Die Schüsse an der Mauer stellen eine Verletzung elementarer Menschenrechte dar und sind durch nichts zu rechtfertigen.

»Durch nichts zu rechtfertigen« – Positionierung zu einer »Gedenkanzeige«

Am Abend des 28. Dezember 2020 wurde auf Twitter ein Bild einer Gedenkanzeige in der Tageszeitung »junge welt« gepostet, auf dem u.a. tödliche Schüsse an der Mauer verharmlost werden. Unsere Position – sowohl in Chemnitz, im Landes- als auch im Bundesverband – dazu ist klar:

Die kursierende Gedenkanzeige teilen wir weder in Bezug auf Inhalt noch Wortwahl und sie stößt unsererseits auf klare Ablehnung. Für uns ist klar: Die Schüsse an der Mauer stellen eine Verletzung elementarer Menschenrechte dar und sind durch nichts zu rechtfertigen. Nach unserer Kenntnis stehen auch interne Zusammenschlüsse/Strukturen unter der Anzeige, die dem nie zugestimmt haben. Unser Kreisverband in Chemnitz hat richtigerweise angekündigt, der Sache nachzugehen.

Unter der Gedenkanzeige stehen diverse Namen von Strukturen, darunter auch solche, des Stadtverbandes in Chemnitz und des Landesverbandes. Nach derzeitigem Kenntnisstand (29.12.2020, 15:50 Uhr) wurde die Anzeige von einer Einzelperson in Rücksprache mit zwei weiteren einzelnen Personen, die für die benannten Strukturen nicht einmal entscheidungsfähig sind, geschaltet. Neben der klaren inhaltlichen Verurteilung der Aussagen ist auch das Vorgehen, sich ungefragt des Namens anderer zu bedienen, alles andere als in Ordnung und stößt auch vor Ort in Chemnitz auf entsprechende Reaktionen und wird aufgearbeitet werden.