Zukunft ein flächendeckendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen nach Vorgaben des Schwangerenkonfliktgesetzes zu sichern. Da Schwangerenberatung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe ist, die zudem hochqualifizierter Fachkräfte bedarf, muss sie auch vollständig vom Staat finanziert werden.

Wir setzen uns für eine Stärkung der HIV-Prävention ein. Schwerpunktpraxen sind derzeit überlastet, in manchen Regionen fehlen sie völlig. Wir wollen den Zugang zur Präexpositionsprophylaxe erleichtern, indem den Gesundheitsämtern diese Aufgabe übertragen wird. Dadurch können Ärzt:innen sich auf therapeutische Maßnahmen für die Betroffenen konzentrieren. Modellprojekte wie „Checkpoint plus“ der Aidshilfe Dresden wollen wir fördern.

Wir werden uns für ein barrierefreies und von Diskriminerungen sowie Übergriffigkeiten freies Gesundheitswesen einsetzen. Dafür ist aus unserer Sicht unabdingbar, dass  mehr Menschen mit Behinderungen die diversen Gesundheitsberufe  ergreifen können bzw. ihnen dazu die Möglichkeit gegeben wird.

Über 300.000 Menschen in Sachsen sind pflegebedürftig. Weil die sächsische Bevölkerung im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich alt ist, wird sich diese Zahl noch erhöhen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Berufstätigen in der Pflegebranche, obwohl in Zukunft eigentlich mehr Pflegende benötigt werden. Die Inflation treibt die Kosten für die Pflege nach oben, viele Pflegebedürftige können sie nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Dass die Löhne für die in der Pflege Beschäftigten in den vergangenen Jahren gestiegen sind, ist erfreulich. Dennoch liegen sie in Sachsen noch immer unter dem Niveau im Westen der Republik. Die Arbeitsbelastung in Zeiten der Corona-Pandemie war hoch, sie könnte durch den Fachkräftemangel sogar noch wachsen.

Die Politik muss sich endlich darum kümmern, die Menschen zu entlasten, die in der Pflege beschäftigt sind. Nötig sind bessere Arbeitsbedingungen und eine Anpassung des Lohnniveaus an das höhere Niveau im Westen, mindestens aber 3000 Euro brutto im Monat. Digitalisierung, Entbürokratisierung und technische Pflegeunterstützung müssen dazu genutzt werden, den Beschäftigten ihre Arbeit zu erleichtern. Zudem sollte ihnen Fort- und Weiterbildung erleichtert und gesundheitliche Prävention ermöglicht werden. Es gelingt derzeit nicht, genügend Fachkräfte für die Pflege auszubilden oder zu gewinnen – das muss sich ändern. Wir wollen mehr Plätze in Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Anpassungsqualifizierungen schaffen. Die Kosten für die Ausbildungsvergütung sollten durch den Freistaat übernommen werden. Außerdem muss er finanzielle Anreize bieten, eine Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung in der Pflege aufzunehmen. Wir wollen eine einjährige, landesrechtlich anerkannte Pflegeassistenzausbildung einführen.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird jedoch von Angehörigen oder nahestehenden Personen zu Hause gepflegt. Diese gilt es, besser zu unterstützen. Pflegende sollten sich vom Beruf mit einem Recht auf Rückkehr freistellen lassen können, wie dies beim Mutterschutz bereits garantiert ist. Sie sollten Entgeltersatzleistungen erhalten und ihre Pflegezeiten rentenrechtlich – ähnlich wie Erziehungszeiten – angerechnet bekommen. Außerdem sollten ihnen Beratungs- und Weiterbildungsangebote und Maßnahmen der Gesundheitsförderung zur Verfügung stehen. Die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte Verteilung auch dieser Sorgearbeit.

Grundsätzlich sollte gelten, dass die häusliche bzw. ambulante Pflege Vorrang vor der stationären Unterbringung hat, damit Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können. Dazu wollen wir die Nachbarschaftshilfe als niedrigschwellige Entlastungshilfe für Pflegebedürftige sowie andere alternative Formen der ambulanten Pflege wie Quartierspflege oder sorgende Gemeinschaften stärken. Ebenso ist eine Öffnung der Krankenhäuser für die Übergangs- und Kurzzeitpflege zu prüfen.

Wir wollen in Sachsen eine regional differenzierte Pflegebedarfsplanung einführen, auf deren Grundlage ein Landespflegekonzept erstellt werden soll. Diese regionale Bedarfsplanung soll alle wesentlichen Bereiche wie notwendige Kapazitäten, Fachkräfteangebot und Nachwuchssicherung sowie bestehende Pflege- und Präventionsangebote erfassen und analysieren. Weiterhin gilt es, ein flexibles sektorenübegreifendes und transparentes Leistungs- und Abrechnungssystem für die ambulante Pflege zu schaffen. Die Leistungen der mobilen Pflegedienste sollen nach Zeitaufwand vergütet und auch Fahrtkosten berücksichtigt werden.

Die Interessen von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen sowie der in der Pflege Beschäftigten brauchen mehr Gehör! Deshalb wollen wir eine:n Landespflegebeauftragte:n einsetzen, der vom Landtag gewählt wird und sich um die Wahrung dieser Belange kümmert.

Die Kosten der Pflege sind in den vergangenen Jahren explodiert, die zu entrichtenden Eigenanteile wachsen enorm. Viele Pflegebedürftige müssen deshalb, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet haben, noch Sozialleistungen beantragen. Das ist entwürdigend. Daher setzen wir uns langfristig für eine solidarische Pflegevollversicherung ein, die alle Pflegeleistungen deckt und in die alle einzahlen, auch Beamt:innen, Selbstständige und Politiker:innen.  Bis dahin setzen wir uns für eine Deckelung der Eigenanteile durch den Bund ein. Solange das nicht passiert, muss der Freistaat den Pflegeeinrichtungen bzw. deren Trägern Zuschüsse zu den Investitionskosten analog zur Krankenhausfinanzierung gewähren, um die Eigenanteile zu reduzieren. Zudem fordern wir ein Landespflegegeld.

Wir kämpfen für eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch Rahmenbedingungen findet, in denen er seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente entfalten kann, niemand außerhalb der Gesellschaft steht und alle sich einbringen können. Wir gestalten inklusive Strukturen entsprechend des Slogans der autonomen Behindertenbewegung »Nichts über uns ohne uns!«. Menschen mit Behinderungen sollen am politischen, sozialen und kulturellen Leben gleichberechtigt teilhaben und dieses aktiv und selbstbestimmt mitgestalten. Dazu brauchen wir in Sachsen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel, wie er im Bundesteilhabegesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist: Selbstbestimmung und Selbstermächtigung statt Almosen. Wir wollen Menschen mit Behinderungen aus abgeschlossenen Sonderwelten holen und stattdessen eine Gesellschaft für alle schaffen.

Wir wollen die UN-Behindertenrechtskonvention in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen politischen Ebenen umsetzen. Dazu gehört die Abschaffung trennender Strukturen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Das Sächsische Inklusionsgesetz muss überarbeitet und seine Geltung auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden. Auch die Maßnahmen des Landesaktionsplans der Sächsischen Staatsregierung sind in Form konkreter Gesetzesvorhaben umzusetzen. Ziel muss es dabei sein, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre gleichberechtigte Teilhabe zu garantieren. Ihre Belange sind bei allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung konsequent zu berücksichtigen. Inklusion ist nichts, was von der Kassenlage abhängen darf. Menschenrechte müssen für alle gewährleistet werden. Die mehrfache Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Geschlecht, Sprache oder sexueller Orientierung muss besonders berücksichtigt werden, da sie oft zu spezifischen Problemlagen führt.

Erwerbsarbeit und ein entsprechendes Einkommen sichern die soziale Teilhabe und schützen vor Armut. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden aufgrund vielfältiger Barrieren und Vorurteile an einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gehindert, obwohl ihnen dieses Recht gemäß UN-Behindertenrechtskonvention zusteht. Sie werden damit in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt. Daher ist unser Ziel die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Das bedeutet die konsequente Umsetzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und die Gestaltung eines offenen, für alle zugänglichen Arbeitsmarkts und Arbeitsumfelds.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht personenzentrierte Teilhabeleistungen vor. Wir begrüßen dies, wissen aber auch, dass die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, dabei vor hohen Mehrkosten stehen. Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes muss der Freistaat sie stärker unterstützen und auf Basis von Evaluationsstudien nachbessern. Zudem müssen angemessene personelle Kapazitäten bereitgestellt werden.

Der Fachkräftemangel macht sich leider auch in der Eingliederungshilfe bemerkbar. Deshalb wollen wir Gesundheitsberufe , wie z.B. die Heilerziehungspflege, durch Kampagnen und eine Reform der Ausbildung attraktiver machen. Aus- und Weiterbildungen im Gesundheitssektor müssen nach menschenrechtsbasierten Leitbildern erfolgen, um dem Recht auf Selbstbestimmtheit zu entsprechen.

Wir wollen Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen vollumfänglich umsetzen. Barrierefreiheit muss bei baulichen und sonstigen Anlagen, bei Fahrzeugen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Informations- und Kommunikationssystemen, akustischen und visuellen Informationsquellen sowie in allen anderen Lebensbereichen verwirklicht werden. Nur so sind sie unabhängig von der Art der Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Barrierefreiheit muss von Beginn an bei der Planung neuer Bauprojekte zwingend berücksichtigt werden. Deshalb setzen wir setzen uns für eine Überführung der DIN 18040 (Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen) in das sächsische Baurecht und die Schaffung entsprechender Gutachter- und Beratungsstellen ein, die schon während der Planungsphase verpflichtend konsultiert werden müssen. Wir wollen deutlich mehr barrierefreien Wohnraum schaffen und inklusive Wohnquartiere, Wohngemeinschaften und Wohnprojekte fördern, damit Menschen mit Behinderungen entsprechend einer echten und ihnen zustehenden Wahlfreiheit selbstständig und selbstbestimmt ihre Wohnform wählen können. Wir möchten zusätzlich Förderprogramme (ähnlich wie bei energetischer Sanierung und sozialem Wohnungsbau) anstoßen, die auch personenunabhängig den barrierefreien Umbau von Wohnraum finanziell unterstützen und somit auch außerhalb des Neubausegments bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderung schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im öffentlichen wie auch privaten Bereich verbindlich umzusetzen. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen und langen Übergangsfristen sind dabei kritisch zu prüfen. Wir wollen schnellere Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit. Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung digitaler Medien für die soziale Teilhabe eindringlich gezeigt. Zudem wollen wir eine unabhängige Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten, wie sie bereits auch schon auf Bundesebene sowie in den Gleichstellungsgesetzen vieler anderer Bundesländer verankert ist. Durch die damit ermöglichte Bereitstellung kompetenter Beratungsangebote wird die Herstellung von Barrierefreiheit und die Einhaltung notwendiger Standards gezielt gefördert.

Wir wollen das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Daher setzen wir uns für ein qualitativ hochwertiges, inklusives Bildungssystems in allen Bildungsbereichen ein, sodass die tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglicht und die institutionelle Ausgrenzung überwunden wird. Auch die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen wollen wir stärken. Dazu muss u.a. das Übersetzen von (behördlichen) Dokumenten und Websites in Leichte Sprache ausgebaut, Gebärdensprachdolmetschende bei allen politischen Veranstaltungen standardmäßig eingesetzt und Parteiprogramme der Kommunal- und Landtagswahlen verpflichtend in Gebärdensprache übersetzt werden. Um den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, setzen wir uns an dieser Stelle besonders für eine inklusive berufliche Bildung ein, welche Menschen in ihren Möglichkeiten sieht und berät und unterstützt, anstatt sie zu diskriminieren.

Das sächsische Landesblindengeldgesetz muss überarbeitet und modernisiert werden. Wir wollen den Grad der Behinderung für Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit senken. Sie sollen bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos gelten und damit anspruchsberechtigt sein. Wir wollen weiterhin das Landesblindengeld auf 600 Euro monatlich, den Nachteilsausgleich für Sehbehinderte auf 250 Euro, für Taubblinde auf 1000 Euro, für gehörlose Menschen auf 600 Euro und für schwerstbehinderte Kinder auf 200 Euro erhöhen. Außerdem sollen diese Leistungen wieder an die Inflationsrate angepasst werden, zuzüglich eines weiteren Prozentes pro Jahr. Damit soll eine Kopplung an die Rentenanpassung erfolgen. Wir setzen uns für eine Mehrwertsteuer von einheitlich 7 % für alle Hilfsmittel ein, unabhängig vom Anbieter und Ort des Verkaufs. Assistenzen für Taubblinde sollen für 20 Stunden je Woche bewilligt werden. Eine finanzielle Förderung von Ehrenamtsassistenzen muss es auch für in der Selbsthilfe tätige Vereine geben.

Wir unterstützen weiterhin die Schaffung von Beratungsangeboten zu Fragen der Partnerschaft, Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaft für Menschen mit Behinderungen.

Die Linke wird dazu beizutragen, die Situation autistischer Menschen im Freistaat Sachsen zu verbessern.

Alle Menschen mit Behinderungen sollen vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Über ein Viertel der Menschen in Sachsen sind 65 Jahre und älter. Wie für alle anderen Menschen in Sachsen muss auch für die ältere Generation soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung gewährleistet werden. Ältere verdienen besonderen Schutz, aber sollen sich auch aktiv einbringen können. Wir wollen ein Seniorenmitbestimmungsgesetz für Sachsen. Seniorenvertretungen müssen in allen Kommunen und Landkreisen eingerichtet werden, ihre Mitglieder sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes gesetzlich vorgeschrieben und ausreichend finanziert wird, vor allem im Verkehr, der Kultur und der Nah- und Gesundheitsversorgung. Wir wollen mehr Begegnungsmöglichkeiten für ältere Menschenschaffen, insbesondere an den Wochenenden. Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass weniger ältere Menschen unter Vereinsamung leiden.

Die Digitalisierung bietet Chancen auch für ältere Menschen, doch ist sie für Seniorinnen und Senioren oft auch eine Hürde. Die wollen wir abbauen, indem wir mehr Angebote zur Schulung an digitalen Endgeräten anbieten. Neben einer möglichst barrierefreien Digitalisierung müssen aber weiterhin auch analoge Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben sein. Besonders die Verwaltung muss sich bemühen, ihre Angebote für ältere Menschen leicht zugänglich zu machen.

Altenhilfepläne und Pflegekoordinator:innen sind in allen Kreisen sowie kreisfreien Städten zu etablieren. Maßnahmen der Prävention und pflegerischen sowie medizinischen Versorgung müssen so angelegt sein, dass Menschen trotz altersbedingter Beeinträchtigungen so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen, gewohnten Umfeld leben können. Dazu bedarf es auch dringend der Schaffung von mehr bezahlbaren, altersgerechten und barrierefreien Wohnungen.

Zum 1. Juli 2023 wurden die Rentenwerte zwischen Ost und West, über 30 Jahre nach der Einheit, endlich angeglichen. Dennoch besteht das Rentenunrecht weiter fort: Für tausende ostdeutsche Rentner:innen ist es immer noch bittere Realität, dass ihre Ansprüche aus DDR-Zusatzrenten- und Sonderversorgungssystemen nicht anerkannt werden. Der von der Bundesregierung etablierte Härtefallfonds ist ein erster Schritt der Wiedergutmachung, aber ein unzureichender. Viel zu wenige Anspruchsberechtigte werden anerkannt und entschädigt. Es ist ein Skandal, dass die sächsische Staatsregierung nicht einmal diesem Härtefallfonds beigetreten ist. Wir setzen uns dafür ein, dass Sachsen dem Fonds beitritt und die Entschädigungssumme mindestens verdoppelt wird. Darüber hinaus kämpfen wir weiter für die Entschädigung aller Betroffenen durch einen Gerechtigkeitsfonds. Solange der Osten Niedriglohnland ist und die Lohnunterschiede zwischen Ost und West noch groß sind, muss die Hochrechnung der Ostgehälter in der Rente erhalten bleiben. Die bisherige Umrechnung der ostdeutschen Löhne bei der Rentenberechnung muss also so lange in Kraft bleiben und angewendet werden, bis die Löhne in den ostdeutschen Bundesländern das entsprechende Niveau der westdeutschen Bundesländer erreicht haben. Generell setzen wir uns für die Hochrechnung von Gehältern im Niedriglohnbereich in der Rente ein, unabhängig davon, ob die Beschäftigten aus dem Osten oder dem Westen kommen.

Auf Bundesebene setzen wir uns für eine sofortige Erhöhung des Rentenniveaus auf 53% des Durchschnittseinkommens ein. Das Renteneintrittsalter wollen wir absenken: auf 65 Jahre bzw. 60 Jahre nach 40 Beitragsjahren. Erhöhungen des Renteneintrittsalters sind nichts anderes als verdeckte Rentenkürzungen – wir lehnen sie ab! Wir wollen eine Solidarische Mindestrente in Höhe von 1200 Euro monatlich. Um dies zu finanzieren, wollen wir die Rentenversicherung reformieren: Wir brauchen eine Solidarische Rentenversicherung, die auch Beamt:innen, Politiker:innen und Selbstständige einbezieht. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 10.000 Euro monatlich erhöht werden. Sehr hohe Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnittsniveaus sollen abgeflacht werden. Die Doppelbesteuerung der Renten soll abgeschafft werden.

Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung und die Anerkennung unserer Gesellschaft. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder und Jugendlichen ihre Potenziale voll ausschöpfen und ihr Leben selbstbestimmt und selbstwirksam gestalten können. Wir kämpfen für Kinder- und Jugendgerechtigkeit und eine Politik, die aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen denkt. Politik für junge Menschen ist keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung, um denen, die in Zukunft unsere Gesellschaft gestalten werden, die bestmöglichen Startbedingungen zu bieten. Deshalb kämpfen wir entschieden dagegen, die Mittel für Jugendangebote zu kürzen und Jugendliche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Jugendverbände, Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser sind wichtige Orte, die wir so ausstatten wollen, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können. Wir kämpfen für ein modernes sächsisches Landesjugendhilfegesetz. Es muss den Anforderungen an eine inklusive Jugendhilfe und den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.

Wir wollen die Jugendhilfe und Jugendarbeit stärken! Die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendarbeit sind für junge Menschen unverzichtbar auf dem Weg des Erwachsenwerdens. Sie sind gesetzliche Pflichtaufgaben, gelten aber vielen Amtsträgern als vermeintlich „freiwillige“ Leistungen. So werden sie wegen der vielerorts desaströsen kommunalen Haushaltslage ausgedünnt und abgebaut. Das müssen wir im Interesse der kommenden Generation verhindern. Wir setzen uns für eine deutlich höhere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendarbeit nach §11–14 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind kommunale Pflichtaufgaben und müssen als solche anerkannt und flächendeckend abgesichert werden.

Bei der kommunalen Jugendhilfeplanung muss umgedacht werden. Sie ist fachlich zu begleiten und zu prüfen. Vor allem aber müssen die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, die folgerichtig unter deren Beteiligung ermittelt werden müssen, am Anfang aller Planungen stehen, statt die Leistungen nach der aktuellen Kassenlage zu bemessen. Die verfehlte Sparpolitik der sächsischen Landesregierung darf Kommunen nicht dazu zwingen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu streichen. Jeder junge Mensch hat das gleiche Recht auf einenZugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in seiner Nähe und nach seinen Bedürfnissen.

Wir wollen die Jugendpauschale erhöhen und jährlich an die Entwicklung von Personal- und Sachkosten anpassen. Wir setzen uns entschieden gegen jegliche Kürzungsvorhaben bei den Geldern für die Jugendarbeit ein. Auch soll die Jugendpauschale an konkrete fachlich-inhaltliche Kriterien wie einen Mindestpersonalschlüssel, Mindestangebote sowie daran gebunden werden, dass ein angemessener Anteil der Mittel für Jugendarbeit verwendet wird. Darüber hinaus müssen die Mittel für Jugendarbeit nach § 11 und 12 SGB VIII deutlich erhöht werden. Es soll sichergestellt werden, dass ein angemessener Anteil der Mittel aus der Jugendpauschale für Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII verwendet wird. Wir wollen die Förderrichtlinie Jugendpauschale in Zusammenarbeit mit den Trägern weiterentwickeln.

Die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe müssen dringend verbessert werden, um dieses Arbeitsgebiet für Fachkräfte attraktiv zu machen. Ein sicherer, unbefristeter, tariflich gebundener Arbeitsplatz muss der Normalfall sein. In stationären Einrichtungen muss mehr Personal zur Verfügung stehen, damit die Zahl der Fälle pro Sozialarbeiter:in verringert werden kann. Um den Fachkräftebedarf in der Sozialen Arbeit und in der Kinder- und Jugendhilfe zu decken, müssen die Ausbildungskapazitäten an sächsischen Hochschulen sowie in der Erzieher:innenausbildung erweitert werden. Außerdem wollen wir die Ausbildung kostenfrei machen und bezuschussen. Um den Einstieg in den Beruf zu erleichtern, setzen wir uns für eine bessere Begleitung und Betreuung der Absolvent:innen ein.

Familien- und Erziehungsberatung finden in den letzten Jahren eine verstärkte Nachfrage. Wir werden die ombudschaftliche Beratung junger Menschen in Sachsen stärken. Sie unterstützt junge Menschen und Familien in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe und mit dem Jugendamt. Die Finanzierung der entsprechenden Beratungsstellen soll verbessert werden. Auch Online-Angebote sollen zur Verfügung gestellt werden.

Wir wenden uns nachdrücklich gegen eine Verdrängung von Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum. Stattdessen wollen wir mehr freie, öffentliche und möglichst selbstbestimmte Räume schaffen, in denen Jugendliche ihren Interessen nachgehen und sich mit Gleichaltrigen treffen können. Keine Jugendkultur ist illegal! Ob Sport, Kunst, Fußball im Verein, Skateboarden oder Graffiti – wir lehnen es ab, bestimmte Formen der Freizeitgestaltung oder bestimmte Jugendkulturen in Spießermanier als „störend“, „unordentlich“ oder als „Vandalismus“ zu denunzieren.

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind bei allen politischen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere auch planerische und bauliche Entscheidungen. Wir setzen uns für mehr öffentliche Spielplätze, Sport- und Calisthenics-Plätze, legale Graffiti-Wände und Skate-Anlagen ein. Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist es für uns, allen Kindern und Jugendlichen in Sachsen kostenlos Mittagessen in Kita und Schule, den Öffentlichen Nahverkehr sowie kulturelle Angebote wie Musikschulen, Bibliotheken oder Sportstätten zur Verfügung zu stellen.

Wir kämpfen gegen Kinderarmut und deswegen für eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient und alle Kinder aus der Armut holt. Die jetzt durch die Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung ist ein Etikettenschwindel, weil von ihrer ursprünglichen Zielsetzung nichts mehr übrig ist. Außerdem wollen wir das Angebot und den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Familienpass weiter ausbauen. Beratungsangebote für Familien sollen erweitert werden. Schließlich fordern wir eine landesweite Berichterstattung zum Thema Kinder- und Jugendarmut.

Sachsen braucht ein reformiertes, für die Zukunft taugliches Landesjugendhilfegesetz. Es muss die 2021 auf Bundesebene erfolgte Änderung des SGB VIII und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz berücksichtigen. Wir setzen uns für einen breiten Beteiligungsprozess bei der Gesetzesnovelle ein, wie er vorbildhaft in Brandenburg durchgeführt wurde. Dabei müssen öffentliche und freie Träger, die Wissenschaft, die Verbände, aber besonders auch die Kinder und Jugendlichen selbst eingebunden werden. Wir wollen von den jungen Menschen wissen, wie sie sich ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen vorstellen und was sie von einem Gesetz erwarten, das sich mit ihnen und ihrem unmittelbaren Lebensumfeld beschäftigt.

Sachsen braucht eine Offensive für den Sozialen Wohnungsbau. Denn gerade in den Großstädten ist es in den vergangenen Jahren immer schwieriger geworden, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wir fordern mehr Landesmittel und eine Reform der Förderbedingungen: Die Förderung muss an die gestiegenen Baukosten und die Zuschüsse an die reale Angebotsmiethöhe angepasst werden. Mietpreis- und Belegungsbindungslaufzeiten müssen verlängert werden. Wir setzen uns für Modellprojekte mit dauerhaften Bindungen ein: Eine Sozialwohnung muss möglichst lange, am besten für immer eine Sozialwohnung bleiben. Beim Bau von Sozialwohnungen sollen besonders öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen gefördert werden. Zugleich muss der Blick erweitert und auch der Speckgürtel von Großstädten mit einbezogen werden. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einzuführen. Bislang gilt der Sozialwohnungsbau nur als eine „soziale Zwischennutzung“, in der Regel mit einer auf 20 Jahre begrenzten Förderung von sozialen Mieten. Durch die neue Wohnungsgemeinnützigkeit kann ein auf Dauer angelegter Sozialwohnungssektor entstehen. Aber nur durch die Vergesellschaftung von profitorientierten Wohnungsunternehmen kann bezahlbares Wohnen nachhaltig für alle erreicht werden. Wir setzen uns daher für ein Vergesellschaftungsgesetz nach dem Vorbild der Berliner Kampagne »Deutsche Wohnen und Co. enteignen!« ein. Ziel ist dabei die Etablierung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche, die Wohnraumorganisation übernimmt.

Der Osten der Republik, damit auch Sachsen, steht vor der Herausforderung einer „zweiten Sanierungswelle“: Viele Bestände, die in den 90er Jahren saniert wurden, müssen nach 30 Jahren bald noch einmal renoviert werden. Das stellt besonders kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen vor große Probleme. Es bietet sich aber auch eine Chance dafür, die Klimaneutralität zu erreichen. Wir setzen uns hierbei für ein Programm „Serielles Sanieren Ost“ ein.

Wir wollen Menschen vor explodierenden Mieten schützen – alle Möglichkeiten dazu müssen genutzt werden. Wir wollen eine wirksameMietpreisbremse einführen, den Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen verlängern und es verbieten, dass Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Bis dahin braucht es einen Mietenstopp, welcher Härtefälle bei Kleinvermieter und gemeinnütziger Wohnungswirtschaft berücksichtigt. Außerdem fordern wir ein striktes Zweckentfremdungsverbot von Mietwohnungen: Es muss Schluss damit sein, dass sie als Ferienwohnungen oder anderweitig gewerblich missbraucht werden oder aus Gründen der Spekulation leer stehen.

Außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig ist nicht der Mangel an Wohnungen das größte Problem, hier geht es vor allem darum, Leerstand und Verfall zu verhindern. Nötig ist es, Wohnungen altersgerecht umzubauen, um den immer mehr älteren Menschen gerecht zu werden, aber auch familienfreundliche Wohnungen zu schaffen, um Zuzug zu ermöglichen. Gezielte Quartiersentwicklung kann Wohnungsabriss und Verödung verhindern. Dafür wollen wir passgenaue Förderinstrumente ohne hohe Eigenkapitalquoten und bürokratische Antragsverfahrenschaffen, zum Beispiel in Form von Regionalbudgets. Das Landesberatungsnetz für selbstorganisierte Wohnformen soll gestärkt werden. Dabei ist der Blick gerade auf den ländlichen Raum zu richten. Wir wollen Fördermöglichkeiten für Baugemeinschaften schaffen, die mit dauerhaftem gemeinschaftlichem Eigentum das Ziel verfolgen, generationenübergreifend zusammenzuleben.

Zwangsräumungen, besonders in die Wohnungslosigkeit, müssen verboten werden. Wir wollen ein Landesprogramm zur Prävention und Hilfe gegen Wohnungslosigkeit schaffen. Housing-first-Projekte, die Obdachlose in einem ersten Schritt mit einer Wohnung versorgen, sollen landesweit etabliert werden. Bei der Vergabe von sozialem Wohnraum soll es gerecht zugehen: Soziale, familiäre und gesundheitliche Kriterien müssen beachtet, langjährig wohnungslose Menschen besonders berücksichtigt werden. Auch bei negativem Schufa-Eintrag, Mietschulden oder Bezug von Bürgergeld sind Wohnberechtigungsscheine mit Belegungs- und Besetzungsrechten zu gewähren. Einer Senkung der Grunderwerbssteuer für junge Familien stehen wir offen gegenüber. Wir wollen außerdem, dass der Freistaat die erste Kaution nach dem Auszug aus dem Elternhaus übernimmt und jedem Menschen zu Beginn der ersten Ausbildung, Studiums oder eines Freiwilligendienstes 500 € Starthilfe z. B. zur Einrichtung der ersten eigenen Wohnung oder Lehrmaterialien zahlt.

Wir wollen eine Landeswohnungsbaugesellschaft schaffen. Diese hat die Aufgabe, landeseigene Grundstücke zu entwickeln, selbst Grundstücke aufzukaufen und die Kommunen bei Planung, Bau und Sanierung von Wohnungen zu unterstützen. Außerdem soll sie kommunale Wohnungsunternehmen, die in Not geraten, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, um ihren Betrieb zu sichern.

Wir wollen einen Fonds zur Tilgung von Altschulden der sächsischen Wohnungsunternehmen auflegen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen in Sachsen haben noch rund 445 Millionen Euro „schuldlose Schulden“ aus DDR-Zeiten, die sie aus Mieteinnahmen tilgen müssen. Diese hemmen Investitionen und können im schlimmsten Fall zur Privatisierung von Wohnungsbeständen führen.

Ein Landesprogramm für energetische Sanierung soll zur Modernisierung von Wohnhäusern beitragen und Mieten stabil halten. Wir wollen die im Heizungsgesetz der Bundesregierung gemachten Vorgaben für Mieter:innen sozial abfedern. Angesichts des Klimawandels setzen wir uns für die Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion, den Netzausbau in diesem Bereich und für Schwammkonzepte bei der Bebauung ein. Mieterstrom wollen wir fördern. Auf kommunaler Ebene soll eine verbindliche Hitze- und Wärmeplanung erfolgen. Wir wollen für Kleinstädte Begrünungs- und Wasserrückhalteprogramme auf den Weg bringen. Schottergärten wollen wir verbieten.

Immer noch gibt es in Sachsen viel Leerstand, der eigentlich Potenzial böte. Ein Leerstandsmanagement soll diese Möglichkeiten erkennen und nutzen. Industriebrachen und sonstige Brachen können umgenutzt oder abgerissen werden, womit Flächen entsiegelt würden.

Der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen wird in Sachsen in den nächsten Jahren stark wachsen. Wir wollen die Förderung des Umbaus von Wohnungen erleichtern und die Förderung deutlich erhöhen.

Wir setzen uns für die staatliche Unterstützung des Azubi-Wohnens ein. Arbeits- und Fachkräfte lassen sich nur gewinnen, wenn sie ausreichend mit Wohnraum versorgt werden. Wir wollen die Schaffung eines landesweiten Ausbildungswerkes prüfen, das auch als Träger von Azubi-Wohnformen fungieren soll. Mittel aus dem Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ sollen verwendet werden, um Azubi-Wohnheime zu errichten. An ihrem Betrieb sollen sich Land, Kommunen und Unternehmen finanziell beteiligen.

Wir stehen für eine sozial-ökologische Verkehrswende und eine staatlich gesicherte Mobilitätsgarantie. Die Haupttätigkeit des sächsischen Verkehrsministeriums in den letzten 10 Jahren beschränkte sich vor allem darin, Gelder des Bundes für Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Radverkehr an die Kommunen weiterzugeben und sich für deren Verkehrspolitik nicht zuständig zu fühlen. Wir wollen endlich eine aktive Verkehrspolitik des Freistaats, die auf die Stärkung des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs ausgerichtet ist. Dazu gehört neben der Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel auch politischer Gestaltungswille.

Der ÖPNV muss ausgebaut und attraktiver gemacht, der Güterverkehr stärker auf die Schiene verlagert werden. Wir wollen eine ÖPNV-Offensive in Sachsen starten, stillgelegte Bahnstrecken wieder in Betrieb nehmen und Mindestbedienstandards einführen. In jeder Gemeinde mit mehr als 500 Einwohner:innen soll mindestens im Zwei-Stunden-Takt, bei mehr als 5.000 mindestens jede Stunde und bei mehr als 10.000 mindestens alle 30 Minuten ein Bus jeden Ortsteil mit dem nächstgelegenen Bahnhof und dem Ortskern verbinden. Auch am Wochenende, in den Schulferien und in den Abendstunden muss es ein ausreichendes und zuverlässiges Angebot geben, damit auch Menschen ohne eigenes Auto überall mobil sein können. Dazu müssen alle Busse und Bahnen barrierefrei erreichbar sein. Zusätzlich wollen wir freies W‑Lan in allen Zügen. Anrufbusse, die nach Wunsch und Bedarf verkehren (On-Demand-Verkehre), können insbesondere in ländlichen Regionen ein gutes ÖPNV-Angebot unterstützen.  Solche Modelle, bei denen auch autonom fahrende Fahrzeuge zum Einsatz kommen können, werden wir gemeinsam mit den Menschen vor Ort und in Verbindung mit Beschäftigungsgarantien zügig in den Regelverkehr überführen.

Auch der Schienenfernverkehr in Sachsen muss endlich ausgebaut werden, besonders Chemnitz, Südwestsachsen und die Lausitz brauchen bessere Verbindungen. Die Voraussetzungen dafür müssen durch flächendeckende Elektrifizierungen der Schienenstrecken geschaffen werden. Als Zwischenlösung dafür begrüßen wir den Einsatz von wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen. Der Freistaat muss sich gegenüber dem Bund für eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus einsetzen, notfalls aber auch selbst die Planungen anstoßen.

Wir fordern, dass der Preis des Deutschlandtickets fünf Jahre lang nicht steigt und dass es sachsenweit als Sozialticket zum halben Preis angeboten wird. Für Mobilität und soziale Teilhabe fordern wir ein bundesweites Senior:innenticket von monatlich 29 Euro. Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sollen kostenlos den ÖPNV nutzen dürfen, mindestens jedoch auch ein vergünstigtes Deutschlandticket erwerben können. Wir wollen so schnell wir möglich einen einen kostenlosen ÖPNV für alle.

Mobilität ist entscheidend für eine inklusive Gesellschaft. Das Personenbeförderungsgesetz des Bundes gibt vor, bis zum Jahr 2022 einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV zu schaffen. Dieses Ziel wurde in Sachsen deutlich verfehlt. Damit der ÖPNV wirklich von allen Menschen genutzt werden kann, muss dieser vollständig barrierefrei werden, was auch die Wege von und zu den Haltestellen einschließt.   Barrierefreie Mobilität ist wesentliche Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben, da sie den Zugang zu allen notwendigen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Freizeit, Sport, Medien und sozialen Kontakten ermöglicht. Barrierefreie Mobilität bedeutet Lebensqualität und Selbstbestimmtheit. Besonders im Bereich des ÖPNV gibt es zahlreiche Mobilitätsbarrieren, von denen besonders Menschen mit Behinderungen betroffen sind und ihnen die selbständige Teilnahme und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschweren bzw. sogar verhindern. Im Sinne einer barrierefreien Mobilität sind daher Wegeführungen notwendig, die allen Menschen das Erreichen ihres Ziels ermöglichen, z.B. durch durchgängige Blindenleitstreifen, ausreichend verfügbare und nutzbare Bordsteinabsenkungen, barrierefreie Fahrkartenautomaten oder auch rollstuhlgerechte PKW-Parkplätze.

Ein gutes ÖPNV-Angebot sicherzustellen, soll Pflichtaufgabe der Kommunen werden. Dazu sind sie mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten. Wir werden ihnen aber auch die Möglichkeit einräumen, alternative Finanzierungsmodelle für den ÖPNV einzuführen, wie etwa die Nutznießerfinanzierung. Demnach würden auch Firmen oder Personen, die vom ÖPNV-Angebot profitieren, ohne dass sie es selbst nutzen, einen Beitrag zum ÖPNV leisten.

Wir werden die Vereinigung der sächsischen Verkehrsverbünde vorantreiben. Dazu werden wir als ersten Schritt die Sächsische Mobilitätsgesellschaft endlich gründen und mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten, um eine breite Beschaffung von Fahrzeugen zu gewährleisten sowie eine  Tarif- sowie Fahrplan-Harmonisierung über die bisherigen Verkehrsverbünde hinweg zu erreichen. Perspektivisch wollen wir einen gemeinsamen mitteldeutschen Verkehrsverbund mit Sachsen-Anhalt und Thüringen gründen. Außerdem setzen wir uns für die Abschaffung der 1. Klasse in allen Zügen des sächsischen Nahverkehrs ein. Stattdessen können kostenfrei nutzbare Ruhe- oder Arbeitsabteile eingerichtet werden.

Wir werden die „Region der kurzen Wege“ zum Leitbild für Planung und Entwicklung machen und die Chancen der Digitalisierung zur Wegevermeidung nutzen. Wir wollen es möglich machen, dass unvermeidbare Wege sachsenweit möglichst per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können. Ob in der Stadt oder auf dem Dorf: Jeder Mensch in Sachsen soll die Möglichkeit haben, auf die Nutzung des PKWs zu verzichten. Daher wollen wir den Radverkehr in den Städten deutlich stärken und ein flächendeckendes Radwegenetz auch im ländlichen Raum errichten. Wir werden überregionale Radschnellwege sowie Radstationen und überdachte Radabstellanlagen an allen Bahnhöfen und Haltepunkten schaffen und damit ermöglichen, dass unvermeidbare Wege sachsenweit möglichst nachhaltig per Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können. Zudem wollen wir Maßnahmen zur Radverkehrssicherheit treffen, die unter anderem die Bereiche Diebstahlschutz, höhere Radwegequalität und Verkehrssicherheit umfassen. Dafür möchten wir nach Grazer Vorbild auch einen Fahrradzuschuss einführen, mit dem Familien für jedes Kind 250 Euro vom Freistaat bekommen, um den Kindern ein eigenes Fahrrad zu finanzieren. Desweiteren müssen Bikesharing Angebote staatlich unterstützt und nicht nur der gewerbliche, sondern auch der private Erwerb von Lastenrädern finanziell gefördert werden. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr werden wir in ein neu strukturiertes Landesamt für nachhaltige Mobilität überführen, um den Schwerpunkt der Verkehrspolitik auf ökologisch nachhaltige Verkehrsträger zu lenken. Das Amt wird die Straßeninfrastruktur erhalten, den ÖPNV zentral organisieren sowie den Ausbau von Radverkehrsanlagen, sicheren Gehwegen und Fußgängerzonen ermöglichen. Für diese müssen Planung und Bau deutlich beschleunigt werden, die dafür nötigen Stellen wollen wir schaffen. In der Verkehrsplanung muss der Fokus auf die Nahmobilität verschoben werden, um dem Rad- und Fußverkehr mehr Raum auf Sachsens Straßen zu geben, u.a. durch mehr Zebrastreifen oder auch mehr autofreie Stadtteile. Dabei unterstützen wir auch die interkommunale Zusammenarbeit sowie Pilotprojekte zur Stärkung von Rad- und Fußverkehr. Unser klares Ziel ist die „Vision Zero“, also 0 Verkehrstote im Fuß‑, Rad- und Straßenverkehr!

Für die Menschen, die nach wie vor auf das Auto angewiesen sind, wollen wir flächendeckende Möglichkeiten zum Leihen oder Teilen von PKWs schaffen und den Umstieg auf batteriebetriebene Fahrzeuge ermöglichen. Dazu gehört der Ausbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur. Mit der Umstellung der Fahrzeugflotte auf elektrische Kleinfahrzeuge und der Nutzung von Car-Sharing-Modellen soll die öffentliche Verwaltung zum Vorbild werden.

Den weiteren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle lehnen wir ab. Schon jetzt belastet der Flughafen die Anwohner:innen, das Klima und die Umwelt. Wir setzen uns für eine deutliche Nutzungsentgelderhöhung für die Frachtkonzerne ein, damit einerseits die Beschäftigten der Flughafen AG besser entlohnt werden können und am Flughafen entstehende Kosten nicht am Ende zulasten der Staatskasse gehen. Wir unterstützen die Anwohner:innen in ihrer Forderung nach weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen und setzen uns für eine konsequente Umsetzung des geltenden Nachtflugverbots ein, welches Starts und Landungen in der Nacht nur für zwingend notwendige Expressgüter erlaubt.. Die Nutzung sächsischer Flughäfen für Militärtransporte oder als Abschiebeflughäfen lehnen wir ab.

Dass der Tierschutz eine wichtige Aufgabe der Daseinsfürsorge ist, wird meist erst bemerkt, wenn er nicht mehr funktioniert, so etwa, wenn streunende, oft auch leidende Tiere massenhaft im öffentlichen Raum auftreten. Noch ist es in Sachsen nicht ganz so weit, aber den zumeist ehrenamtlich im Tierschutz Aktiven fällt es zunehmend schwer, ihre Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln zu erfüllen. Obwohl der Tierschutz in der sächsischen Landesverfassung als Staatsziel benannt wird, zieht sich der Freistaat bei der Erfüllung dieser Aufgabe aus der Affäre. Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine und Tierheime springen für den Staat ein. Ihre Arbeit wird durch die Landesregierung und die Kommunen auch noch seit Jahrzehnten nicht ausreichend finanziell unterstützt.

Nach Auffassung von Expert:innen wären Ausgaben von einem Euro pro Einwohner für den Tierschutz angemessen. Das wären in Sachsen etwa vier Millionen Euro jährlich. Im aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024 ist aber nur etwas mehr als eine Million Euro jährlich eingeplant. Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie und der derzeitigen Inflation ist das völlig unzureichend. Wir wollen die Mittel für den Tierschutz deutlich erhöhen und verlangen eine Fördergarantie für Tierheime und andere Tierschutzeinrichtungen. Ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot muss gesichert werden, indem Investitionen, der Unterhalt, der laufende Betrieb und die Personalkosten finanziert werden.

Die Kommunen müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, sich um Fund- und Verwahrtiere zu kümmern. Schließen sie Verträge mit Tierheimen bzw. Tierschutzvereinen ab, die diese Aufgabe stellvertretend erfüllen, dann muss garantiert sein, dass die Versorgung kostendeckend und fachgerecht erfolgt. Die Aufwendungen dafür sind den Kommunen vollständig vom Freistaat zu erstatten. Weiterhin soll eine zentrale Aufnahmestelle für Reptilien, exotische und gefährliche Tiere geschaffen werden, da deren Zahl steigt und sie den Tierheimen besonders hohe Kosten verursachen. Auch das Netz an Anlaufstellen für Wildtiere soll ausgebaut und besser gefördert werden.

Wir begrüßen, dass – wie von uns seit Langem gefordert – in Sachsen das Amt eines/einer Landestierschutzbeauftragten eingeführt wird. Wir setzen uns weiterhin für die staatliche Anerkennung von Tierschutzorganisationen und die Gewährung eines Verbandsklagerechts für solche anerkannten Organisationen ein.

Die Rassehundeliste wollen wir abschaffen. Stattdessen soll ein Sachkundenachweis für Hundehalter:innen verpflichtend werden, wenn ihr Hund, gleich welcher Rasse, auffällig geworden ist, etwa durch Bisse. Probleme gibt es in Sachsen örtlich mit Kolonien streunender Katzen. Das Engagement von Ehrenamtlichen, so etwa in Kastrationsprogrammen, nützt nichts, wenn beständig aus Privathaushalten Nachschub an fortpflanzungsfähigen, freilaufenden Tieren kommt. Daher wollen wir betroffenen Kommunen im Rahmen eines Katzenschutzgesetzes die Möglichkeit geben, tierschutzrechtlich eine Registrier- und Kastrationspflicht für freilaufende Hauskatzen anzuordnen. Ein solches Gesetz hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag bereits 2023 eingebracht. Die Kosten hierfür sollen den Bürger:innen durch die Kommunen, diesen wiederum durch den Freistaat erstattet werden.

Im Bereich der tierärztlichen Notversorgung gibt es in Sachsen zunehmend Engpässe. Auch die Zahl der Tierkliniken geht zurück, insbesondere solcher, die einen 24-Stunden-Notdienst anbieten. Wir setzen uns für eine Erhöhung der Anzahl veterinärmedizinischer Studienplätze, einen erleichterten Zugang zu diesen Fächern und ein Stipendium für Landtierärzt:innen ein. Außerdem wollen wir die Haushaltsmittel für die Kleintierklinik der Universität Leipzig erhöhen. Er ist der einzige Maximalversorger in der Region. Nach dem Vorbild Thüringens beabsichtigen wir, eine zentrale tierärztliche Notrufnummer einzurichten, die eine bessere Koordination der Notdienste leisten soll.

Tierversuche müssen deutlich reduziert werden. Verboten werden sollten Versuche, die mit schweren und langanhaltenden Schmerzen und Leiden für Tiere verbunden oder die medizinisch nicht notwendig bzw. bereits vollumfänglich ersetzbar sind. Die Forschung und Entwicklung an Alternativmethoden muss vom Freistaat stärker gefördert werden.

Wir setzen uns für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und ein Verbot der Pelzherstellung ein.

Im staatlichen Umgang mit Drogen gilt für uns der Grundsatz: Gesundheitsschutz statt Kriminalisierung. Menschen mit Suchterkrankungen dürfen nicht stigmatisiert werden! Wir setzen uns dafür ein, die Suchthilfe auszubauen und Präventionsarbeit tabufrei zu betreiben. Der Besitz illegalisierter Substanzen sollte nicht länger kriminalisiert werden. Drug-Checking hat sich bereits international und in anderen Bundesländern als erfolgreiches Instrument einer schadensminimierenden Präventionsarbeit erwiesen. Substitutionstherapie muss allen Opioidkonsumierenden offenstehen. Der Zugang und die Behandlung müssen vereinfacht werden, vor allem auch in Haftanstalten. Dazu brauchen wir mehr Substitutionsärzt:innen. Die seit vielen Jahren bundesrechtlich legalisierten Konsumräume haben in unzähligen Notfällen Leben gerettet. Wir wollen eine Landesverordnung erlassen, die für den Betrieb dieser Einrichtungen nötig ist, und den Kommunen die Entscheidungshoheit darüber geben, ob sie diese Räume einrichten wollen.

Süchte sind keine Straftaten. Überzogene Strafverfolgung stärkt die organisierte Kriminalität, behindert eine glaubwürdige Präventionsarbeit, erhöht die Hürden für die Drogen- und Suchthilfe und verhindert jeden Jugend- und Verbraucher:innenschutz. Repression werden wir daher zurückfahren und unnötige Härte bei Bagatelldelikten beenden. Stattdessen wollen wir die bestehenden Regelungen zum Umgang mit dem Besitz geringer Mengen illegalisierter Substanzen erweitern. Statt Konsumierende zu kriminalisieren, sollten nach dem Vorbild zahlreicher anderer Bundesländer zukünftig Strafverfahren aufgrund des Besitzes geringer Mengen von illegalisierten Substanzen eingestellt werden können. Außerdem wirken wir auf eine bundesweite Vereinheitlichung hin. Wir werden kommunale Beratungsstellen einrichten, deren Auftrag in einer ganzheitlichen Fürsorge besteht, die harte und aufwändige Strafprozesse überflüssig macht. Für uns gilt dabei zwingend der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei allen Verwaltungsakten, repressiven Maßnahmen und politischen Entscheidungen. Da Konsum allein keine Straftat ist und wir Repressionsmaßnahmen in diesem Kontext für ungeeignet halten, streben wir perspektivisch die Entkriminalisierung jeglicher Drogenan.

Die tödlichsten Drogen in Deutschland sind weiterhin die legalen und gesellschaftlich akzeptierten Drogen wie Alkohol und Tabakprodukte. In Sachsen gibt es zudem einen vergleichsweise starken Konsum von Crystal Meth. Auch im Bereich von Alkohol und Tabakprodukten wollen wir die Prävention und Suchthilfe stärken und Kampagnen für einen verantwortungsbewussten Umgang auf den Weg bringen.

Mehr als 50.000 Menschen engagieren sich in Sachsen ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz, also im Bereich des Brandschutzes, der zivilen Gefahrenabwehr, dem Sanitätsdienst oder im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Trotzdem ist es gerade im ländlichen Raum nicht immer einfach, die Institutionen des Bevölkerungsschutzes funktionsfähig zu erhalten. Wir wollen, dass Bevölkerungsschutz in seiner gesamten Bandbreite gedacht wird und nicht Zuständigkeitsgrenzen und finanzielle Rahmenbedingungen die Sicherheit der Bevölkerung einschränken. Wir wollen, neben den Freiwilligen Feuerwehren als Hauptsäule der Gefahrenabwehr, in ländlichen Räumen eine neue Säule der Hilfe in Not einführen, um die Tagesbereitschaft abzusichern. Wir wollen hauptamtlich besetzte Standortfeuerwehren, die, gemeinsam mit dem bodengebundenen Rettungsdienst, in Regionen, in denen die Hilfe sonst nicht mehr rechtzeitig eintrifft, die erste Welle der Rettung einleitet. Dabei setzen wir auf Verbundsysteme und wollen dafür auch neue Strukturen und Rechtsgrundlagen entwickeln. Hilfe im ländlichen Raum muss sich an den Menschen orientieren. Sie darf nicht davon abhängig sein, wie reich eine Kommune ist, wo sie sich befindet oder wie viel Zeit ehrenamtliche Helfer:innen zur Verfügung haben. Wir setzen uns für die Öffnung insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren für FLINTA* ein.

Brandschutz soll eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe werden, damit sie nicht mehr vom Geldbeutel der Kommune abhängig ist. Der Freistaat muss so eine sachsenweit gleiche Grundausstattung der Feuerwehren garantieren und für die Finanzierung aufkommen. Ein Einsatz im Bevölkerungsschutz bedeutet nicht nur, jederzeit abrufbar zu sein, sondern auch, im Notfall sein Leben zu riskieren. Dieses besondere Engagement im Bevölkerungsschutz muss angemessen anerkannt werden. Das Mindeste ist es, dass endlich Bildungsurlaub für nötige Weiterbildungen gewährt und gefördert wird und die Ausbildungsbedingungen geschaffen werden, dies kann dezentral oder in der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt erfolgen. Wir fordern außerdem Rentenpunkte als Anerkennung für diesen außergewöhnlichen Dienst an der Gesellschaft.

Wir wollen die Prüfung einer gemeinschaftlichen Feuerwehrabgabe für zusammenhängende Gewerbe- und Wirtschaftsansiedlungen, die durch gemeindliche Freiwillige Feuerwehren geschützt werden.

Wir wollen die Strukturen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr weiter ausbauen und den Bevölkerungsschutz mit all seinen Teilbereichen als eine gesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge denken. Dazu gehört für uns auch der Aufbau europäischer Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen, die beispielsweise bei Flächenbränden oder Hochwasser zum Einsatz kommen können. Im Sinne der Inklusion sind die Schutzziele so zu definieren, dass sie Menschen mit Behinderungen einschließen, nicht nur im Rettungsfall. Wir setzen uns für einen inklusiven Bevölkerungsschutz ein, in dem auch Menschen mit Behinderungen in den aktiven Dienst eingebunden werden können. Dazu gehören auch barrierefreie Warnsysteme, die im Ernstfall auch Menschen mit Behinderungen erreichen.

Um die Menschen in Sachsen resilient zu machen, ist Aufklärung und Bildung, die Förderung von Eigenvorsorge und die Unterstützung zur aktiven Teilnahme am Ehrenamt im Bevölkerungsschutz nötig. Wir fordern den Ausbau von Bildungsangeboten ab der Kita, die Aufnahme des Themengebietes Bevölkerungsschutz in den sächsischen Bildungsplan, die Förderung von Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen und Leistungserbringer:innen im Bevölkerungsschutz und die entsprechende Ausstattung.

Zur sozialen Daseinsfürsorge gehört es auch, Menschen in ihrer Rolle als Konsumierende gegen oft übermächtige Marktakteure zu schützen. Diese Aufgabe erfüllt der Verbraucher:innenschutz. Dafür benötigt er eine planbare, verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Seiten des Freistaats.  Wir wollen, dass das nicht nur in den großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum, in den kleinen und mittleren Städten Sachsens erfolgt: Wir wollen den Verbraucher:innenschutz im ländlichen Raum stärken, z.B. durch die Förderung von Kooperations- und Kompetenzzentren der Verbraucherschutzzentrale oder durch die Verstetigung mobiler Beratungsprojekte. Im Sinne einer Entlastung der sächsischen Gerichte und eines besseren Rechtsschutz für Verbraucher:innen sollen Verbraucherschutzorganisationen bei der rechtlichen Durchsetzung von Verbraucher: inneninteressen in Form von Musterfeststellungs- oder EU-Verbandsklagen finanziell durch den Freistaat unterstützt werden.

Wir setzen uns für einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf kostenlose Schuldner:innenberatung ein. Die Beratungen sollen nicht zeitlich begrenzt angeboten werden, sondern sich am Bedarf der Ratsuchenden orientieren. Damit die Kommunen dies gewährleisten können, müssen die Mittel deutlich aufgestockt werden. Freistaat und Kommunen sollen für eine effektive Schuldenprävention außerdem darauf hinwirken, dass dieSchuldner:innen- und die Verbraucher:inneninsolvenzberatung besser miteinander verknüpft werden. Potenzial zum Ausbau der Angebote gibt es beim Verbraucherschutz im digitalen Bereich.

Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, für ausreichende Kapazitäten bei der Lebensmittelkontrolle zu sorgen. Wir wollen das Personal der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) aufstocken und setzen uns für interdisziplinäre Kontrolleinheiten ein. Die Ergebnisse der Hygiene- und Lebensmittelkontrollen müssen öffentlich zugänglich und verständlich sein.

Auch wenn immer mehr Menschen ihre alltäglichen Geldgeschäfte per Online-Banking abwickeln, setzen wir uns dafür ein, dass die Sparkassen weiterhin flächendeckend einen Zugang zu Bargeld und Dienstleistungen vor Ort in ihren Filialen sicherstellen. Das ist für uns eine Frage der Grundversorgung und der gleichberechtigten Teilhabe.

Weil die Klimakrise Extremwetterereignisse mit großen Schäden immer wahrscheinlicher macht, wollen wir das gesetzliche Recht, aber auch die Pflicht zur Elementarschadenversicherung. Alle Eigentümer müssen die Möglichkeit haben, ihr Objekt bezahlbar versichern zu lassen.

Angesicht der Verunsicherungen und Fragen, die mit der Energiewende einhergehen, setzen wir uns für den gezielten Ausbau der unabhängigen Energieberatung ein. Wir wollen die Verbraucher:innenbildung stärken, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Lebensweise.

Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat angesichts der demographischen Entwicklung in Sachsen eine große Bedeutung. Wir setzen uns daher für die Einrichtung einer neutralen Patient:innen- und Pflegeberatung ein.

Die Lebensentwürfe von Menschen sind verschieden: Viele schätzen die Ruhe und Naturnähe, die man in der Kleinstadt und auf dem Dorf genießen kann, andere ziehen das quirlige Treiben der Großstädte vor. Das ist auch völlig in Ordnung so. Wir finden, dass der Staat für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sorgen muss. Niemand sollte dazu gezwungen sein, seinen Wohnort zu verlassen, weil er oder sie sich die eigene Wohnung nicht mehr leisten kann oder in der Heimat keine berufliche Perspektive findet.

Von diesem Zustand sind wir in Sachsen leider weit entfernt. Der aktuelle Sozialbericht der Landesregierung hat es einmal mehr gezeigt: Zwischen den beiden Metropolen Leipzig und Dresden und dem Rest Sachsens klafft eine große Lücke bei der Wirtschaftskraft, den Löhnen, der Infrastruktur und folglich auch bei der Zufriedenheit der Menschen. Der Bericht sagt auch voraus: Während Dresden und Leipzig in den nächsten Jahren wachsen werden, wird die Bevölkerung in ländlichen Regionen wie der Lausitz und dem Erzgebirge durch Abwanderung und Geburtenmangel weiter schrumpfen und altern.

Wir fordern zuallererst, dass die Landkreise und Kommunen vom Freistaat für die Aufgaben, die er ihnen zuweist, das nötige Geld auch wirklich bekommen. Über die Verwendung ihrer Mittel sollten die Kommunen selbstständiger entscheiden können.

Die unterschiedlichen Lebenschancen in Stadt und Land führen dazu, dass die Menschen in den verschiedenen Regionen sich voneinander entfremden. Wer die gesellschaftliche Spaltung wirklich überwinden will, muss für gleichwertige Bedingungen sorgen. Nur wenn auch die Dörfer, Klein- und Mittelstädte attraktiv sind, werden sich junge Familien, Zuwanderer und innovative Unternehmen im ländlichen Raum ansiedeln. Kreativität, Vielfalt und Offenheit sind unverzichtbar auch für den wirtschaftlichen Erfolg von Regionen. Wo auf dem Land Räume rechter Vorherrschaft entstehen, sind gesellschaftlicher Rückschritt und ökonomischer Niedergang unvermeidlich.

Was die ländlichen Regionen brauchen, ist Anschluss. Das gilt zunächst für den Öffentlichen Fern- und Nahverkehr. Wir wollen den Menschen, die zur Arbeit pendeln oder Wege zu Schule und Ausbildung zurücklegen müssen, das Leben erleichtern. Deswegen treten wir für Mindestbedienstandards bei öffentlichen Verkehrsmitteln ein. . Flexible Rufbusse und Carsharing könnten dieses Angebot insbesondere in kleineren Gemeinden sinnvoll ergänzen. In einer Pilotgemeinde könnten auch die Potenziale der Beförderung mit autonomen Fahrzeugen erprobt werden. Der Preis für das schon jetzt zu teure 49-Euro-Ticket darf keinesfalls noch weiter erhöht werden. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen sollen einen Rechtsanspruch auf kostenlose ÖPNV-Nutzung erhalten. Der ländliche Raum darf aber noch in einer anderen Hinsicht den Anschluss nicht verlieren: Nur mit schnellem Internet wird er auch für junge Leute und Start-up-Unternehmen attraktiv. Der Breitbandausbau muss beschleunigt und weiße Flecken beseitigt werden. Da der Markt dabei mancherorts versagt, muss der Staat selbst tätig werden und eine Sächsische Gesellschaft für die Digitalisierung gründen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt.

Für die Menschen im ländlichen Raum ist es außerdem entscheidend, dass Bildung, Gesundheit und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort erreichbar und bezahlbar bleiben. Es dürfen keine weiteren Schulen geschlossen werden. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen und freien Schulen darf nicht länger behindert, sie muss unterstützt werden. Wir treten auch für den Erhalt aller sächsischen Krankenhausstandorte ein. Ganztags-Polikliniken mit Notfallaufnahme und 24-Stunden-Betrieb sind eine Möglichkeit, die medizinische Versorgung auf dem Land zu sichern. Der Mangel an Haus- und Facharztpraxen zwingt viele Sachsen, lange Wege oder lange Wartezeiten auf sich zu nehmen. Wir wollen eine Entbürokratisierung, Anreize für Studierende der Medizin und bessere Löhne für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, damit wieder mehr Arztpraxen im ländlichen Raum entstehen. Wo Genossenschaften und Vereine Ortstreffpunkte gründen, muss der Staat dies finanziell unterstützen. Auch bestehende Läden, touristische und gastronomische Einrichtungen, können zu Treffpunkten werden, die zugleich als Laden, Café, Postfiliale und Tourismusinformation dienen und einen Raum bieten, wo Einheimische und Besucher:innen miteinander ins Gespräch kommen. Dies muss staatlich gefördert werden, um wirtschaftliche und soziale Perspektiven zu bieten.

Wirklich attraktiv wird das Leben erst durch das, was über das Notwendige hinausgeht. Wir brauchen auf dem Land Orte der Begegnung, Verständigung und Kultur. Wir wollen die Mittel für die Kulturräume erhöhen, um Kulturhäuser, Museen, Theater und Orchester auch im ländlichen Raum zu erhalten. Der Freistaat muss sich weiterhin darum bemühen, dass Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in die sächsischen Regionen fließen. Nur so können auch Jugendtreffs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser erhalten bleiben, in denen echtes Gemeinschaftsleben stattfinden kann. Der Freistaat muss die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren und Sportvereine auch deswegen besser unterstützen, weil sie für das Sozialleben im ländlichen Raum unverzichtbar sind. In vielen stark überalterten Kommunen kommen die Interessen der Jugendlichen zu kurz. Damit muss Schluss sein. Es braucht Freiräume für junge Leute, etwa selbst organisierte Jugendklubs, Skateanlagen und legale Graffitiflächen. Die professionelle Jugendarbeit darf nicht dem Sparzwang zum Opfer fallen, die Mittel dafür im Landeshaushalt müssen erhöht werden.

Es gibt aber auch Probleme, die besonders die Großstädte betreffen. Drängend sind hier der Wohnungsmangel und die immer schneller steigenden Mieten, die gerade für Studierende und andere Menschen mit geringem Einkommen das Leben unbezahlbar machen. In ihrem Interesse werden wir weiter dafür kämpfen, einen wirksamen Mietendeckel durchzusetzen, profitgierige Immobilienkonzerne zu vergesellschaften und eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, um endlich einen sozialen Wohnungsbau in großem Umfang zu organisieren, der günstigen Wohnraum schafft.  Dem weiteren Wachsen der Städte ins Umland, ziehen wir, wo möglich, die Entwicklung der Stadtzentren und zentrumsnahen Gebiete vor. Damit wollen wir dafür sorgen, dass die Kernstädte zum Arbeiten, Einkaufen und Leben attraktiv bleiben, statt weiter vorrangig Einkaufszentren, Gewerbegebiete und neue Wohnsiedlungen auf die „grüne Wiese“ zu bauen.

Wir wollen dafür sorgen, dass in Sachsen die Menschen in Stadt und Land einander nicht mehr misstrauisch oder neidvoll beäugen, sondern sich als gleichberechtigte Teile derselben Gesellschaft verstehen.