Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Marburger Bund, Landesverband Sachsen

  1. lm Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und im ländlichen Raum wird sich der Ärztemangel in den nächsten Jahren weiter verschärfen. In den kommenden 10 Jahren erreicht ein Drittel der heute im ÖGD beschäftigten Ärztinnen und Ärzte das Rentenalter. Dies ist nicht nur ein Problem für die Gesundheitsämter, sondern auf Grund der vielfältigen und wichtigen Aufgaben, die für die Bevölkerung bewältigt werden müssen, ein gesellschaftliches Problem.

      Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie den Ärztemangel in diesen Bereichen (ÖGD und ländlicher Raum) beheben?

  • Die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge. Sie kann nicht mehr in allen Landesteilen als gesichert angesehen werden. Dies wird u. a. am Mangel an Ärztinnen und Ärzten vor allem im hausärztlichen Bereich, aber auch im fachärztlichen Bereich sowie in den Gesundheitsämtern sichtbar. Die Trennung der Sektoren, z. B. in ambulant und stationär, erschwert es dabei, aus Sicht der Patientinnen und Patienten passgenaue und gut erreichbare Angebote zu etablieren. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag macht(e) seit Jahren auf diese Probleme aufmerksam.
  • Wir vertreten die Auffassung, dass die sächsische Staatsregierung wesentlich stärker als bisher zum einen als Koordinatorin der unterschiedlichen Akteure des Gesundheitswesens und zum anderen als Gestalterin und Unterstützerin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der sächsischen Kommunen wirken muss. Letztgenanntes haben wir insbesondere bei den Debatten zum Landeshaushalt thematisiert, indem wir ein Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gefordert haben. Wir wollen, dass die sektorenübergreifende Versorgung verbessert und die gesundheitliche Prävention gestärkt werden.
  • Speziell zur Lösung des Problems des Ärztemangels im ländlichen Raum sehen wir folgende Möglichkeiten:
  1. Umsetzung innovativer Instrumente und Modelle zur (fach)ärztlichen Versorgung, wie z. B. Kooperationsverbünde, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Praxiskliniken, Praxen mit Nebenbetriebsstätten, Filial- bzw. Zweigpraxen, Eigenpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Ärztegenossenschaften, Ärztenetzwerke sowie (auch kommunale) ärztliche Versorgungszentren, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt tätig sind, oder mobile medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgungseinrichtungen und ‑angebote einschließlich der Übertragung von Versorgungsleistungen an besonders ausgebildete nicht-ärztliche Heilberufe;
  2. wirkungsvolle Maßnahmen zur zügigen Umsetzung der Vorhaben aus dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ sowie zur Stärkung der ärztlichen und medizinischen Ausbildung in Sachsen u. a. durch die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen und die Erhöhung der Studienkapazitäten Humanmedizin u. a. durch Schaffung neuer Kapazitäten im Bereich Chemnitz.
  3. Ausführlicher ist dies im Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in Drs 6/11275 „Medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen!“, der im Sächsischen Landtag am 15. Juni 2018 mehrheitlich abgelehnt wurde, dargestellt.
  • Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne des Konzeptes „Public Health“ als dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung – neben dem ambulanten und dem stationären Bereich – weitgehend ausgebaut wird. Dazu sollte ein Landesamt für den öffentlichen Gesundheitsdienst als obere Landesbehörde und als fachliche Leitstelle für den ÖGD insbesondere auf den Gebieten der Gesundheitsberichterstattung und Planung, der internationalen und nationalen Gesundheitspolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, der Hygiene, der Epidemiologie und Bekämpfung übertragbarer, maligner und anderer chronischen Krankheiten, der Arzneimittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geschaffen werden, das die kommunalen Gesundheitsämter anleitet und unterstützt sowie die Staatsregierung berät und bei der Vorbereitung von Entscheidungen unterstützt.
  • Das Land sollte darüber hinaus einheitliche Empfehlungen für Mindestpersonalbemessungen und qualifikationsgerechte Mindesteinstufungen im öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen geben sowie Landeszuschüsse für die Einkommen der InhaberInnen von Schlüsselpositionen im ÖGD, wie Amtsärztinnen und ‑ärzte, zahlen, um deren Einkünfte erforderlichenfalls auf das höhere Niveau vergleichbarer Positionen außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuheben.
  1. Ein Problem in den sächsischen Kliniken ist die Nichteinhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeitgrenzen sowie der Ruhe- und Pausenzeiten. Die Gesundheit der angestellten Ärztinnen und Ärzte und damit auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist dadurch langfristig gefährdet. Die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz) ist personell nicht ausreichend ausgestattet, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entsprechend ihres Prüfauftrags flächendeckend zu kontrollieren.Wie wollen Sie diesen Zustand ändern?
  • Die LINKE befürwortet verbindliche Personalvorgaben in der Pflege und im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern. Dafür setzt sie sich insbesondere auf der Ebene des Bundes ein.
  • Von den Kliniken muss der ökonomische Druck genommen werden, damit die Arbeitsbedingungen wieder an die ärztliche Berufsethik angepasst werden können und – über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Zeitgrenzen hinaus – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. (Bezüglich der Finanzierungsfragen des Gesundheitssystems bitte die Ausführungen zu Frage 6 beachten!)
  • Die unzureichende Personalausstattung der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung (Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 – Arbeitsschutz) wird unsererseits als ein großes Problem gesehen. Aus diesem Grund hatte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag am 10. November 2016 den Antrag in Drs 6/6885 „Leistungsfähigkeit der Arbeitsschutzverwaltung wahren – Gesundheit der Beschäftigten im Freistaat Sachsen sichern“ auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt. Es wurde beantragt, ein Konzept vorzulegen, um die Arbeitsschutzverwaltung wieder in die Lage zu versetzen, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Der Antrag fand keine parlamentarische Mehrheit und wurde abgelehnt.
  1. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) beklagt eine massive investive Unterfinanzierung der sächsischen Krankenhäuser (Hubertus Jaeger, Vorstandsvorsitzender KGS, Leipziger Volkszeitung, 21.09.2018).

     Wie wollen Sie den Investitionsstau in den sächsischen Krankenhäusern beheben?

  • Wir fordern seit vielen Jahren, dass der Freistaat Sachsen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln für die Krankenhausinvestitionen in bedarfsgerechter Höhe nachkommt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat deshalb im Rahmen der Debatten zum sächsischen Staatshaushalt mit Änderungsanträgen zu den Planentwürfen regelmäßig auf die Erhöhung der Krankenhausinvestitionen gedrängt. Dabei erfolgte die Orientierung jeweils an den Angaben der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
  • Beispielsweise wurde der Investitionsbedarf durch die KGS für die Jahre 2019/2020 mit jährlich 250 Mio. Euro beziffert, wobei der Betrag in die Pauschalförderung (120 Mio. Euro), in die Einzelförderung (110 Mio. Euro) sowie in die pauschale Förderung von IT-Investitionen (20 Mio. Euro) aufgeteilt war. Dementsprechend wurden die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in der Haushaltsdebatte formuliert und eingebracht. Sie fanden allerdings zu keiner Zeit die erforderlichen Mehrheiten und wurden abgelehnt.
  1. Digitalisierung und Telemedizin sind die Herausforderungen der Zukunft im Krankenhaus, die einen hohen Aufwand bedeuten.

      Mit welchen Schritten wollen Sie die Digitalisierung und die Einführung der Telemedizin in den sächsischen Krankenhäusern beschleunigen?
      Wie wollen Sie dabei die Patientendaten schützen – vor allem hinsichtlich der Gefahr einer Ökonomisierung?

  • Eine Beschleunigung kann nur dann erreicht werden, wenn ein klares Konzept vorliegt, das die Komplexität des Vorhabens erfasst (keine Reduktion auf die ‚technische‘ Seite!) den beteiligten Akteuren eindeutige Ziele vorgibt und die zu deren Erreichung notwendigen Umsetzungsschritte darstellt und operationalisiert – und wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zu warnen ist vor einem Aktionismus, mit dem zwar scheinbar die technische Umsetzung schnell erreicht wird, aber die notwendigen Rahmenbedingungen nicht mitgedacht werden.
  • Schutz der Patientendaten kann im Grunde nur bedeuten, die Nutzung dieser Daten ausschließlich am Gesundheitsinteresse der Dateneigentümer*innen, den Patient*innen, auszurichten und jede Zweckentfremdung (etwa der Verwendung der Gesundheitsdaten zur Erstellung sozialer Profile oder Scorings z. B. für Versicherungen oder Bewerberbeurteilungen) strikt zu verhindern. Dazu bedarf es einer entsprechenden Bundes- und Landesgesetzgebung.
  • Da die Patient*innen diese Kontrolle über die Verwendung und ggf. Missbrauch ihrer Daten nicht selbst ausüben können, ist der Datenschutz direkt strukturell in die Abläufe einzubinden und mit Ressourcen auszustatten, die es erlauben, den Gebrauch der Daten hinsichtlich ihrer Zweckbindung bis hin zu den technischen Abläufen zu überprüfen und Abweichungen und Missbräuche zu sanktionieren.
  • Bei der Entwicklung und dem Aufbau der notwendigen konkreten Strukturen ist darauf zu achten, das ausgehend vom Prinzip der strikten Zweckbindung die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten so geregelt werden, dass Patient*innen und Ärzt*innen mit Hilfe der durch die Datenschützer hergestellten Transparenz zum tatsächlichen Umgang mit den Daten im Vollbesitz der Entscheidungen über die aktuelle Anwendung wie auch zukünftiger Entwicklungen sind. Dazu sind entsprechende Kompetenzen zu erwerben und die technologische Komponente, also der notwendig entstehende Bereich von IT-Expert*innen im Bereich der Telemedizin im Verbund mit der IT-Wirtschaft, ist eng an die entsprechenden Patient*innen- und Ärzt*innen-Strukturen zur Telemedizin anzubinden, so dass die Entscheidungen immer kompetent und im vollen Verständnis der Prinzipien der Datenverarbeitung erfolgen können. Das heißt nicht, dass alle technologischen Abläufe im Detail nachzuvollziehen sind.
  • Anders ausgedrückt: Es darf nicht dazu kommen, dass der Bereich der IT-Experten im Verbund mit der IT-Industrie mit der Verantwortung betraut wird, das Konzept der Telemedizin zu entwerfen, umzusetzen und weiter zu entwickeln. Dies würde in der Konsequenz zur einer Trennung der Telemedizin von der Kompetenz und Verantwortung der Patient*innen und Gesundheitsexpert*innen führen; Letztere würden zu Vollstreckern eines von IT-Experten und IT-Industrie vorgegebenen Umgangs mit den Gesundheitsdaten werden – verbrämt mit demokratisch erscheinenden Kontroll- und (nur noch) formalen Entscheidungsfunktionen, denen aber zunehmend die inhaltliche Kompetenz fehlt.
  • Dass die Datensicherheit in jedem Falle vollumfänglich zu gewährleisten ist, versteht sich dabei von selbst.
  1. Ein hoher Anteil der ärztlichen Tätigkeit besteht aus Dokumentation.

     Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau planen Sie für den Gesundheitsbereich (speziell in Kliniken und MVZ)?

  • Dokumentationsaufgaben betreffen außerhalb der innerbetrieblichen Organisation insbesondere die Behandlungsdokumentation sowie die Abrechnung mit Kostenträgern.
  • Die Dokumentation der medizinischen Behandlung ist ein originäres Patientenrecht und notwendig für eine gute interprofessionelle und intersektorale Behandlung (Case-Management). Sie sollte so aufwandsarm wie möglich gestaltet werden, kann aber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht entfallen oder deutlich reduziert werden. Sofern neue Datenverarbeitungssysteme oder andere technische Ausrüstungen dazu beitragen können, die Erstellung der Behandlungsdokumentation einfacher zu gestalten, sollten diese genutzt werden.
  • DIE LINKE befürwortet eine unkomplizierte und möglichst schnelle Abrechnung mit den Krankenkassen. Die dafür notwendigen Daten müssen jedoch vollständig und automatisiert lesbar übersandt werden, um unnötige Nachfragen von Seiten der Krankenkassen zu vermeiden.
  • Wir sind offen für konkrete Vorschläge, wie der bürokratische Aufwand ohne Einbußen bei der Behandlungsdokumentation reduziert werden kann und wie eine möglichst reibungslose Abrechnung gewährleistet wird.
  1. Krankenhäuser sind ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge. Die Kommunen geben durch Privatisierungen kommunaler Einrichtungen aber immer mehr Verantwortung bei der Daseinsvorsorge ab.

     Wie wollen Sie die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Gewinnmaximierungsinteressen und dem Druck des Gesundheitsmarktes schützen?

  • DIE LINKE tritt für eine Gesundheitsversorgung ein, die hohe Qualität und Menschlichkeit miteinander verbindet. Wir sehen sie als Bestandteil der elementaren Daseinsvorsorge, deshalb gehört sie nach unserer Auffassung in die öffentliche Hand.
  • Dementsprechend wollen wir Privatisierungen auch in diesem Bereich stoppen und zudem Rückübernahmen in die öffentliche Hand unterstützen. Dies gilt in besonderer Weise für Krankenhäuser.
  • Wir wenden uns gegen die (weitere) Ökonomisierung des Gesundheitswesens, denn der finanzielle Druck bringt alle Beteiligten dazu, nicht in jedem Falle die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu wollen wir den Wettbewerb zwischen und innerhalb der Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhausträger und Apotheken zurückdrängen. Die Versorgungsfunktion, die ihnen im Gemeinwohlinteresse per Gesetz zugeteilt wurde, muss wieder in den Mittelpunkt rücken.
  • Krankenhäuser sind von der Ökonomisierung in besonderem Maße betroffen. Das 2003 beschlossene Vergütungssystem (Fallpauschalen, DRG) zwingt die Krankenhäuser in einen ökonomischen Wettbewerb. Nicht die Qualität, sondern die Fallzahlen entscheiden über Sieger und Verlierer in diesem Wettlauf. Zugleich wurde gerade in der Pflege ein massiver Stellenabbau betrieben, der den heute bestehenden Pflegenotstand wesentlich mit verursacht hat. Die fortschreitende Privatisierung von Krankenhäusern verschärft den Wettbewerb und verringert die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Fraktion DIE LINKE fordert, die DRGs abzuschaffen und durch eine gemeinwohlorientierte, kostendeckende Finanzierung der Krankenhäuser zu ersetzen.
  • Eine gute Gesundheitsversorgung braucht eine solide und gerechte Finanzierung. Das LINKE Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung ist konsequent: Alle in Deutschland lebenden Menschen werden nach ihren Möglichkeiten an der Finanzierung des solidarischen Gesundheitssystems beteiligt. Die Zweiteilung aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung wird aufgehoben und alle Einkommensarten werden gleichermaßen einbezogen. Reiche sollen den gleichen Anteil ihres Einkommens einzahlen wie Arme. Zuzahlungen und Zusatzbeiträge werden abgeschafft
  • Die gesetzlichen Krankenkassen geben in Deutschland über 35 Milliarden Euro für Arzneimittel aus – Tendenz schnell steigend. Die Bemühungen, überteuerte Preise für innovative Arzneimittel zu verhindern, sind weitgehend gescheitert. DIE LINKE fordert, die Arzneimittelpreise am Nutzen für die Patientinnen und Patienten auszurichten und zusätzlich anhand der Forschungsausgaben der Hersteller zu deckeln. Die Arzneimittelforschung muss sich am medizinischen Bedarf und nicht an der kommerziellen Verwertbarkeit orientieren. Wir verstehen sie als öffentliche Aufgabe. Der Zugang zu Wissen und zu therapeutischen Innovationen ist für uns ein Menschenrecht. Wir wollen den Einfluss der Pharmaindustrie auf die Forschung und auf das Verordnungsverhalten konsequent beschränken. Rabattverträge bei Arzneimitteln und andere Kassenausschreibungen zum Beispiel bei Hilfsmitteln und viele andere Selektivverträge wollen wir abschaffen. Sie sind intransparent und gefährden die Versorgungsqualität sowie die Anbietervielfalt.