Screenshot eines Beitrags aus der Berliner Zeitung

Falsch: PCR-Tests können Corona nicht nachweisen

Der Screenshot eines Beitrags aus der Berliner Zeitung (Beitrag vom 7.11.2020) muss für die Behauptung herhalten, PCR-Tests seien nicht in der Lage, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Das aber ist falsch:

In dem Text, der auch als Screenshot viel verbreitet worden ist, geht es um eine Anfrage eines fraktionslosen Abgeordneten (vormals FDP-Fraktion) im Berliner Abgeordnetenhaus. Im Text heißt es:

Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ‚vermehrungsfähigen‘ und einem ‚nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“. 

Dass der Test selbst nicht in der Lage ist, diese Unterscheidung zu treffen, heißt aber nicht, dass man mit Hilfe des Test keine Aussagen darüber treffen kann. (Vergleichs-Beispiel: Ein Geschmackstest, ob etwas nach Apfel oder Birne schmeckt, kann als Gechmackstest selbst auch nichts darüber Aussagen, wie die Form – eher rund oder eher oval – der so getesteten Frucht ist. Da wir aber wissen, dass Äpfel eher rund und Birnen eher oval sind, können wir auf Grund des Geschmackstests herausfinden, um welche Frucht es sich handelt und ob der Geschmack daher von einer ursprünglich runden oder ovalen Frucht stammt).

Im FAQ der Berliner Charité heißt es dazu:

»Mittels PCR (bzw. qPCR) lässt sich das Erbgut von Organismen nachweisen und die Erbgut-Menge abschätzen (siehe „Wie funktioniert eine PCR?“). Ein positiver PCR-Test auf SARS-CoV‑2 in einem Nasen-Rachen-Abstrich bedeutet, dass der Patient von diesem Erreger infiziert wurde (weil SARS-CoV‑2 nicht Teil des natürlichen Mikrobioms des Menschen ist). Gleichzeitig erlaubt der Ct-Wert eine Abschätzung der Menge des Virusgenoms („Viruslast“), und somit der Menge an Virus im Nasen-Rachen-Raum.

Auf Basis der PCR allein lässt sich erst einmal nicht ableiten, ob das Erbgut aus intakten Viruspartikeln stammte oder nicht – der Patient also selbst ansteckend war. Dafür ist es nötig, die Probe zusätzlich im Labor zu kultivieren: Lässt sich das Virus hier anzüchten, hatte der Patient infektiöse SARS-CoV-2-Partikel in seinem Nasen-Rachen-Raum. Die Anzucht von SARS-CoV‑2 in der Zellkultur dauert mehrere Tage und ist aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen und der zeitkritischen Proben-Logistik ein sehr aufwändiges Verfahren, das nur in spezialisierten Labors durchgeführt werden kann. Dennoch haben Forschende weltweit und auch im Institut für Virologie der Charité die Resultate von PCR-Testungen in umfangreichen Testreihen mit der Virus-Anzucht in der Zellkultur kombiniert. Im Zusammenspiel mit weiteren Studien weisen diese Untersuchungen darauf hin, dass die per PCR ermittelte Viruslast im Nasen-Rachen-Raum mit der Fähigkeit des Patienten einhergeht, andere Menschen anzustecken. Obwohl die PCR selbst also keine Infektiosität nachweisen kann, lassen sich anhand von PCR-Ergebnissen Aussagen über die Infektiosität treffen.«

Mehr Informationen dazu auch hier im Faktencheck der AFP.