Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Netzwerk für Kultur und Jugendarbeit e.V.

  1. Welche Bedeutung messen Sie Freier Kultur in Sachsen bei?

Kulturelle Vielfalt und die Künste in allen ihren Ausdrucksformen sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. Günstige Rahmenbedingungen und Freiräume für ihre Entwicklung zu schaffen ist deshalb für uns als Linke wesentlicher Bestandteil unseres Ringens um eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. DIE LINKE tritt für eine demokratische Kultur ein, in der alle Gruppen und Milieus ihre kulturelle Identität finden und ausdrücken können. Alle Menschen sollen die Möglichkeit zur Teilhabe am kulturellen Leben und dem kulturellen Reichtum dieser Gesellschaft haben. Wir wollen die Vielfalt der Träger kultureller Produktion erhalten und fördern – von öffentlichen und frei-gemeinnützigen Initiativen bis zu unabhängigen Verlagen, Studios, Agenturen und künstlerischen Produktionsfirmen. Wir wollen das kulturelle Leben in allen Regionen und Milieus fördern. Wir wollen gute, existenzsichernde Arbeit im Kulturbereich. Künstlerinnen und Künstler, alle Kulturschaffenden sollen von ihrer Arbeit leben können und sozial abgesichert sein.

Kultur stärkt die soziale Kompetenz des und der Einzelnen und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Eine vielfältige Kulturlandschaft erhöht die Lebensqualität aller und stellt gleichzeitig einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in unserem Freistaat dar. Die Kultur- und Kreativwirtschaft, der in Sachsen jedes 16. Unternehmen angehört, ist ein unverzichtbarer Teil der Kulturlandschaft, der wichtige Freiräume öffnet. Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt für uns nicht nur einen Wirtschaftsfaktor dar, sondern sie ist auf unterschiedlichen Ebenen – z.B. gesellschaftlich und politisch – ein wichtiger Impulsgeber.

  1. Was macht die Freie Kultur für Sie so besonders und einzigartig im Kontext der Kunst- und Kulturlandschaft?

Durch die Künste in der Vielfalt ihrer Richtungen werden die Freiheit der Einzelnen und ihre soziale Gebundenheit in aller Widersprüchlichkeit gedacht und erlebt. Weil Kunst ein wesentliches Moment der großen gesellschaftlichen Debatten ist, will DIE LINKE die eigenen Welten der Künste als autonome Räume, Experimentierfelder und Refugien sichern und schützen. Sie sieht in neuen künstlerischen Tendenzen Impulse für ein erweitertes Welt- und Gesellschaftsverständnis, die nach Kräften zu fördern sind. Und sie braucht Anregungen, die von Künstlerinnen und Künstlern ausgehen. Gerade aus der Freien Kultur kommen viele Impulse in diese Richtung.

  1. Welches Ziel verbinden Sie mit der finanziellen Förderung von Kunst und Kultur auf Landesebene? Sind die derzeitigen Förderprogramme (wie das Sächsische Kulturraumgesetz) dafür geeignet? Welche zusätzlichen Formate wären für Sie notwendig?

Zusammenfassende Antwort: Grundsätzlich begrüßen wir, dass, wie von uns seit längerem gefordert, nun mehr Geld für die Kultur zur Verfügung steht, also auch für die Kultur- und Kreativschaffenden und aktuell der Zweite sächsische Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht erschienen ist. Dieser soll aus unsere Sicht in Zukunft regelmäßig erstellt werden. Die bisherigen Fördermodelle müssen hinsichtlich ihrer Wirkung und des Verwaltungsverfahrens bzw. ‑aufwandes geprüft werden. In einem kulturpolitischen Dialog möchten wir gemeinsam mit allen Akteur*innen klären, wie sich die Gesamtsituation der Kulturförderung darstellt und welche Schlussfolgerungen für eine eventuelle eigenständige Förderung Einzelner gezogen werden können. Kulturschaffende und ihre Branchen dürfen nicht gegeneinander „ausgespielt“ werden.

Es gilt, die Bedürfnisse der Akteure ernst zu nehmen und gemeinsam Richtlinien zu entwickeln, um diese für Antragsstellerinnen und Antragssteller aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu öffnen. Dabei können ausdifferenziertere Förderkriterien, die Abschaffung des Eigenanteils und Positivkriterien für Anträge die Antragsstellung und ‑bearbeitung erleichtern. Mehrere Fristen zur Antragsmöglichkeit können die Anzahl der gestellten Anträge besser auf das Jahr verteilen. Ebenso führen Kleinprojektefonds mit vereinfachten Förderkriterien zur schnelleren Förderentscheidung und Mittelvergabe. Außerdem müssen selbstverständlich alle Förderanträge auch digital auszufüllen und einzureichen sein.. Anträge auf Fördermittel müssen, je nach Umfang der Fördersumme, innerhalb von sechs oder acht Wochen, bearbeitet und entschieden werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Anträge automatisch als bewilligt. Dafür muss die Verwaltung insgesamt modernisiert und, wenn nötig auch ausgebaut werden.

Wir wollen die Kommunen und Kulturräume so ausstatten, dass es ihnen möglich ist, die reichhaltige Kunst- und Kulturlandschaft in Sachsen zu erhalten, weiterzuentwickeln und auskömmlich zu finanzieren. Wir wollen ein landesweites Entwicklungskonzept für Kunst und Kultur erstellen und uns auch weiterhin für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen stark machen. Wir werden die Kulturraummittel dynamisieren, um Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen abbilden zu können sowie Haustarifverträge in den Theatern und Orchestern abschaffen.

Nach Auffassung der Partei DIE LINKE. Sachsen hat sich das Kulturraumgesetz grundsätzlich bewährt und sollte erhalten bleiben. Wir halten eine Novellierung dennoch für notwendig, um insbesondere die folgenden Punkte zu erreichen:

  • eine eigenständige Regelung über die kulturelle Bildung;
  • Aufnahme der Integration als Regelbeispiel für regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen oder Maßnahmen;
  • Demokratisierung der Kulturkonvente: Stimmrecht der Kulturbeiräte im Kulturkonvent;
  • Stärkung der Selbstorganisation der Kulturräume; Vermeidung von Diskontinuität und Interessenkollisionen im Kultursekretariat;
  • Befristung der Berufung von Sachverständigen für den Kulturbeirat auf fünf Jahre;
  • Rücknahme der Befrachtung durch die Landesbühnen in den Kulturraummitteln;
  • die Konsolidierung der Finanzen mit einer spürbaren Erhöhung der Kulturraummittel;
  • Dynamisierung der Landesmittel unter Nutzung einer einheitlichen und ausführlichen Datenbasis für die Kulturfinanzierung;
  • die Begleitung der in einem vierjährigen Turnus erfolgenden Evaluationen zum Kulturraumgesetz durch externe Sachverständige.
  1. Welche Effekte hat in Ihren Augen Freie Kultur auf die Stadtentwicklung? Wie können diese positiv verstärkt und genutzt werden?

Kultur schafft Vielfalt, und Vielfalt macht Lebenswelten attraktiv. Gerade Freie Kultur und die sie umgebenden Milieus verschaffen Stadtteilen einen ganz besonderen Charme und tragen zu einem positiven Lebensgefühl bei. Es sind vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten denkbar, um diesen Effekt zu verstärken. Kommunen können und sollten

  • eigene Immobilien als preiswerte Ateliers für Künstler*innen zur Verfügung stellen
  • im Kulturamt eine Stelle für die Freien Szenen aller Kunstrichtungen einrichten
  • die institutionelle Förderung und die Projektförderung im Kulturbereich erhöhen
  • Stadtteilkulturzentren mit integrierten Räumlichkeiten für Jugendliche entwickeln
  • die Antragsbürokratie für freie Träger reduzieren, die eine städtische Förderung erhalten
  • kostenlose Plakatflächen für die Nutzung durch nicht profitorientierte Subkultur einrichten
  • eine tarifliche Bezahlung bei Beschäftigten in städtischen Kulturinstitutionen sichern
  • überflüssige Einschränkungen für Straßenkunst beseitigen und mehr öffentliche Flächen für Kunstschaffende anbieten, an denen sie kreativ tätig werden können und die Möglichkeit haben, ihre Kunst zu präsentieren – z. B. in Form von Graffiti
  • die Zusammenarbeit der großen Häuser mit Schulen, Bildungseinrichtungen und der Freien Szene verstärken.

 

  1. In welchem Zusammenhang stehen Kulturförderung und die Entwicklung der Kreativwirtschaft? Wie kann die Kulturförderung in diesen Bereich wirken?

Vernetzung, gesellschaftliche Positionierung und politische Einflussnahme im positiven Sinne werden zukünftig von immer zentralerer Bedeutung sein. Kultur- und Kreativschaffende verfügen unbestritten über ein großes Knowhow, welches für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen eingebunden werden sollte. Durch die Bildung von Clustern und Netzwerken mit forschenden und produzierenden Unternehmen und Einrichtungen sowie weiteren regionalen Akteuren wird der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaftsunternehmen der Region befördert. Dabei können Forschungsergebnisse praxisnah umgesetzt werden. Hier sind Rahmenbedingungen zu schaffen, auf deren Grundlage dann auch überregionale Zusammenarbeit vereinfacht werden kann. Branchenübergreifende Kooperationen zwischen Kreativen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und Kulturverbänden sind unbedingt zu unterstützen. Dazu ist es unbedingt nötig, in der Förderpolitik zum Beispiel in bestimmten Bereichen von zivilgesellschaftlichem Interesse nicht mehr zwischen Forschung und Wirtschaft zu unterscheiden

Zukunftsorientierte digitalisierte Arbeitsformen und neue Geschäftsmodelle sind in der Kultur- und Kreativwirtschaft alltäglich. Die KKW hat eine impulsgebende Rolle, z.B. in den Bereichen der Digitalisierung, Vernetzung und Nutzung moderner Technologien, welche auch für andere Branchen als Ansatz für innovative Lösungen und Arbeitsweisen genutzt werden können. Deshalb sind für uns branchenübergreifende Kooperationen wünschenswert und förderlich. Besonders die Teilmärkte Design, Software/Games und Werbemarkt bieten hierfür ein hohes Potential. Das Arbeiten wird zunehmend flexibilisiert, projekt- und kompetenzbasierter und lösungsorientierter. Prozesse werden neu gedacht. Diese Potentiale, besonders auch für nicht-technische Innovationen, müssen gezielt gefördert werden.

  1. Wie werden Sie kulturelle Teilhabe sicherstellen, damit „Kultur für alle“ zugänglich ist? /
  2. Kulturelle Teilhabe bedeutet auch „Kultur von allen“. Welche Ideen haben Sie zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt? Wie lassen sich Barrieren, beispielsweise für Kulturschaffende mit Behinderung, abbauen?

Zusammenfassende Antwort: Wir wollen, dass alle Menschen in Sachsen am kulturellen Leben teilhaben können und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein Problem mehr darstellt. Wir wollen finanzielle Barrieren genauso abbauen wie Barrieren im Bereich der Infrastruktur. Wir schaffen einen inklusiven Zugang zu Kunst und Kultur, damit jede und jeder sich lebenslang nicht nur kulturell bilden, sondern auch an gesellschaftlichen Entwicklungen, Impulsen und Diskussionen teilhaben kann. Dazu gehört beispielsweise freier Eintritt in Museen für Kinder, Jugendliche und alle Menschen mit schmalem Geldbeutel.

Um die Erreichbarkeit von kulturellen Angeboten und Veranstaltungen zu gewährleisten, muss der ÖPNV insbesondere im ländlichen Raum ausgebaut werden. Außerdem wollen wir die Teilhabe an kulturellen Angeboten. Die musische Erziehung in den Schulen muss weiter unterstützt werden. Eltern müssen bei der Finanzierung des Musikunterrichts ihrer Kinder finanziell entlastet werden. Wir wollen Jugendkunstschulen erhalten und fördern, um Kindern und Jugendlichen künstlerisch-experimentelle Freiräume zu eröffnen, in denen sie Erfahrungen bei Kunstschaffenden sammeln können.

  1. Welche Maßnahmen planen Sie zur Stärkung der in Sachsen lebenden KünstlerInnen,
    KulturvermittlerInnen und der vorhandenen Kulturzentren?

Wir wollen Vielfalt der Akteurinnen und Akteure in der Kultur erhalten und das Spektrum der Fördermöglichkeiten erweitern. Es geht dabei nicht allein um finanzielle Unterstützung – manchmal benötigen Menschen, die ein Projekt realisieren wollen, einfach nur eine geeignete Räumlichkeit. Deshalb wollen wir, neben der finanziellen Absicherung durch institutionelle oder projektbezogene Förderung, z. B. verstärkt landeseigene und kommunale Liegenschaften und Gebäude, die keiner Verwendung unterliegen, umwidmen und über (Zwischen-) Nutzungsverträge kulturellen und künstlerischen Initiativen zur Verfügung stellen. Dafür werden wir den Kommunen die notwendigen Landesmittel zur Verfügung stellen. Wir setzen zudem auf Synergieeffekte durch eine stärkere Vernetzung der Kultureinrichtungen des Landes, ganz gleich, ob es sich um kommunale, staatliche oder Einrichtungen in freier Trägerschaft handelt. Wir wollen die Rahmenbedingungen verbessern, die es den Einrichtungen erlaubt, nicht nur zu kooperieren, sondern etwa auch Ressourcen gemeinsam zu nutzen.

Wir wollen die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen finanziell so ausstatten – nicht zuletzt durch Erhöhung des Stiftungskapitals –, dass sie den erhöhten Anforderungen angesichts einer sich ausweitenden Kunst- und Kulturszene in Sachsen sowie den gestiegenen Sach- und Personalkosten gerecht zu werden vermag. Wir wollen zudem Atelierbeauftragte einsetzen, die Künstlerinnen und Künstler, Kunst- und Kreativschaffende bei der Suche nach geeigneten Industrieobjekten unterstützen und behilflich sind, dauerhafte Nutzungen sicherzustellen. Siehe auch die Antwort auf Frage 3.

Kultur- und Kreativwirtschaft muss als entscheidender Standortfaktor begriffen werden, denn dort wo ein lebendiges kulturelles und kreatives Angebot existiert, nehmen die Attraktivität der Region und die Lebensqualität zu. Deshalb ist es wichtig, den Kunst- und Kulturschaffenden Freiräume zu ermöglichen und anzubieten. In den urbanen Zentren mangelt es an solchen Räumen, hier müssen z.B. Künstlerhäuser und Ateliers politisch mitgedacht, gefördert und unterstützt und Freiräume vorgehalten werden. Kommunen und Freistaat sollen ihre Liegenschaften nach Nutzungsmöglichkeiten prüfen, z.B. als Nachnutzung von staatlichen Immobilien. Die Kommunen in den urbanen Zentren sind in die Lage zu versetzen, Vorkaufsrechte zum Erhalt von Künstler- und Atelierhäusern auszuüben. Die nur unter ökonomischen Gesichtspunkten geführte Liegenschaftspolitik ist zu Gunsten von Gesellschaft und Kultur neu auszurichten. Die Erhebung einer Kulturabgabe bei Immobiliengeschäften muss den Kommunen ermöglicht werden. Gleichzeitig ist die Nutzung des Leerstandes in den ländlichen Gebieten von Kreativen aus den urbanen Zentren zu fördern. Hierfür sind Atelierbeauftragte als Anlauf- und Vermittlungsstelle einzusetzen.

Wir werden die Finanzierung u.a. für das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft weiterhin sicherstellen. Die Struktur der Förderung ist gemeinsam mit den Akteuren aus der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu entwickeln und den aktuellen Bedingungen anzupassen. Daraus resultieren zum Schluss auch die Förderhöhen in den einzelnen zutreffenden Haushaltstiteln.

  1. Welche Ideen haben Sie für den Umgang mit Künstlernachlässen?

In Fällen, in denen Nachkommen mit einem solchen Verfahren ausdrücklich einverstanden sind, soll die Landesregierung unter Beteiligung von Expertinnen und Experten im Einzelfall entscheiden, ob der Erhalt und die öffentliche Zugänglichmachung von Nachlässen im öffentlichen Interesse liegt, und das finanziell wie wissenschaftlich unterstützen.

  1. Welche Bedeutung messen Sie der Sicherung der Kunstfreiheit zu?

Die Kunstfreiheit hat Verfassungsrang. In Artikel 21 der Landesverfassung ist geregelt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Diesen Anspruch verteidigen wir, insbesondere auch gegen Versuche politisch motivierter Einflussnahme.

  1. Wie lauten Ihre konkreten kulturpolitischen Forderungen für den Erhalt und die Stärkung der Freien Kultur?

Siehe die Antworten auf die Fragen 3, 6, 8 und 12.

  1. Wie möchten Sie prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Kulturarbeit, Kulturorten und Kulturzentren sowie in der künstlerischen Produktion und Präsentation zukünftig in den Institutionen wie in geförderten Projekten der Freien Kultur vermeiden? Wie stehen Sie zu verbindlichen Honoraruntergrenzen?

Auch wenn Sachsen sich rühmt, die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben im Bereich von Kunst und Kultur zu haben, kann die Mehrzahl der Kunst- und Kulturschaffenden kaum davon leben. Das durchschnittliche Einkommen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beträgt bei den Männern 1.121 Euro und bei den Frauen bei 908 € im Monat (Kulturwirtschaftsbericht 2018). Der Kunst- und Kreativarbeitsmarkt ist zum Vorreiter für neue Arbeitsmodelle geworden. Trotzdem liegen in einigen Bereichen die Einkommen der Kunst- und Kreativwirtschaftler*innen oftmals unter dem Existenzminimum. Wir wollen die Verwendung öffentlicher Gelder an soziale Mindeststandards koppeln. Wir fordern eine Erhöhung und Dynamisierung der Kulturraummittel, die Einführung von Honoraruntergrenzen für Kulturschaffende, Kleinstförderungen sowie einer Gastspielförderung in allen Sparten.

Frauen im Kultur- und Kreativbereich verdienen durchschnittlich deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen, arbeiten häufiger als Selbstständige, sind öfter von Arbeitslosigkeit betroffen und können ihre Altersversorgung seltener aus ihrer Tätigkeit bestreiten. Das durchschnittliche Einkommen der Frauen, die in der KSK versichert sind, lag 2016 bei ca. 81 Prozent des Einkommens der männlichen Kollegen. Es bedarf dringend eines Kulturwandels in Verbänden, Unternehmen und Einrichtungen, denn Chancengleichheit kann hier maßgeblich von den Führungsebenen mit initiiert und durchgesetzt werden. Aus unserer Sicht sind Mindesthonorare ohne Unterscheidung nach Geschlecht zu zahlen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzusetzen.

(Solo-)Selbstständige müssen im Sozialversicherungssystem angemessen berücksichtigt werden. Existenzgründerprogramme, Beratungsangebote, vorhandene Fördermöglichkeiten sowie die Mittelstandspolitik müssen weg von der Betrachtungsweise der klassischen Industriepolitik und präziser auf die speziellen Anforderungen von Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgerichtet werden. Dies kann nur gemeinsam mit den Akteuren der Kunst- und Kreativwirtschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter erreicht werden.

  1. Halten Sie es für sinnvoll, dass sächsische Staatsbetriebe als Auftraggeber verbindliche Ausstellungsvergütungen zahlen und vergleichbare Regelungen in anderen Kulturbranchen zu schaffen?

Selbstverständlich ja.