Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: StuRaMed – Medizin für dein Studium, Fachschaftsrat Medizin der Universität Leipzig

  1. Aufwandsentschädigung #fairesPJ:

Sind Sie für eine Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr?

Wenn ja, gehen Sie in Ihrer Begründung bitte auf die Höhe ein und ob Sie eine landesweit einheitliche Aufwandsentschädigung befürworten.

Antwort:

Wir befürworten die Zahlung von (landesweit) einheitlichen Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr. Studierende sollen keine kostenlosen Stationshilfen sein und nicht unter dem Druck stehen, zur Existenzsicherung noch zusätzlich arbeiten zu müssen. Als Mindestaufwandsentschädigung fordern wir 1.050 Euro netto monatlich. Das ist die Höhe der derzeit von uns geforderten sanktionsfreien Mindestsicherung, die jedem erwachsenen Menschen zur Verfügung stehen sollte. Selbstverständlich unterstützen wir auch höhere Beträge, wie er z. B. zustande käme, wenn der unsererseits derzeit geforderte gesetzliche Mindestlohn von 12,63 Euro je Stunde als Berechnungsgrundlage dienen würde.

  1. Symptombezogene Krankschreibungen bei Prüfungen:

Befürworten Sie die Praxis einiger Fakultäten, im Prüfungsfall von Studierenden eine Krankschreibung inklusive Auflistung der bestehenden Symptome zu fordern?

Antwort:

Nein! Der »gelbe Schein« muss reichen. Die Offenbarung von Symptomen, Beschwerden und anderen intimen Gesundheitsdaten gegenüber einem Prüfungsausschuss ist nach unserer Auffassung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Diese Praxis ist sofort zu beenden! Wir wollen dies für die Zukunft eindeutig und zweifelsfrei im sächsischen Hochschulrecht regeln.

  1. „Landarztquote«:

Befürworten Sie die sogenannte „Landarztquote«?

Antwort:

Nein, wir lehnen die so genannte Landarztquote ab. Wir schließen uns hier der Auffassung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) in der Pressemitteilung vom 29.5.2017 an. Die Tätigkeit als Allgemeinmediziner*in auf dem Land ist nicht an sich unattraktiv, sondern die Rahmenbedingungen einer Niederlassung wie sehr hohe Arbeitsbelastung, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Belastung, fehlende Vertretung und fehlender fachlicher Austausch in Einzelniederlassung schrecken ab. Neben weiteren Gründen sehen wir auch die Gefahr, dass eine „Landarztquote“ finanziell leistungsstarken Studierenden Vorteile verschaffen kann, z. B. indem erst über die Quote ein Studienplatz vergeben wird und nach dem Studium aber Abstandszahlungen erfolgen, damit die „Landarzttätigkeit“ doch nicht angetreten werden braucht.

  1. Zulassungsverfahren, Abiturbestenquote:

Erachten Sie es als sinnvoll, dass die Abiturbestenquote für die Zulassung zum Medizinstudium auf 30 % erhöht wurde?

Sollen für die Etablierung und wissenschaftliche Evaluation evidenzbasierter Zulassungsverfahren zum Medizinstudium zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Die Erhöhung der Abiturbestenquote halten wir für nicht sinnvoll. Sehr gute Schulnoten sagen ja noch nichts über weitere Kompetenzen aus, die vorhanden sein sollten, um später eine „gute“ Ärztin oder ein „guter“ Arzt zu werden. Deshalb unterstützen wir die Etablierung und wissenschaftliche Evaluation evidenzbasierter Zulassungsverfahren zum Medizinstudium. Nur auf diesem Wege besteht eine größere Chance, Studierende auszuwählen, die nicht nur die Fähigkeit zum Wissenserwerb nachweisen, sondern z. B. auch eine Haltung zeigen bzw. ein Berufsverständnis vertreten, das auf den Aufbau förderlicher Arzt-Patienten-Beziehungen und auf die patientenorientierte Zusammenarbeit aller Heilberufe setzt. Selbstverständlich müssen für die Durchführung aufwendigerer Zulassungsverfahren dann auch die zusätzlich notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

  1. Masterplan Medizinstudium 2020:

Sollen für die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Antwort:

Für die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 werden zusätzliche Mittel gebraucht und sie müssen auch bereitgestellt werden, denn die Absicht des Planes besteht in der Umgestaltung und Weiterentwicklung des Medizinstudiums, um es an veränderte und zukünftige Anforderungen anzupassen. Das geht nicht „kostenneutral“. Das Beispiel veränderter Zulassungsverfahren wurde bereits genannt. In Sachsen ist z.B. auch eine Erhöhung der Studienplatzzahlen Medizin sinnvoll. Auch dafür werden zusätzliche Mittel benötigt.

  1. Interprofessionelle Ausbildung:

Sind Sie der Meinung, dass Medizinstudierende verstärkt Lehrveranstaltungen gemeinsam mit Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe (z. B. Pflege, Physiotherapie) haben sollten?

Antwort:

Ja, wir unterstützen gemeinsame Lehrveranstaltungen und gemeinsames Lernen von Medizinstudierenden sowie Studierenden und Auszubildenden anderer Gesundheitsprofessionen. Wir sehen dies nicht nur als Möglichkeit zur Stärkung der sektorenübergreifenden und interprofessionellen Zusammenarbeit, sondern auch zur Erhöhung der Behandlungsqualität oder zur Verbesserung der Berufszufriedenheit in den Gesundheitsberufen.