Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Bündnis »Rettet die Familie«

  1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

Antwort: Unser Ansatz sieht hier folgende Ziele vor: die Alterssicherung muss armutsfest sein, für alle. Für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter für jede und jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto einführen. Dazu müssen alle Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben, die Rentenhöhe bei hohen Renten abzuflachen.

Wir wollen die Solidarität in der Rentenversicherung stärken: Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. So sollen unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden.

Und die Frage der Kindererziehung: hier stehen wir für eine Anerkennung der Familien- und Erziehungsleistung, dazu gehört für uns u.a. eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro. Weiterhin setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, um die in Deutschland weit verbreitete Kinderarmut endlich abzubauen. Familien brauchen gesellschaftliche Unterstützung und soziale Sicherheit.

  1. Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

Antwort: Für DIE LINKE ist Familie dort, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen – unabhängig von Trauschein und sexueller Orientierung. Familienpolitik muss allen Menschen, insbesondere in den bisher unterprivilegierten und unterversorgten Gesellschaftsschichten, ermöglichen, ein gutes und zukunftsangstfreies Leben zu führen. Dafür brauchen wir in der Familienpolitik einen Ausbau der Infrastruktur, eine wirkungsvolle soziale Absicherung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu zählen für uns das Ziel einer gebührenfreien öffentlichen Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen; statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie; neben einer besseren sozialen Infrastruktur wollen wir eine Grundsicherung für Kinder und Jugendliche  in Höhe von zu versteuernden 573 Euro, die entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums von Kindern angepasst wird. Das Ehegattensplitting wollen wir durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzen, wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll. Gute Kinderkrippen und Kindergärten sind Orte des sozialen Lernens und können zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen. Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige, wohnortsnahe Kinderbetreuungsplätze anzubieten, die langfristig ohne Elternbeiträge auskommen. Zahlreiche Studien zeigen, dass es für Kinder sehr positiv ist, unter gleichaltrigen zu sein, daher wollen wir eine gute Betreuung ermöglichen.

Wir setzen uns weiterhin für eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes auf eine Höhe von 328 Euro ein.

  1. Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind-Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

Antwort: Seit der Änderung des Elterngeldes 2011 wird dieses auf Transferleistungen, wie z.B. Hartz IV, angerechnet. Das Elterngeld erreicht somit nicht mehr einen großen Teil der Alleinerziehenden und Geringverdienerinnen bzw. ‑verdiener. Auch mit dem Elterngeld PLUS (ab 2015) wurde dieser Mangel nicht behoben, da sich die Verbesserungen vorwiegend auf Elternpaarfamilien beziehen (Partnerschaftsmonate). Für Alleinerziehende bleibt lediglich die Verlängerung des Elterngeldes von 14 auf 28 Monate, wenn sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld begünstigt Gutverdienende und benachteiligt Hartz IV-Empfänger*innen, Erwerbslose, Auszubildende, Studierende und Bezieher*innen niedriger Einkommen.

Diese Mängel und Ungerechtigkeiten beim Elterngeld wollen wir beheben.

  1. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Antwort: Selbstverständlich sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die praktische Arbeit in der Pädagogik, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einfließen, sowohl in Krippe, Kita und Schule, als auch dem Hort, dem Jugendclub und ähnlichen.