Wahlprüfstein Landtagswahl 2019: Seniorenkolleg der TU Chemnitz

Zu Ihrer Grundfrage »Was ist durch das Wirken der Partei gelungen, wie hat sich das Leben der Bürger positiv verändert?« muss ich der guten Ordnung halber anmerken, dass wir als Oppositionsfraktion logischerweise nicht über eine parlamentarische Mehrheit verfügt haben, um direkt  Änderungen durchzu­setzen. Insofern besteht die Umsetzung des Wahlprogramms zunächst zum Großteil darin, eigene For­derungen in parlamentarischen Initiativen zu fassen und diese öffentlich zu vertreten. Die Regierungsfraktionen CDU und SPD lehnen parlamentarische Vorstöße unserer Fraktion grundsätzlich und ohne sachliche Erwägungen ab, weil diese den aus ihrer Sicht falschen Absender tragen. Zwar gelingt es in Einzelfällen, die Regierung inhaltlich  zu eigenen Vorstößen zu animieren  – jüngst etwa bei Thema Impf­pflicht  gegen Masern für Kinder. Allerdings kommt es weiter auf das Votum der Bürgerinnen und Bürger an, ob unsere nachfolgend skizzierten Vorstellungen einer sozialeren, demokratischeren und ökologi­scheren Politik Wirklichkeit  werden können. Um das zu erleichtern, fordern  wir auch eine Absenkung

der Hürden für Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide in Sachsen (siehe auch Punkt 5). Im Zusammenhang damit unterstützen wir den laufenden Volksantrag für die Einführung von Gemein­schaftsschulen in Sachsen, an denen länger gemeinsam gelernt werden kann (www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de).

Nun zu den einzelnen Blöcken, an denen Sie Interesse bekunden. Die relevanten Landtags-Drucksachen {Drs), in denen Sie unsere Vorstellungen im Detail nachvollziehen können, haben wir Ihnen jeweils im Dokument verlinkt Nötigenfalls  finden Sie diese unter Angabe der Drucksachennummer auch unter www.edas.slt.sachsen.de. Wir können die angesprochenen  Themen auf Wunsch gern vertiefen. Eine Zusammenfassung unserer Vorstellungen im Bereich der Seniorinnen-Politik finden Sie in der Broschüre »Im Alter würdevollleben-Seniorenpolitische Leitlinien der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag«.

1. Wirtschaft und Arbeit

Mit welchen Schwerpunkten und Ergebnisse konnten Ihre Abgeordnete auf ein starkes wirtschaftliches Wachstum in Sachsen Einfluss nehmen? Ihr Interesse richtet  sich darauf, wie kleine und mittelständische Unternehmen gefördert wurden, wie der Beschäftigungspolitik neue Impulse gegeben werden konnten? Auf welche besonders sichtbaren Ergebnisse können Sie bei der Realisierung die Maßnahmen, die im Wahlprogramm zu diesem Schwerpunkt  festgelegt wurden, verweisen?

  • Zu Beginn ein kleiner Wermutstropfen: Die wirtschaftliche Entwicklung wird in Deutschland hauptsächlich durch Entscheidungen des Bundestages und der Europäischen Kommission bestimmt. Die Länder haben hier leider nur bedingt Einflussmöglichkeiten. Nichtdestotrotz haben wir uns für eine verträgliche Entwick­lung der klein- und mittelständig geprägten sächsischen Wirtschaftslandschaft eingesetzt. Dabei war, ist und wird Wachstum nicht die Parole Nummer Eins für uns sein. ln unseren Anträgen, Gesetzesentwürfen, Debatten, Veranstaltungen, Nachforschungen (via Kleine und Große Anfragen) und Protesten haben wir immer wieder darauf hingewirkt, dass wir eine langfristig tragfähige Wirtschaft brauchen (Nachhaltigkeit). Dazu zählen gute Arbeitsbedingungen, insbesondere angemessene Löhne, aber auch die Transformation von wirtschaftlichen Strukturen (Stichwort: Braunkohle) unter dem Gesichtspunkt von Klimaschutz etc., heute oft« enkeltaugliche Wirtschaft« genannt. Adressiert und forciert haben wir unsere Anliegen unter anderem mit Initiativen, Veranstaltungen und Kampagnen zu einer »fairen Vergabe« öffentlicher Aufträge in Sachsen.

Hier eine kleine Auswahl wichtiger parlamentarischer Initiativen:

  • 04.03.2015 Leiharbeit in Sachsen wirksam begrenzen! (Antrag, Drs 6/1097)
  • 21.04.2015 Gesetz zur Bewältigung des Strukturwandels in den von Braunkohleabbau und ‑verstromung geprägten Regionen in Sachsen (Sächsisches Strukturwandelfördergesetz- SächsStruktFördG)(Gesetz­entwurf, Drs 6/1398)
  • 11. 2015 Arbeitnehmerfreizügigkeit braucht Transparenz und Zugang zu Information und Beratung (An­trag, Drs 6/3567)
  • 18.01.2018 Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung (Antrag, Drs 12101)
  • 28.06.2018 Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen (Gesetzentwurf, Drs13914)

Einige Dinge wurden durch uns mit angeschoben. Ein Nachweis, welchen Anteil wir am Erfolg haben, ist in der Regel schwierig. Andere Erfolge können wir uns direkt »anheften«. Dazu zählt der Kampf um eine Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte. Diese Fachkräfte wurden und werden durch zwielichtige Unternehmen in Sachsen an vielen Stellen immer noch ausgebeutet und benachteiligt. Mit unserem Antrag, der von uns anberaumten Anhörung und der entsprechenden Platzierung in der Haushaltsdebatte (flankiert durch Gespräche mit dem Ministerium) konnten wir die Einrichtung einer Beratungsstelle erreichen. Diese arbeitet seit einem Jahr und das sehr erfolgreich (vgl. www.babs.sachsen.de/).

Und wenn Sie unseren Gesetzentwurf zur Bewältigung des Strukturwandels aus dem Jahr 2015 (!) lesen, dann werden Sie ein Déjà-vu haben. Wir hätten demnach heute eine schlagkräftige Struktur, Finanzierung und Vision für den Strukturwandel in der Lausitz. Die Sachverständigen lobten unser Gesetz mehrheitlich (siehe Wortprotokoll der Anhörung!. SPD, CDU und AFD lehnten unsere Vorschläge aber rundweg ab. Es ist bitter und sicher auch etwas ermüdend für die Öffentlichkeit, aber wir als Opposition haben oft recht mit Aussagen wie »Hätten Sie unsere …«, »Wir haben Sie darauf hingewiesen …·»Unser Vorschläge zeigten damals schon …«.

2. Sozial gerecht und sicher Leben

Die soziale Sicherheit in allen Lebensbereichen  zu gewährleisten,besonders die Alters- und Kinderarmut zu bekämpfen und eine gute Gesundheitsversorgung zu erreichen war ein wichtiger  Schwerpunkt in Ihrem Programm. Was konnte besonders für ältere Menschen getan werden? Auf welche erfüllten  Maßnahmen sind Sie besonders stolz, die das Leben der Bürger in Stadt und Land verbessert haben?

  • Der Bearbeitung sozialer Themen hat die Fraktion wie schon in früheren Wahlperioden überdurchschnitt­lich viel Kraft und Zeit gewidmet, denn bekanntlich gehören diese zu unserem »Markenkern«. Wir haben­ insbesondere im Arbeitskreis I »Soziales, Familie, Verbraucherschutz, Gesundheit  Inklusion und Jugend«­ regelmäßig überprüft, inwieweit die im Landeswahlprogramm zusammengefassten Vorhaben durch parla­mentarische Initiativen berücksichtigt waren. Bereits zur Mitte der Wahlperiode konnten wir feststellen, dass von den in Rede stehenden 27 Anstrichen nur sehr wenige noch nicht in Gesetzentwürfen, Großen Anfragen oder Anträgen berücksichtigt  worden waren. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, alle An­strengungen innerhalb dieses Schwerpunktes des Wahlprogrammes ausführlich darzustellen. Deshalb beschränken wir uns bei der Antwort gemäß Ihren Fragen auf diejenigen Bereiche und Initiativen, die nach unserer Auffassung für ältere Menschen von besonderer Bedeutung sind. Leider ist insgesamt einzuschätzen, dass die harte Arbeit zu selten von erkennbaren Veränderungen gekrönt war.

Mitbestimmung von Seniorinnen und Senioren

  • Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass ältere Menschen im Freistaat Sachsen weitaus mehr Möglich­keiten der Mitsprache und Partizipation erhalten als bisher. Das zeigt sich in den nachfolgend genannten parlamentarischen Initiativen: Gesetzentwurf Drs 6/3471 »Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung. Mitbe­stimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen (Sächsisches Seniorinnenmitbestimmungsgesetz – SächsSenMitbestG«, welcher im Sächsischen Landtag am 22. Juni 2016 abgelehnt wurde und im Antrag Drs 6/10441 »CDU /SPD-Koalitionsversprechen erfüllen: Endlich politische Partizipation von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen nachhaltig stärken!«, welcher im Landtag am 31. August 2017 abgelehnt wurde.
  • Es ist festzustellen, dass unsere parlamentarischen Initiativen nicht zum erhofften Erfolg geführt haben. Wir halten es deshalb für sehr wichtig, den außerparlamentarischen Druck zu verstärken, um in Sachsen eine gesetzliche Grundlage zur Seniorenmitbestimmung zu schaffen, denn nur auf diesem Wege kann die Einbeziehung von Seniorinnen und Senioren in alle sie betreffenden Entscheidungen – einschließlich der Bereitstellung der für die Realisierung von Partizipation erforderlichen  Ressourcen – tatsächlich sichergestellt werden. Außerdem sei hier erwähnt, dass seitens der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sowie der Partei DIE LINKE Sachsen regelmäßig sogenannte Landeskonferenzen der Seniorinnen und Senioren organisiert werden. Diese waren verschiedenen Themen gewidmet, u.a. den so genannten Altenberichten  der Bundesregierung.

Rente

Wenngleich Rentenpolitik in erster Linie beim Bund angesiedelt ist, haben wir hier in Sachsen das Thema mehrfach im Landtag auf die Tagesordnung gesetzt. Für uns war und ist dies aus mehreren Gründen wich­tig: Zum einen, weil wir Altersarmut vermeiden wollen, und zum anderen, weil wir auf den Abbau der noch immer bestehenden Ungerechtigkeiten sowohl zwischen Ost- und Westdeutschland als auch infolge der vereinigungsbedingten Rentenüberleitung Ost drängen. Nachfolgend sind unsere parlamentarischen Initia­tiven zu diesem Thema aufgeführt:

  • Drs 6/9885 – Große Anfrage »Situation sozialer Absicherung im Freistaat Sachsen im Hinblick auf Alter und Minderung der Erwerbsfähigkeit«
  • Drs 6/9062 – Antrag »Lebens- und Arbeitsleistungen von Ostdeutschen anerkennen – Rentenwertangleichung – Ost auf das Jahr 2018 vorziehen, Renten und Versorgungsunrecht – Ost beenden.« (abgelehnt im SLT am 12. April 2017)
    Drs 6/8131 – Antrag »Gerechtigkeit für sächsische Bergleute herstellen!« (abgelehnt im SLT am 1. Feb­ruar 2017)
  • Drs 6/13179 – Antrag »Lebensleistung von in der DDR geschiedenen Frauen anerkennen: Forderung der Vereinten Nationen für einen Nachteilsaus eich endlich umsetzen!«
  • Drs 6/17169 – Antrag »Ostdeutsche Arbeits- und Lebensleistung anerkennen ‑Fehler und Versäumnis­se der Nachwendezeit und Treuhand-Unrecht kritisch aufarbeiten!« (abgelehnt im SLT am 10. April 2019)

Soziales/Gesundheit und Pflege/Menschen mit Behinderungen

Seit vielen Jahren – im Grunde seit dem Bestehen des Sächsischen Landtages – setzt sich die Fraktion dafür ein, dass in Sachsen Berichte zur sozialen Lage erstellt werden, die selbstverständlich auch die Lebenslagen von Seniorinnen und Senioren umfassen. Deshalb« verbuchen« wir es als Erfolg, dass in Sachsen in diesem Jahr erstmalig in Drs 6/16982 eine »Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen« vor­gelegt wurde, welche nun auch fortgeführt werden soll. Es gab vorher lediglich einen« Sozialbericht 2006- Lebenslagen in Sachsen« aus dem Jahr 2007, welcher bereits auf die Initiativen unserer Fraktion zurück­ ging. Wenngleich wir es begrüßen, dass diese Berichterstattung nun besteht, sehen wir noch Oualifizie­rungsbedarf. Dieser ist unserem Entschließungsantrag dazu in Drs 6/17386 zusammengefasst, welcher aber am 10. April 2019 im Landtag mehrheitlich abgelehnt wurde.

Die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge. Sie kann nicht mehr in allen Landesteifen als gesichert angesehen werden und ist doch gerade für ältere Menschen besonders wichtig. Die Trennung der Sektoren, z. B. in ambulant und stationär,erschwert es dabei, aus Sicht der Patientinnen und Patienten passgenaue und gut erreichbare Angebote zu etablieren. Wir vertreten die Auffassung, dass die Staatsregierung wesentlich stärker als bisher zum einen als Koordinator in der unterschiedlichen Akteure des Gesundheitswesens und zum ande­ren als Gestalterin und Unterstützerin  des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der sächsischen Kommunen wirken muss. Letztgenanntes haben wir insbesondere bei den Debatten zum Landeshaushalt thematisiert, indem wir ein Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gefordert haben. Unsere Vorstellungen zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung und der gesundheitlichen Prävention sind vor allem in den nachfolgend aufgeführten parlamentarischen Initiativen enthalten:

  • Drs 6/1858  – Antrag »Landesoffensive für eine bedarfserechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung in Sachsen« (abgelehnt im SLT am 20. November 2015)
  • Drs 6/6123 – Antrag ..Wohnortnahe Haus- und Facharztversorgung sowie ambulante Heil- und Gesund­heitsversorgung als Teil der sozialen Daseinsvorsorge sichern!« (abgelehnt im SLT am 1. September 2016)
  • Drs 6/6576 – Antrag  »Stärkunder Gesundheitsförderunund der Prävention in Sachsen« (abgelehnt im SLT am 21. Juni 2017)
  • Drs 6/11275 – Antrag »Medizinische. ärztliche und esundheitliche Versor unim ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen!« (abgelehnt im SLT am 15. Juni 2018)
  • Drs 6/13081 – Antrag »Gesundheitliche Versorgung zielgerichtet verbessern – Versorgungsforschung in Sachsen spürbar intensivieren!« (abgelehnt im SLT am 26. April 2018)

Insgesamt schätzen wir dennoch ein, dass unser Engagement dazu beigetragen hat, die Staatsregierung zu eigenen Aktivitäten zur Verbesserung der gesundheitlichen  Versorgung zu bewegen, wenngleich das nur bedingt »messbar« ist. Immerhin gibt es jetzt z. B. Bemühungen, im Freistaat zusätzlich Medizinstudi­enplätze zu schaffen sowie Allgemeinmedizinerinnen und ‑mediziner auszubilden, um die hausärztliche Versorgung in derzeit unterversorgten Regionen zu stärken. Das trifft auch auf Chemnitz zu, wo ein Modellstudiengang eingerichtet werden soll. Unsere Fraktion – konkret unsere Sprecherin für Sozialpolitik Susanne Schaper –  hat sich dafür in besonderer Weise dafür eingesetzt.

ln diesem Komplex ist außerdem wichtig zu erwähnen, dass die in dieser Wahlperiode des Sächsischen Landtages einberufene Enquete-Kommission« Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen« maßgeblich auf die Initiative unserer Frakti­on hin zustande kam. Der Bericht der Enquete-Kommission ist in Drs 6/15400 zu finden. Wir sehen es deshalb als Erfolg an, dass das drängende Thema der Altenpflege in den letzten Jahren endlich die politi­sche Beachtung in Sachsen gefunden hat, die erforderlich ist, um die vielfältigen Probleme in diesem Be­reich zu erkennen und zu lösen. Auch dies ist in besonderer Weise auf die Aktivität von Susanne Schaper zurückzuführen.

Darüber hinaus sind unsere Vorstellungen in parlamentarischen Initiativen enthalten, wobei die unten an den Drucksachennummern ersichtliche zeitliche Lücke darauf zurückzuführen ist, dass die Fraktionen sich darauf verständigt hatten, während der Tätigkeit der Enquete-Kommission von eigenen parlamentarischen Initiativen abzusehen.

  • Drs 6/527 – Antrag »Medizinische Versorgung Pflegebedürftiger im Heim verbessern« (abgelehnt im SLT am  12. März 2015)
  • Drs 612167 – Große Anfrage ..Situation und Perspektive der Altenpflee im Freistaat Sachsen sichern« (Entschließunsantrag in Drs 6/4156 im SLT am 4. Februar 2016 abgelehnt)
  • Drs 6/15361 – Antrag »Handlunsempfehlunen zur Weiterentwicklunder Hospiz- und Palliativversor­gung im Freistaat Sachsen umsetzen« (noch nicht abschließend behandelt)
  • Drs 6/16466 – Antrag »Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!« (abgelehnt im SLT am 10. April 2019)
  • Drs 6/17317 – Antrag »Rahmenbedingungen für häusliche Pflege grundlegend reformieren und Entlas­tung für pflegende Angehörige schaffen!« (noch nicht abschließend behandelt)

Als Erfolge dieser Wahlperiode, die unmittelbar und mittelbar auch älteren Menschen das Leben erleich­tern, werten wir auch zwei Sachverhalte aus dem Themenbereich der lnklusionspolitik, in dem es um die uneingeschränkte gesellschaftliche  Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht. Zum einen gibt es seit mehreren Jahren ein Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen »Lieblingsplätze für alle«. Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten im Rahmen des Programms ein Budget, aus dem Zuschüsse für die barrierefreie Umgestaltung öffentlich zugänglicher Einrichtungen, wie z.B. Arztpraxen, Bibliotheken oder Theater, an in erster Linie nicht öffentliche Träger gezahlt werden können. Die Idee zu diesem Programm geht auf unsere Vorschläge zurück, was wir allerdings nicht beweisen können, aber wir waren nachweis­lich die ersten, die ein solches Programm gefordert haben. Insbesondere in die zweijährlichen Haushaltsdebatten haben wir seit dem Haushalt 2013/14 eingebracht, in Sachsen ein »Aktionsprogramm Barrierefreiheit« in Höhe von 10,0 Mio. Euro jährlich aufzulegen. Das derzeitige Programm ist zwar nur mit 5,0 Mio. Euro ausgestattet, aber ohne uns würde es vermutlich gar keines geben.

Wir begrüßen auch, dass die Regierungsfraktionen aus CDU und SPD nun gegen Ende der 6. Wahlperiode endlich in Drs 6/17122 den Entwurf für ein »Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen« eingebracht haben, denn das noch bestehende Gesetz ist aus dem Jahr 2004 und wurde seitdem – trotz der mit dem 26. März 2009 bestehenden Verbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – nicht novelliert. Die Vorlage dieses Gesetzentwurfes ist auch dem Druck unserer Fraktion zu verdanken. Bereits in der 5. Wahlperiode hatten wir gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen sowie der Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf für ein so genanntes lnklusionsgesetz erarbeitet und umfassend diskutiert. ln überarbeiteter Form haben wir diesen Gesetzentwurf im April 2018 in Drs 6/13144 »Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)« wieder in den Landtag eingebracht, um die Staatsregierung und die Regierungsparteien zur Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zu bewegen. Das ist gelungen. Zu beiden Entwürfen findet nun im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration am 6. Mai 207 9 die öffentliche Anhörung statt. Es ist also damit zu rechnen, dass die Novellierung des alten Gesetzes aus dem Jahr 2004 noch in dieser Wahlperiode vonstatten geht Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass die beiden letztgenannten Ergebnisse unserer Arbeit in besonderer Weise dem Engagement von Horst Wehner zu verdanken sind, der als Inklusions- und Seniorenpolitischer Sprecher tätig ist.

3. Bildung für Alle

Das Bildungssystem in Sachsen ist auf die höheren Anforderungen durch konsequente Reformen einzu­stellen. Allen Menschen ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen, den Sport zu fördern, die Arbeit in den Kitas,Schulen und Unis zu verbessern, personell zu stabilisieren, war eine wichtige Aufgabe, die sich die Partei DIE LINIKE in der laufenden Wahlperiode gestellt hat. Wie schätzen Sie den Einfluss Ihrer Abgeordneten  ein. Was war für den Erfolg ausschlaggebend, bei der Umsetzung der Maßnahmen?

Die Forderung nach grundlegenden Reformen haben wir in allen Sektoren des Bildungssystems vertreten. Dabei halten wir es nicht für ausreichend, die ‑nach jahrelanger CDU-verantworteter Kürzungspolitik notwendig gewordenen  – Debatten über den Personalmangel in den Bildungssektoren zu führen, auch wenn dieses Thema einen Großteil der bildungspolitischen Diskussionen in dieser Wahlperiode ausge­macht hat. Darüber, wie gelehrt und gelernt werden soll, wäre eigentlich zu reden; das ist allerdings nicht nur in den vergangenen fünf Jahren in Sachsen zu kurz gekommen. Umso wichtiger ist es uns, den derzeit laufenden Volksantrag für die Ermöglichung der Gemeinschaftsschule aktiv zu unterstützen; die LINKE ist eine wesentliche treibende Kraft hinter diesem Projekt. Es ist eine langjährige Forderung unserer Partei, längeres gemeinsames Lernen in Sachsen zu ermöglichen, das eine langfristig stabile Lernumgebung ohne Trennung der Kinder nach der vierten Klasse etabliert und Freiraum schafft für eine gelingende individuelle Förderung. Das forderten wir auch 2016 in einem Landtagsantrag (Drs 6/4779 – Längeres gemeinsames Lernen ins Schulgesetz aufnehmen). Weitere inhaltliche Forderungen zum Unterricht erhoben wir zum Thema Digitalisierung (Drs 6/8878 – Offensive für Digitale Bildung in den Schulen Sachsens starten- Digi­tal-Strategie zur Schulentwicklung erstellen). in diesem Zusammenhang zu nennen ist außerdem der An­trag Drs 6/12889 – Kindeswohlgefährdender Unterrichtsbelastung vorbeugen und Lernmotivation stär­ken durch eine solidarische und demokratische Lehr- und Lernkultur.

Im Bereich Kindertagesstätten dringen wir vor allem darauf, dass der Freistaat gegenüber den Eitern und den Kommunen stärker seiner Verantwortung nachkommt, sich an den Kosten zu beteiligen, und bessere Arbeitsbedingungen für das Personal zu schaffen. Wie in den anderen Bildungssektoren auch hat die Linksfraktion ihre Arbeit eng mit den Betroffenen abgestimmt, Abgeordnete waren regelmäßig im Ge­spräch mit den Kindertagesstätten. Es ist wohl auch unserem beständigen öffentlichen Druck zu verdan­ken  dass die Regierungskoalition in dieser Wahlperiode grundlegende Forderungen im Kita-Bereich ab­stimmen ließ und wenigstens teilweise unsere Forderung umsetzt, die Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte als Arbeitszeit anzuerkennen (vgl. Drs 6/10717 – »Umsetzung der Vor- und Nachbereitungszeit in sächsischen Kitas«). Wir streiten dennoch für bessere Betreuungsverhältnisse und haben langfristig angelegten Gesetzentwurf vorgelegt, um den Betreuungsschlüssel endlich zu verbessern (Drs 6/10764 – Gesetz zur schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrich­ tungen im Freistaat Sachsen ). Um das dafür notwendige Personal zu gewinnen, schlugen wir unter ande­rem eine angemessene Ausbildungsvergütung anstelle des Schulgelds vor (Drs 6/13835 – Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Sachsen!.

ln der Schulpolitik konnten wir die intensive Debatte zum Schulgesetz kritisch begleiten und neben dem Längeren gemeinsamen Lernen immer wieder bestimmte Forderungen einbringen. So setzten wir uns dafür ein, den verfassungsrechtlich garantierten  Anspruch auf kostenlose Lernmittel umzusetzen Drs 6/1407 – Lehr- und Lernmittel für inklusive Bildung im Freistaat Sachsen; Drs 6/2074 – Lernmittelfreiheit für grafikfähige Taschenrechner garantieren- finanzielle Mehrbelastung der Kommunen mit Landesmitteln ausgleichen! und Schulstandorte vor allem im ländlichen Raum zu erhalten (Drs 6/4580 – Sicherung woh­ortnaher Schulstandorte und guter Bildung im Ländlichen Raum; Drs 6/13791 – Für gute Bildung im ländlichen Raum wohnortnahe Schulen erhalten! Zudem wandten wir uns erneut gegen den unhaltbaren Zustand, dass in Deutschland de facto 16 verschiedene Bildungssysteme existieren, und sprachen uns dafür aus, für mehr Einheitlichkeit zu sorgen (Drs 6/11239 – Kooperationsverbot im Bildungsbereich auf­heben – Länderinitiative im Bundesrat unterstützen). Die bestimmende bildungspolitische  Auseinandersetzung allerdings bestand im Kampf gegen den Lehrkräftemangel, vor dem wir bereits 2006 im Landtag gewarnt hatten und den die CDU beispielsweise durch tätiges Unterlassen entsprechender Personalplanungen heraufbeschworen hat – ihrem Fetisch geschuldet, die Staatsausgaben so weit wie möglich zu reduzieren, selbst wenn darunter die Aufgabenerfüllung leidet. Auch auf der Basis einer Großen Anfrage an die Landesregierung (Drs 6/6279 – Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen- Situation und Ausblick) haben wir zahlreiche Vorschläge gemacht, um zu retten, was zu retten ist – darunter ein verlässliches Personalentwicklungskonzept, konkurrenzfähige Gehälter und eine bessere Einstellungspra­xis, die Bewerberinnen und Bewerber nicht als Bittsteller ansieht (Drs 6/3537 – Mangel an Lehrerinnen und Lehrern in Sachsen durch attraktive Einstellungspraxis begegnen). Der aus unserer Sicht antiquierten, ungerechten und nicht ausreichend wirksamen Verbeamtung jüngerer Lehrkräfte stellten wir die Forde­rung eines attraktiven allgemeinen Tarifvertrages gegenüber (Drs 6/11549 – Nicht kleckern. sondern klot­zen: Lehrer-Tarifvertrag für Sachsen statt nebulöser befristeter  Verbeamtungsversprechungen für »Neulehrer«!)

Das Feld der Hochschulpolitik hat in dieser Wahlperiode weniger für Debatten gesorgt als in der 5. Legis­laturperiode – wohl vor allem deshalb, weil die Erneuerung des Hochschulgesetzes bereits unter Schwarz­-Gelb erfolgte und die Landesregierung sich das Stillschweigen der Hochschulen mit langfristigen Verein­barungen erkauft hat. Dennoch waren wir ständig im Kontakt mit den Rektoraten, Studierendenvertretun­gen und Studierendenwerken. Ein Schwerpunktthema für uns sind die schlechten Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler, die wir öffentlich  thematisiert haben (u.a. Drs 6/1689 – Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verlässliche Karriereperspektiven schaffen!). Dem »Hochschulfreiheitsgesetz«, das unter Schwarz-Gelb verabschiedet worden ist, stellten wir einen eigenen Entwurf für ein Hochschulgesetz entgegen – das Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Drs 6/9585). Wir wollen das Mantra der Unternehmerischen Hochschule zugunsten demokratischer, offener, freier und vielfältiger Hochschulen überwinden. Ein Departement-Modell soll die Abhängigkeiten zwischen wissenschaftlichen Beschäftigten und Lehrstuhlinhabern aufheben. Es bedarf eines kollegialen Verhältnis­ses. Die Umwandlung der Ordinarienuniversität in ein Departementmodell lehnt die Koalition strikt ab – dabei ist das längst internationaler Standard. Es ermöglicht es den Hochschulen auch, unbefristete Ar­beitsverhältnisse zum Regelfall zu machen. Neben den Beschäftigten im Mittelbau wollen wir den Studie­renden gleichberechtigte Mitbestimmung ermöglichen. Das Kreuzwahlrecht, die Einführung einer studen­tischen Prorektorin, die Erweiterung des hochschulpolitischen Mandates der verfassten Studierenden­ schaft sowie die Abschaffung der Austrittsoption stärken die studentische Vertretung. Zudem sollen sich alle Hochschulen eine Zivilklausel geben können, denn Forschung muss friedlichen Zwecken dienen. Neben dem Hochschulgesetz haben wir uns dafür eingesetzt, die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren und die Lehramtsausbildung an der TU Chemnitz zu stärken (Drs 618877 – Studienabbrüche an sächsi­schen Hochschulen reduzieren; Drs 6/5107- Lehrerausbildung in der Region Chemnitz.)

Auch im Bereich lebenslanges Lernen haben wir einen umfassenden Gesetzesvorschlag gemacht- das Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen (Drs 6/9883). Darin ist vorgesehen, dass die sächsischen Beschäftigten an bis zu fünf Tagen pro Jahr mit Bezahlung freigestellt werden können, um sich individuell fortzubilden. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sollen Schulabschlüsse an den Volkshochschulen und bei den anerkannten Trägern der Weiterbildung nachholen können. Die Volkshochschulen und anerkannten Träger der Weiterbildung sollen finanzielle Planungssicherheit bekommen. Entsprechende Kampagnen etwa des DGB für ein Bildungsfreistellungsgesetz haben wir unterstützt.

4. Kultur

DIE LINKE hatte sich das Ziel gestellt, in der kulturellen  Förderpolitik die Vernetzung zwischen den Einrichtungen zu unterstützen. Was hat sich in der Kulturlandschaft für alle Bürger verändert? Wie konnten die Abgeordneten Einfluss auf die in der Anlage gesetzten Schwerpunkte  nehmen?

Der Freistaat Sachsen fördert kulturelle Angebote im »flexiblen Rahmen« über das Kulturraumgesetz- das ist grundsätzlich eine gute Sache. Inzwischen häufen sich aber die Probleme, die wir in Veranstaltungen mit Betroffenen und öffentlich  thematisiert  haben: Das Land gibt zu wenig Geld in die Kulturräume, weshalb immer noch Künstler an den Theatern und Orchestern in Haustarifverträgen feststecken und bis zu einem Drittel ihres Einkommens einbüßen. Dass die Landesbühnen systemwidrig aus Kulturraummitteln gespeist werden, verschärft die Misere. Wir haben gefordert, das zu ändern, und ein Gesetz zur Weiterentwicklunder Kulturräume im Freistaat Sachsen vorgelegt (Drs 6/11224) vorgelegt. Wir wollen die Selbstorganisation der Kulturräume stärken und die Kulturkonvente demokratisieren. Für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kulturräume haben wir uns in den Haushaltsberatungen eingesetzt.

Auch die Kultur- und Kreativwirtschaft verdient mehr Aufmerksamkeit: Künstlerische Freiberufler und Kleinstunternehmer sollen staatliche Mikrodarlehen bekommen können (Drs 6/2990 ‑Zweiten Kulturwirt­schaftsbericht erstellen- Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat Sachsen). Wir haben außerdem für eine Ausstellungsvergütung für alle Einrichtungen des Landes und ein Mindesthonorar  für freischaffende Künstlerinnen und Künstler gestritten (Drs 6/17316 – Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler). Und wir haben uns dagegen gewehrt, dass die Landesregierungangesichts des Lehrkräfte­ mangels die Stundentafel zum Nachteil des Sport‑, Kunst- und Musikunterrichts zusammenstreicht (z.B. Drs 6/2988 – Kulturelle Bildung in sächsischen Schufen stärken – künstlerischen Fachunterricht absichern!).

Auch das Gedenken gehört zur Kultur. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das fast vergessene ehemali­ge KZ Sachsenburg nahe Frankenberg eine Gedenkstätte wird und das Land die Ehrenamtlichen vor Ort sowie die Stadt dabei unterstützt; inzwischen hat sich in der Sache einiges bewegt. (Drs 6/10439 – Ge­denkort KZ Sachsenburerhalten und ausbauen – Erinnerunan die Naziverbrechen in einem der ersten sogenannten Schutzhaftlager in Sachsen wachhalten.). Wir haben auch dafür gestritten, dass weiter an die Rolle der Burg Hohnstein im Dritten Reich erinnert wird. (Drs 6/9072 – Burg Hohnstein erhalten – Erinne­rungen an die Naziverbrechen in einem der ersten sog. Schutzhaftlager in Sachsen wachhalten ). Auch haben wir Druck gemacht, damit die Opfer der NS-Militärjustiz in der Gedenkstätte für die Opfer der NS­ Militärjustiz und die Inhaftierten  zweiersowjetischer Speziallager in Torgau angemessen gewürdigt werden (Drs 6/8234 – Beschämenden Umgang mit den Opfern der NS-Militärjustiz beenden – Ausstellung »Spuren des Unrechts« in Torgau neu gestalten ). Eine angemessene Schwerpunktsetzung fordern wir auch von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, die bisher den Nationalsozialismus aus unserer Sicht zu stark in den Hintergrund gerückt hat. Deshalb und wegen der internen Querelen fordern wir, dass deren Arbeit von unabhängiger Seite untersucht wird
(Drs 6/4433 – Evaluation der Tätigkeit der Stiftung Sächsi­sche Gedenkstätten ). Damit Schülerinnen und Schüler verlässlich im Rahmen des Unterrichts eine Gedenkstätte besuchen können, haben wir uns schließlich – auch in den Haushaltsberatungen – dafür eingesetzt, dass die Landesregierung die Schulen dabei finanziell besser unterstützt (Drs 6/5447 – Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten).

5. Demokratischer Rechtsstaat- Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen

Mit welchen Maßnahmen haben Sie die Einführung einer direkten  Demokratie in Sachsen befördert? Womit haben Sie zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beigetragen? Wie haben die Abgeordneten  der Partei DIE LINKE sich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bürger eingesetzt? Wie ist das gelungen, mit  welchen Schwierigkeiten hatten Sie zu kämpfen?

Zur Stärkung der direkten Demokratie tragen wir aktiv bei, indem wir den laufenden Volksantrag für länge­res gemeinsames Lernen in Sachsen (s.o.) unterstützen; die Partei DIE LINKE steuerte einen Großteil der bislang gesammelten Unterschriften bei. Auch in dieser Wahlperiode stritten  wir zudem für eine Verfas­sungsänderung, um die durch die CDU künstlich hoch gehaltenen Hürden für Volksanträge, Volksbegehren und Volksentscheide auf eine realistische Höhe abzusenken und somit die Volksgesetzgebung wiederzube­leben (Drs 6/1088 - Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen). Das soll vor allem erreicht werden, indem das Quorum für Volksbegehren von 450.000 auf 280.000 Unterschriften abgesenkt und dem Landtag die Möglichkeit  gegeben wird, verabschiedete Gesetze einem Volksentscheid zu überantworten.  Auch haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Instru­mente der Volksgesetzgebung auch auf der Bundesebene möglich werden (Drs 6/15598 –  Volksabstimmungen auf der Bundesebene endlich ermöglichen – Volksinitiative. Volksbegehren und Volksentscheid ins Grundgesetz!). Für die gesellschaftlichen Gruppen Kinder und Jugendliche bzw. Seniorinnen und Senioren haben wir detaillierte Gesetze vorgeschlagen, um deren Mitbestimmung auszuweiten – siehe auch Punkt 2 (Drs 6/3471 - Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung. Mitbestimmung und Interessenvertretung von Senio­rinnen und Senioren im Freistaat Sachsen; Drs 6/14865 – Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mit­bestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen).

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist durch die CDU-geführten Regierungen vor allem zu einer finanziellen Aufgabe gemacht worden. Damit es vor Ort genug Freiheit gibt, wollen wir damit Schluss machen, dass sich der Freistaat auf Kosten seiner Kommunen reich spart. Erstens erachten wir es als notwendig, dass die kommunale Finanzmasse im sächsischen Finanzausgleich dauerhaft um 400 Mio. Euro zu Gunsten der kommunalen Ebene angepasst wird. Damit erhielte jede sächsische Gemeinde pro Einwohner und Jahr 100 Euro mehr Schlüsselzuweisung. Zweitens schlagen wir vor, für die Landkreise und kreisfreien Städte Personalbudgets in Höhe von jährlich  10 Mio. Euro als frei verfügbare Mittel bereitzustellen. Das wären noch einmal 32 Euro je Einwohner. Die Haushaltsdebatten haben wir für entsprechende Anträge genutzt. Wir wollen anstelle des Fördermitte/-lrrsinns, der besonders kleine Kommunen vor unlösbare Aufgaben stellt, mehr Pauschalzahlungen erreichen. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, wo der Schuh drückt und wofür Geld ausgegeben werden muss. Zudem haben wir ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Ge­meinde- und Kreisräte sowie zur Erleichterung der Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Ein­wohnern an den lokalen Entscheidungen im Freistaat Sachsen« vorgeschlagen (Drs 6/10385). Damit wollen wir Bürgerbegehren erleichtern und die Arbeit kleiner Fraktionen und fraktionsloser Gemeinde- und Kreisräte stärken.

Bei unserem Einsatz für öffentliche Sicherheit stießen wir vor allem auf die Schwierigkeit, dass die CDU im Irrglauben, die AfD»einholen« zu können, Politik auf der Basis von Gefühlen und Ängsten macht und objekti­ve Fakten ignoriert. Der Innenminister hat anlässlich seiner Vorstellung der Kriminalstatistik 2018 gesagt, die »gefühlte Kriminalität« habe zugenommen – was ist das und wie soll das gemessen werden? Dabei zeigen die Zahlen in den allermeisten Kriminalitätsbereichen das Gegenteil: Entgegen der landläufigen Auffassung nimmt die Kriminalität in Sachsen tendenziell ab. Über einen Vergleichszeitraum von mehr als 20 Jahren ist anhand der festgestellten und angezeigten Delikte ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Das subjektive Sicherheitsempfinden deckt sich indes nicht zwangsläufig mit der durch Fakten untersetzten objektiven Sicherheitslage. Es wäre jedoch falsch, wenn wir die Angst unser Leben bestimmen ließen. Deshalb dringen wir auf eine nüchterne Bewertung der Lage.

Trotz alledem greifen CDU und SPD mit dem neuen Polizeigesetz, gegen dessen Verabschiedung wir öf­fentlichkeitswirksam protestiert und gegen das wir gemeinsam mit außerparlamentarischen Gruppen Wi­derstand geleistet haben, tief in Grundrechte ein, ohne tatsächlich mehr Sicherheit zu schaffen. Umfang­ reiche Befugnisse zu tiefen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte werden weit in das Vorfeld konkre­ter Gefahren verlagert. Damit wird nun die Annahme, jede und jeder könnte Gefährderin bzw. Gefährder sein, zur Misstrauensbekundung des Staates gegen die Bürgerinnen und Bürger. Wir werden das Gesetz deshalb dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Form einer Normenkontrollklage zur Prüfung vorlegen.

Polizeiliche Mittel müssen notwendig, sinnvoll und verhältnismäßig sein. ln Sachsen fehlen der Polizei nicht die nötigen Befugnisse – diese dürfen bereits jetzt gegen schwere und schwerste Kriminalität eingesetzt werden -, sondern es fehlen Mittel, um Befugnisse zu nutzen und in ausreichendem Umfang tätig zu werden. Über die gesamte Wahlperiode hinweg haben wir gegen die personlle Misere bei der Polizei an­gekämpft, beharrlich auf Überstundenberge, den Verfall von Urlaubstagen und hohe Krankenstände hingewiesen und so dazu beigetragen, dass jetzt endlich wieder mehr Anwärterinnen und Anwärter ausgebil­det werden (z.B. Drs 6/717- Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand in Sachsen rechtzeitig und wirksam vorbeugen – personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und Justiz deutlich verbessern!; Drs 6/3205 – Sofortprogramm zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der sächsischen Landespolizei auflegen und umzusetzen (Landesprogramm Polizei Sachsen) ; Drs 6/3932 – Ergebnisse der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen umsetzen – Einstellungskorridor deutlich erhöhen! : Drs 6/5372 - Sofortprogramm „Sicheres Sachsen“ – Ergebnisoffene Evaluierung der Polizei und Sofortprogramm für eine moderne, attraktive, hoch motivierte sowie personell und materiell vernünftig ausgestattete Polizei jetzt!)

Auf ein weiteres Defizit haben wir ebenfalls beharrlich aufmerksam gemacht. Während die Staatsregierung zur Jagd auf Klein- und Bagatellkriminalität bläst und es de facto in Kauf nimmt, dass größere Arbeitspo­tentiale der Strafverfolgungsbehörden bei der buchstäblichen Jagd nach dem Hühnerdieb gebunden wer­den, geraten Strukturermittlungen gegen Organisierte Kriminalität ins Hintertreffen. Dabei geht es um Drogenkriminalität, Banden, Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel, Cybercrime, Korruption, Rocker, die Mafia. Wir bezweifeln, dass die Polizei und das Landeskriminalamt gut genug aufgestellt sind, um Or­ganisierte Kriminalität zu bekämpfen. Große Lücken gibt es bei der organisierten lnternetkriminalität, seit 2013 wurde nur ein einziger Tatverdächtiger entdeckt. Bei Korruptionsermittlungen sind die Zahlen einge­brochen, die ermittelten Schadenssummen auf ein Tausendstel geschrumpft. Felder wie die Mafia oder Clankriminalität scheinen nicht oder nur sehr bedingt auf dem Schirm zu sein. Auch beim Menschenhan­del gibt es ein großes Dunkelfeld. Ermittlungen über die Beteiligung von Mafia-Strukturen an Geldwäsche wurden bislang nicht geführt. Es gelingt offensichtlich kaum, die Rädelsführer Drahtzieher, ‚Paten‹ zur Verantwortung zu ziehen. Wir streiten für andere Prioritäten. Vernünftige Kriminalpolitik verlangt, Ressour­cen zuerst dort einzusetzen, wo die schwerwiegendsten Taten begangen werden, die größten Schäden entstehen, Opfer am schwersten betroffen sind.

Öffentliche Sicherheit lässt sich nur schaffen, wenn die Ursachen von Straftaten ebenso konsequent erforscht werden wie die Bedingungen, die sie begünstigen. Erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung muss deshalb an den Ursachen ansetzen. Dazu können soziale Umstände, Perspektivlosigkeit, Vorprägungen durch Sozialisation, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme und weitere Faktoren gehören. Nicht alle fassen sich durch staatliches Handeln beeinflussen. Dennoch muss Sicherheitspolitik vor allem darauf bedacht sein, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für strafbares Handeln zu beseitigen, um Kriminalität zu verhindern, bevor sie entsteht.

6. Sachsen in Europa – ein weltoffenes Sachsen

Auf welchen entscheidenden Feldern, wie Migration, Flüchtlingspolitik, strafrechtliche Verfolgung von rechten Straftaten  und Hassverbrechen und des effektiven Einsatzes Europäischer Fördermittel hat die Partei Einfluss genommen? Welche Akzente konnten gesetzt werden? Die im Programm beschlossenen Maßnahmen dazu zeigen,dass Sie einen breiten Einfluss erreichen wollen? Wie ist das der Partei DIE LINKE in der laufenden Legislaturperiode  gelungen?

Die Partei DIE LINKE hat in den fetzten Jahren mit außerparlamentarischen und besonders mit parlamenta­rischen Initiativen auf die wesentlichen Felder der Europapolitik in verschiedener Weise Einfluss genom­men. Geleitet von den europapolitischen Grundsätzen der LINKEN sind diese Initiativen darauf gerichtet, ein soziales, demokratisches und friedliches Europa zu gestalten, in dem ein solidarisches Zusammenleben aller Menschen möglich ist und gepflegt wird. Diese Grundsätze richten sich kritisch an bestehende Institutionen der EU und hinterfragen deren Praktiken – insbesondere an den Europäischen Rat (die Zu­sammenkunft der Staatschefs), den Rat der Europäischen Union (Minister der Regierungen von EU­ Ländern) und die Europäische Kommission.

ln Zeiten rasanter globaler Transformationsprozesse, von digitalem Wandel und wirtschaftlichem sowie sozialem Umbruch zeigt sich, dass die politische Grundkonstruktion  der EU die mit den vor sich gehenden Umbrüchen verbundenen Herausforderungen bislang nicht ausreichend beantworten konnte. Folge ist eine Dauerkrise in der Wirtschafts- und Finanzwelt, im Umweltbereich, nicht zuletzt auch bei der Gewähr­leistung innerer und äußerer Sicherheit und auf vielen anderen Gebieten. Die Kehrseite dieser Dauerkrise findet ihren Ausdruck u.a. in sozialen Konflikten und politischer Zerstrittenheit unter EU-Mitgliedsstaaten bis hin zum Austritt des Vereinigten Königreichs, dem BREXIT. Damit einher gehen ein teilweise diffuser EU-Skeptizismus und ein Erstarken nationalistischer  und populistischer Bewegungen.

Diesen Entwicklungen tritt DIE LINKE auch mit Initiativen in Sachsen entgegen, um langfristig einen radikalen Umbau der EU-Institutionen und die Schaffung echter Demokratie zu erreichen, in der die Bürgerin­nen und Bürger wirklich beteiligt sind. Die LINKE in Sachsen favorisiert in dieser EU-kritischen Perspektive als ein visionäres Konzept, das geeignet erscheint, diesen Umbruch in die Wege zu leiten und erfolgreich zu gestalten, eine »Europäische Republik der Regionen«. Hier wird den Menschen in den Regionen eine zentrale gestalterische  Rolle und wirkliche Mitsprache in allen mit der EU verbundenen Fragen nicht nur versprochen, sondern tatsächlich durch eine entsprechende Gestaltung der politischen Mechanismen und Beteiligungsformen (das sog. Mehr-Ebenen-System des Regierens und der Parlamente wäre hier durchaus ein Anfang) auch ermöglicht. Entscheidend ist dabei, dass der Prozess der europäischen Integration auf die Bedürfnisse der Menschen in Europa gerichtet sein muss, eine weitere Spaltung zwischen Arm und Reich nicht nur verhindert, sondern diese umgekehrt wird und die EU zu einer Sozialunion umgestaltet wird. Parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag orientieren sich an die­sen Leitgedanken.

Soziales Europa

Im Zentrum stehen dabei die sozialen Rechte der Menschen in der EU in enger Verbindung mit der Asylpolitik und der Integration von Migranten. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag eine Reihe von Initiativen in Form von Kleinen Anfragen, Anträgen oder Gesetzentwürfen eingebracht, so im April 2019 den Antrag« Europäische Union sozial gestalten ‑Säule sozialer Rechte (ESSR) durch den Frei­staat Sachsen umfassend stärken!«  (Drs 6/174321) Die Fraktion DIE LINKE fordert mit diesem Antrag, dass eine verbindliche Festschreibung sozialer Grundrechte direkt in den EU-Verträgen unausweichlich ist, um die ersten positiven Entwicklungen nachhaltig zu festigen, zu sozialen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union zu kommen und – neben der Wirtschafts- und Währungsunion – auch eine europäi­sche Sozialunion zu schaffen. Auch der Freistaat Sachsen ist dementsprechend gehalten, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen zu nutzen, um dieses Ziel im Sinne der EU-Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Andere Initiativen richteten sich auf die »Stärkung der Sozialen Dimension der Europäischen Union für mehr soziale Gerechtigkeit, Abbau von Arbeitslosigkeit, Beseitigung von Armut und Desintegration gleichzeitig ein Beitrag zur Aufhebung von Migrationsursachen« (Drs 6/3058). Vor dem Hintergrund der anhaltenden krisenhaften Entwicklungen in der EU und den Folgen der Austeritätspolitik hat sich die übergreifende Überzeugung herausgebildet, dass die europäische Integration nicht auf wirtschaftlichem Gebiet allein gelingen kann, sondern wesentlich einer sozialen Integration bedarf. Mehr noch, die Wiederbelebung der Sozialen Dimension in der EU stellt sich angesichts der auf längere Sicht bestehenden Herausforderungen durch Flüchtlinge, (Binnen-) Migration und Einwanderung als eine unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen europäischer Integration überhaupt dar.

Die soziale Perspektive wurde von der LINKEN konsequent für einen menschlichen Umgang mit Geflüchte­ten und ihre Integration in Sachsen verfolgt. Unter anderem wurde die Ausweitung des Programms« Will­kommensKITAs« als ein dauerhafter Bestandteil sächsischer Integrationspolitik gefordert und der Entwurf für ein »Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie zur Regelung der Grundsätze und Ziele der Integration im Freistaat Sachsen (Sächsisches Migrant*innenteilhabeförder­gesetz- SächsMigrTeilhG)« eingebracht (Drs 6/13768).

Das Soziale steht in untrennbarer Verbindung zur Wirtschaftspolitik in der EU. ln diesem Sinne hat die Fraktion DIE LINKE über den Weg des Subsidiaritätsverfahrens versucht, Einfluss auf den von Kommissionspräsident Juncker bei Amtsantritt initiierten »Europäischen  Fonds für strategische Investitionen« zu nehmen, indem Subsidiaritätsbedenken zum »Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen«  mit der For­derung nach einer Sozial- und Nachhaltigkeits-lnvestitionsinitiative für Europa verbunden wurden (Drs 6/1007). Mit dieser Initiative wurde kritisiert, dass eine Investitionsoffensive für sich allein nicht das bestehende komplexe Ursachengefüge der EU-Krise aufheben kann. Eine effektive Wirkung kann eine solche Initiative nur dann entfalten, wenn die EU-Kommission gleichzeitig den die derzeitige Wirtschafts­ und Sozialkrise in Europa letztendlich verursachenden Kurs der sich weiter ausweitenden Deregulierungs­ und Marktliberalisierungspolitik endgültig aufgibt und umkehrt und auch halbherzige Ansätze überdenkt. Zum Hintergrund und Auslöser der sog. Juncker-lnvestitionsoffensive, die als Anti-Krisenmanagement in der EU gedacht ist, muss daran erinnert werden, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise nicht zuletzt auch ein Ergebnis der neoliberalen Politik der EU-Kommission ist, mit der die Deregulierung der Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und die zunehmende »Finan­ zialisierung« der Wirtschaft gefördert und gleichzeitig die öffentlichen Investitionen reduziert und die Re­gulierung des Arbeitsmarkts verstärkt wurden und weiter werden.

Demokratisches und solidarisches Europa

DIE LINKE richtet ihre Anstrengungen darauf, ein demokratisches Europa zu schaffen, das soziale und politische Rechte verteidigt, nicht zuletzt mit einem starken Europäischen Parlament, das die Lobby von Banken, Unternehmen und Vermögenden zurückdrängt, das den Kommunen und Regionen eigenständige Möglichkeiten der Mitgestaltung garantiert, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sichert, Geheimdienste eingrenzt oder auflöst und Datenschutz sichert, die Freiheit im Internet gewährleistet, die Rechte von Minderheiten schützt, dem Rassismus und Rechtspopulismus sowie Neofaschismus entgegentritt, das frei von patriarchalen Herrschaftsstrukturen, Ausbeutung und sozialer Ungleichheit ist, dass sexuelle Selbstbe­stimmung und gleichen Zugang zu Bildung, Wissenschaft und Innovation für den sozialökologischen Um­bau entwickelt, kulturelle Vielfalt und emanzipatorische Medienpolitik gestaltet. Zu vielen dieser Themen hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag europapolitische Initiativen ergriffen. Hier einige kon­krete Beispiele:

Im Rahmen des sog. Subsidiaritätsverfahrens (siehe unten) wurden Forderungen zur nachhaltigen Verbes­serung der Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU gestellt (Drs 6/4913). Hier wurde zwar das Anliegen der vorgeschlagenen Richtlinie befürwortet, den Schutz entsandter Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union zu verbessern, gleichwohl wurde mit konkreten Vorschlägen kritisiert, dass Änderungen in verschiedenen Bereichen zu kurz greifen und nachhaltiger gestaltet werden müssen. Hier wurde der sog. politische Dialog mit der Europäischen Kommission auf eine Verbesserung der Regelungen der Entsenderichtlinie zur effektiveren Umsetzung der mit dem Richtlinien­vorschlag gesetzten Ziele und damit auf die Erreichung eines größeren Mehrwerts der Regelung auf EU­-Ebene ab.

Auch hier spielt die Flüchtlingspolitik  eine große Rolle, da gerade in der Flüchtlingsfrage die vorhandene oder nicht vorhandene Funktionstüchtigkeit demokratisch angelegter Strukturen in der EU sichtbar wird. Bis heute zeigt sich der bestehende Mechanismus der Entscheidung über die Verteilung von Geflüchteten (Stichwort „Dublin-Regelung«) als unfähig, ein gerechtes und vor allem solidarisches, auf die soziale In­tegration Geflüchteter in die Mitgliedsstaaten der EU gerichtetes Verteilungssystem auf den Weg zu bringen. Gleichwohl versucht DIE LINKE permanent darauf Einfluss zu nehmen, einen humanistischen Umgang mit Geflüchteten in der EU zu erreichen.

So wurde versucht, auf die Sächsische Staatsregierung einzuwirken, die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Freistaat Sachsen (Drs 6/1694) im Sinne der selbstgestellten Ziel­setzung, Migrations- und Integrationspolitik als eine Gesamtstrategie zu gestalten. Weiter wurde eine »Dringende humanitäre Initiative aus Sachsen« gefordert, die eine solidarische Verteilung und Selbstverpflichtung Sachsens bei der Umverteilung Geflüchteter aus Aufnahmelagern in Italien und Griechenland zum Ziel hatte (Drs 6/8128).

Demokratie in der Europäischen Union bedeutet insbesondere auch, dass die Menschen in Sachsen direkt oder über ihre gewählten Vertreter mit den Erfahrungen und Wünschen, wie sie in ihren konkreten Lebenswelten wahrgenommen werden, spürbar an der Gestaltung europapolitischer Entscheidungen mitwir­ken können. DIE LINKE war und ist deshalb darauf bedacht, gerade diese Elemente der demokratischen Mitwirkung in der EU zu nutzen und zu erweitern. Die Möglichkeiten von Teilnahme an Konsultationen zu EU-Gesetzgebungsvorhaben, über die der Europäischen Kommission Stellungnahmen und Kritiken konkret zur Kenntnis gebracht werden, gehören noch nicht hinreichend zum Repertoire regionaler Akteure, über­wiegend sind diese Möglichkeiten nicht einmal bekannt. Die Auffassung, dass solche Beteiligungen Ietztlich »nichts bringen«, ist unzutreffend. Bei aller Kritik an den Institutionen der EU kann schon davon aus­gegangen werden, dass sachlich fundierte Positionen aus den Regionen in Brüssel geprüft und auch re­flektiert  werden. Klar ist dabei, dass linke europapolitische Initiativen aus Sicht einer Region wie Sachsen eine regionale Politik, wie sie die Linksfraktion im Sächsischen Landtag verfolgt, nur im Verbund mit den linken Akteuren in den anderen Bundesländern, auf Bundes- und Europaebene Einfluss nehmen kann.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag war die erste Landtagsfraktion, welche dieses Mittel genutzt hat und mit fachlich fundierten konkreten Vorschlägen an der online-Konsultation teilgenommen hat. Mit einem Antrag zum Thema »Unterlaufen der Pariser Klima-Beschlüsse 2015 verhindern – Spürbare Teil­nahme Sachsens an EU-Rechtssetzungsvorhaben sichern« (Drs 6/65261) hat sie den Landtag und die Staatsregierung vor diesem Hintergrund ebenfalls zur aktiven Beteiligung und Einflussnahme Sachsens auf die EU-Gesetzgebung aufgefordert, insbesondere auch dazu, über die von der Europäischen Kommission angebotenen Konsultationen zum Europäischen Klimaschutzpaket bis 2030 Einfluss auszuüben.

DIE LINKE nahm auch direkten Einfluss auf die Mitwirkung Sachsens in den Institutionen  der EU. So wurde von der LINKEN seit langem eine unzureichende Beteiligung des Freistaates Sachsen in seiner Vertretung im Europäischen Rat der Regionen angemahnt – ohne Erfolg. Die Fraktion machte diese Situation dann mit einem Antrag»Beteiligung und Einfluss Sachsens als Region auf europäischer Ebene stärken- Vertretung des Freistaates Sachsens im Europäischen Ausschuss der Regionen neu ausgestalten!« (Drs 6/14460) öffentlich. Anliegen dieses Antrages ist es ‑ganz im Sinne der oben skizzierten Vision von der « Europäi­schen Republik Europa« -,der Dauerkrise der EU zu begegnen, die zu einem wesentlichen Teil darauf zurückzuführen ist, dass die EU in ihrer jetzigen Konstruktion, dominiert durch den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union, aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger befremdliche Entscheidungen trifft. Zu häufig werden nationale Sonderinteressen gegen die vitalen Lebensinteressen der Menschen in den Regionen über EU-Entscheidungen durchgesetzt und die regionalen Stimmen werden ignoriert. Nur durch eine Stärkung des Einflusses der Regionen kann diese Kluft überwunden und damit der europäische Zusammenhaft gestärkt werden. Daran mit wesentlich größerem Engagement mitzuwirken, muss auch das Anliegen Sachsens sein, weshalb eine Erneuerung der Vertretung Sachsens im Ausschuss der Regionen zwingend notwendig ist.

Die Teilnahme der Fraktion DIE LINKE am Subsidiaritätsverfahren  im EU-Gesetzgebungsprozess stellt eine besondere Möglichkeit  der Einflussnahme dar. ln diesem Verfahren werden die von der Kommission vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge noch einmal von nationalen Parlamenten und von Regionalparlamen­ten mit Gesetzgebungsbefugnis der EU-Mitgliedsstaaten abschließend kritisch geprüft und – mit Stellungnahmen Bedenken oder (nur nationale Parlamente) Rügen versehen – gegenüber der Kommission bewer­tet. Die Fraktion DIE LINKE hat von dieser Möglichkeit mehrfach Gebrauch gemacht, wie bereits erwähnt. Beispielhaft können hier noch die Erklärungen von Subsidiaritätsbedenken zu den Gesetzesvorschlägen der EU »zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten  für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU« (Drs 6/3040) oder »zur  Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituati­onen…« (Drs 6/3041) genannt werden.

Neben der unmittelbaren Mitwirkung der LINKEN an Entscheidungsprozessen in der EU einerseits oder der (kritischen) Umsetzung von EU-Recht in Sachsen spielt auch die Einflussnahme auf die unmittelbaren grenzüberschreitende Zusammenarbeit Sachsens mit Polen und Tschechien eine bedeutende Rolle.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich nicht zuletzt zum Zwecke der gemeinschaftlichen Durchsetzung linker Grundsätze in der Europapolitik verstärkt für die Kooperation in Europa und mit den linken Kräften in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien ein. Naturgemäß sind die Möglichkeiten aus Sachsen heraus andere als auf Bundes- oder Europaebene; die Verbindung und Abstimmung zwischen diesen Ebenen, z.B. mit den Parlamentarier*innen der GUE/NGL und ihren Vertreterinnen aus Sachsen wird dazu ständig gepflegt.

Die LINKEN in Sachsen steht in der Verantwortung, den demokratischen und solidarischen Zusammenhalt auch im Kampf gegen Rechts und Populisten spürbar zu befördern. Grenzen, auch innerhalb der EU, spielen nach wie vor eine große Rolle für ein friedliches Zusammenleben der Menschen und der Herausbildung einer stabilen und dauerhaften »Scharnierfunktion« der grenznahen Regionen kommt dabei eine herausra­gende Bedeutung zu. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat deshalb eine Konferenz gemein­sam mit Partnerinnen und Partnern aus Polen und Tschechien unter dem Titel« Transboundary Parliamen­tary Networking Conference among Severní Cechy (CZ), Dolny Slask (PL) and Sachsen (DE)« durchgeführt. Ein wesentliches Ziel dieser Konferenz bestand darin, grenzüberschreitende parlamentarische Netzwerke zu knüpfen, über die gemeinsame Anliegen kommuniziert und schließlich politisch wirksam umgesetzt werden können. Derartige Formen demokratischer,grenzüberschreitender Zusammenarbeit (hier auf par­lamentarischem Gebiet) zeigen sehr praktisch, dass die Linken in den Regionen, wenn sie sich verbinden, Einfluss auf die europäische Politik und ihre Umsetzung nehmen können. Ländergrenzen »verschwinden« dann, da gemeinsame grenzübergreifende linke Interessen vermittelt  werden.

Frieden, Freiheit. Sicherheit

Die Fragen von Frieden, Freiheit und Sicherheit sind erneut in den Mittelpunkt europäischer Politik gerückt und DIE LINKE muss alle Mittel nutzen, um bedrohliche Entwicklungen abzuwenden. Hier werden oft au­ßenpolitische Beziehungen berührt, die aus einer Region wie Sachsen kaum direkt beeinflusst werden können. Gleichwohl nutzt DIE UNKE auch andere Möglichkeiten, um ihre Forderungen zu vertreten.

Die erneute Aufrüstung und Militarisierung in der Weft und so auch in Europa steht hinter einer Entwick­lung, die nicht auf ein friedliches Zusammenleben von Völkern im Sinne von partnerschaftlicher Zusam­menarbeit und Kooperation gerichtet  ist, sondern durch Misstrauen und gegenseitige Schuldzuweisungen gefährliche Situation und Zuspitzungen begünstigt. Ein Beispiel dafür ist der Konflikt um die Ukraine, in dem sich die Europäische Union und Russland in einem Widerstreit befinden. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb Bedenken in einem Subsidiaritätsverfahren zu einer Gesetzesvorlage der EU zur finanziellen Un­terstützung der Ukraine (Drs 6/831) angemeldet und eine Friedens-Auflage als Bedingung für die Verwen­dung dieser Mittel gefordert.  Das Friedensthema wurde dann später auch in einer Aktuellen Debatte im Plenum am 11.12.2018 unter der Überschrift »Sachsen: vom Willen geleitet, dem Frieden zu dienen – Plänen für eine Europäische Militärunion  eine klare Absage erteilen!« von den LINKEN auf die Tagesord­nung des Sächsischen Landtages gesetzt.

Im Bereich der öffentlichen Sicherheit im Inneren der EU gibt es eine Vielzahl aktueller Themen und Ent­scheidungen, die auf eine Verschiebung im Verhältnis von Sicherheit und Freiheit zu Ungunsten der Frei­heit hinauslaufen. Dagegen wendet sich DIE LINKE. Ohne die Frage der berechtigten Anpassung von Si­cherheitspolitiken – z.B. im polizeilichen Bereich – außer Acht zu lassen, sondern weil erkennbar wird, dass vor dem Hintergrund der aus den tieferliegenden sozialen Konflikten und Krisen in der EU resultie­renden Verunsicherung eine fast demonstrative Ausweitung exekutiver Sicherheitsmaßnahmen und Befugniserweiterungen zu beobachten ist. Die mit der Digitalisierung gegebenen Möglichkeiten der Überwa­chung der Menschen in der EU spielen dabei eine herausragende Rolle. Da für die weitere Gestaltung der Sicherheitsarchitektur in den Ländern der EU aufgrund der grenzüberschreitenden Bedrohungslagen eine gesetzliche Rahmensetzung im Wesentlichen nur auf EU-Ebene vorzunehmen ist, bietet wiederum das schon genannte Subsidiaritätsverfahren  eine Möglichkeit  für linke Einflussnahme.

Ganz in diesem Sinne wurden verschiedene Gesetzesvorschläge z.B. zur Terrorismusbekämpfung (Drs 6/3967), über die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Drs 6/10629 ) oder zur Errichtung eines Rahmens für die ln­teroperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) (Drs 6/12999) kritisch begleitet. Alle vorgenannten linken Initiativen zielten darauf ab, die mit der flächendeckenden Einführung von Mög­lichkeiten digitaler Informationsverarbeitung im Sicherheitsbereich und dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Massendaten (Big Data) entstehenden Möglichkeiten einer staatlichen Totalüberwachung auf der einen und weitgehenden Schutzlosigkeit des Einzelnen, sich dieser zu entziehen, technisch einzugrenzen und einer klaren rechtsstaatlichen  und damit gerichtlich überprüfba­ren Kontrolle zu unterwerfen.

ln diesem Zusammenhang spielt auch und gerade der Datenschutz eine wesentliche Rolle. Entsprechende Initiativen wurden von der LINKEN sowohl mit Blick auf eine Einflussnahme auf EU-Entscheidungen als auch bezogen auf die entsprechenden Regelungen auf Landesebene unternommen. So wurde eine Ableh­nung des „Datenschutz-Anpassungs- und ‑Umsetzungsgesetzes EU« gefordert, womit Abstriche am Da­tenschutz in Sachsen verhindert werden sollten (Drs 6/8470) oder begehrt, die Datenschutz­-Grundverordnung zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen im Freistaat Sachsen nachzubessern (Drs 6/3301)

Abschließend sei festgestellt, dass die Wirkung dieser soweit an ausgewählten Themenfeldern der Europapolitik der LINKEN und anhand einiger Beispiele aufgezeigten linken Initiativen aus der Position der Opposition heraus in einer Einflussnahme auf den politischen und öffentlichen  Diskurs besteht. Obwohl es sich hier nur um »weiche« Mittel der Einflussnahme handelt, kann durchaus ein Effekt festgestellt  werden. Nicht selten finden sich Positionen der LINKEN später in Koalitionspapieren wieder. Insofern wirkt Opposi­tion durchaus und braucht auch und gerade im Bereich der Europapolitik im Interesse der Menschen eine starke Stimme und Unterstützung.

7. Umwelt und Energie

Klimaschutz und Energiewende sind kein Selbstzweck. Das Land Sachsen steht vor großen Aufgaben. Vielfältig sind die Aufgabengebiete von Energiezukunft, Rohstoffwirtschaft, Ausstieg aus der Braunkohle, Hochwasserschutz. ln welchen Tätigkeitsfeldern hat sich Ihre Partei besonders verdient gemacht? Was prägte Ihr Wirken in der Vergangenheit und womit können Sie nicht zufrieden sein?

Oppositionsarbeit  heißt für uns: »Kontrolle der Regierung« auf der einen und« Platzierung eigener Konzepte« auf der anderen Seite. Über die gesamte Wahlperiode hinweg haben wir beides sehr intensiv getan, auch in den Bereichen Umwelt und Energie. Wir sind mit Abstand die Fraktion mit dem meisten Anfragen, Anträgen und Gesetzesentwürfen in diesen Bereichen, weit vor den Grünen. Insbesondere sind wir breiter und qualitativ stärker vorgegangen. Hier eine kleine Auswahl wichtiger parlamentarischer Initiativen:

21.09.20 16: Drs 6/ 6526 Antrag – Unterlaufen der Pariser Klima-Beschlüsse 2015 verhindern – Spürbare Teilnahme Sachsens an EU-Rechtssetzungsvorhaben sichern.

05.04.2017: Drs 6/9212 Antrag – Anlagepraxis des Freistaates Sachsen offen legen ‑Staatliche Gelder nur für nachhaltiges Wirtschaften einsetzen.

04.03.2019: Drs 6/16929 Antrag – Offenlegung und Prüfung der Sicherung der Wiedernutzbarmachungs- und Nachsorgever­pflichtungen in den sächsischen Braunkohlentagebauen.

27.03.2019: Drs 6/11170 Antrag – Biene. Schmetterling und Co.: Lebensräume für Insekten auch in Sachsen schaffen. erhalten und schützen.

Zu den konkreten Erfolgen: Auf unser stetes Hinweisen und Drängen hin bezüglich fehlender Sicherheits­leistungen für die Renaturierung der Tagebaurestlöcher sah sich sogar der Sächsische Rechnungshof ge­nötigt, die Regierungskoalition durch eine offizielle »Beratende Äußerung« zu warnen. Für das stark vom Aussterben bedrohte Birkhuhn konnten wir den Start von Schutzmaßnahmen durch hartnäckige Aus­schuss-Arbeit bewirken.

8. Solide Haushaltspolitik

Finanzfragen führen  ständig zu Kontroversen im Landtag. Mit  welchen Ergebnissen konnte Ihre Partei Einfluss üben, auf einen  ausgewogenen Haushalt?  Die Ziele aus dem Bundestagswahlkampf sind für die Abgeordneten Richtschnur Ihres Handelns, auf welche Ergebnisse können Sie verweisen?

Mit den von der Fraktion DIE LINKE in Haushaltsfragen vorgelegten Alternativen zu den Ansätzen der Staatsregierung haben wir stets dargelegt, wie mit den begrenzten Mitteln des Freistaates andere Schwerpunkte finanziert werden können. ln der aktuellen Haushaltsperiode lagen unsere Prioritäten in Stärkung des öffentlichen  Dienstes, der erhöhten Pauschalierung von Fördermitteln sowie der Stärkung der kommunalen Ebene:

Entschließungsantrag zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 14. Dez 2018 (Drs 6/15919)

Antrag Finanzkraft der sächsischen Kommunen jetzt stärken- Umsteuern für einen zukunftsfähigen kom­munalen Finanzauszleich! (Drs 6/12960)

Seit der Novellierung der Sächsischen Landesverfassung im Jahr 2013 hat unsere Fraktion die materielle Umsetzung des sozialen Ausgleiches (Art. 9411 SächsVerf) in den Fokus genommen und eingefordert. Mit dem verbesserten Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten ist Sachsen einen ersten Schritt gegangen.
Antrag Umsetzung des Haushaltswundsatzes des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung des künftigen Staatshaushaltes garantieren! (Drs 6/61)

Damit gerade am Ende der Legislaturperiode das Budgetrecht des künftigen Parlaments gewahrt wird, setzten wir uns für einen Ein-Jahres-Haushalt für 2019 ein. Den neu gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sollte damit die Chance erhalten werden, selbst über die politischen Schwerpunkte in Form des Haushaltplanes zu entscheiden.
Antrag Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019÷2020− Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren! (Drs 6/11997)

Das Umsteuern der Regierung hinsichtlich der Stellenpolitik im Allgemeinen (hier liegt dem Landtag seit 2019 erstmals ein vollständiger Stellenplan vor) sowie der konkreten Politikfelder Polizei und Bildung (Ab­rücken vom Stellenabbau) ist ein praktisches Ergebnis unserer diesbezüglichen lang anhaltenden Interven­tionen und Kooperationen mit gesellschaftlichen Gruppen.

Nicht zufrieden sind wir weiterhin mit dem Agieren der Regierung im Bereich der Beteiligungen des Frei­staates (Unternehmen in Privatrechtsform sowie Staatsbetriebe). Das Parlament erhält wenige bis gar keine Informationen über diese Unternehmen. Oft erfolgt eine Einbeziehung erst, wenn mediale Ereignisse dazu zwingen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an Probleme und hohe finanzielle Risiken bei der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, bei der Messe Leipzig sowie den Flughäfen Leipzig und Dresden. Der Schock des Untergangs der Landesbank Sachsen hat leider nicht zu einem grundsätzlichen Umdenken geführt.

Antrag Konsequenzen für die Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen aus dem »Beteiligungsbericht 2017« (Drs 6/15577)
Große Anfrage »Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen- eine Bestandsaufnahme« (Drs 6/4584, mit diversen Anlagen)

Weiterhin besteht ein Defizit bei der Einnahmeerhebung des Staates. Natürlich haben wir uns auch an diesen Debatten beteiligt, obwohl hier die Bundesebene prioritär zuständig ist. Hier geht es um die The­men Vermögens‑, Erbschafts- oder die Finanztransaktionssteuer- oder ganz aktuell: die Novellierung der Grundsteuer.
Antrag Initiative zur Wiederbelebung der Vermögensteuer als Bestandteil einer gerechten Steuerpolitik ergreifen! (Drs 6/9213)

Auch nimmt die Fraktion die LINKE in der Frage der parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung eine unvermindert kritische Position zur Regierungskoalition ein. Wir sind gegen die seit Jahrzehnten praktizierten Neben- und Schattenhaushalten in Form von Sondervermögen und Rücklagen. Diese umfassen zwischenzeitlich ein Volumen von über 13 Milliarden Euro (!)und sind den Entscheidungen des Parlamentes faktisch entzogen.