Formular: Was weiß der Geheimdienst über dich?

Mit dieser Briefvorlage kann man beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachen einfach um Auskunft zu den gespeicherten Daten bitten:

Die gleiche Formulierung haben die sächsischen LINKEN Landtagsabgeordneten genutzt, um Auskunft zu ersuchen. Eine Ausweiskopie war bei ihnen nicht nötig.

Es gibt ferner noch diverse Websites, die Auskunftsersuchen anbieten – auch über des Landesamt für Verfassungsschutz hinaus.

Hintergrund

Das Recht auf Auskunftsersuchen ist in § 9 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes geregelt. Dazu genügt ein Schreiben an das Landesamt für Verfassungsschutz, Poststelle, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden. Daraus muss neben der Identität hervorgehen, dass Auskunft über sämtliche gespeicherte Daten zur jeweiligen Person verlangt wird. Wir empfehlen, vorsorglich Dateneinsicht zu begehren und zu erfragen, seit wann die Daten zu welchem Zweck gespeichert und wie sie weitergegeben oder genutzt worden sind. Zudem sollte eine Frist gesetzt werden.