Nachträglich zum Welt Down Syndrom Tag: Tanzen für ein gutes 21!

Am 21. März wurde weltweit der Welt Down Syndrom Tag von Menschen mit Down Syndrom und deren Angehörigen mit vielen Online-Aktionen begangen.

Dazu erklären die Landesinklusionsbeauftragten DIE LINKE Sachsen, Ann-Kathrin Legath und Birger Höhn, nachträglich:

Menschen mit Down Syndrom zeichnet eine ehrliche und direkte sowie in vielen Fällen herzliche Kommunikation aus. Sie wollen zwei Sachen:

  • Sie wollen nicht als »geistig behindert« bezeichnet werden, sondern als »Menschen mit Lernschwierigkeiten«. Das hat deren Selbstvertretungsorganisation »People first – Mensch zuerst« schon mehrfach, unter anderem auf deren Webseite betont. Da sie nicht »blöd« oder ähnliches sind. Diesbezüglich müssten also auch die Gesetzestexte, wie zum Beispiel im Betreuungsrecht, endlich angepasst werden.
  • Sie und ihre Angehörigen müssen häufig um ihr Lebensrecht kämpfen. Das wird besonders deutlich am Beispiel der vorgeburtlichen Bluttests

Um eins vorweg zu sagen: Natürlich darf das Abtreibungsrecht in keiner Weise beschintten oder ähnliches werden, völlig klar. Aber wir finden: Eine Behinderung, hier Trisomie 21, darf nicht der ausschlaggebende Grund dafür werden. Hierfür müßten die Hilfsangebote dringend personell aufgestockt werden.

Von daher schließen wir uns den Forderungen ausdrücklich an und rufen im Sinne der nachfolgenden Aktion – in Corona Zeiten ist das mit dem Tanzen selbstverständlich im übertragenen Sinne gemeint – dazu auf:

»Laßt uns tanzen für ein gutes 21«

https://teile-gutes21.de

Ann-Kathrin Legath                                                                                           Birger Höhn

Landesinklusionsbeauftragte DIE LINKE Sachsen