Corona: Informationen für Sportler*innen und Vereine

Corona: Informationen für Sportler*innen & Vereine

Corona Notfallverordnung, gültig vom 22.11.2021 – 12.12.2021

Für den Sport im Freistaat gilt während dieser Zeit:

  • Alle Anlagen und Einrichtungen für den Sport bleiben geschlossen.
  • Profisportveranstaltungen können weiterhin ohne Zuschauer stattfinden.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Sporttreiben weiterhin gestattet.
  • Das  Anleitungspersonal muss 3G Status nachweisen und die Betreibenden müssen eine Kontaktverfolgung vornehmen.
  • Bäder, welche nicht zu reha- oder medizinischen Zwecken oder dem Schulschwimmen genutzt werden, bleiben geschlossen.

Mithilfe des folgenden Links kann die Verordnung auch im Original eingesehen werden.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1032580.

 

Corona Schutzverordnung vom 05. November 2021, gültig ab 08. November 2021

Die rasant ansteigenden Covid-19 Fallzahlen haben die sächsisch Staatsregierung veranlasst, erneut mit restriktiven Maßnahmen möglichst viele Bürger*innen vor Infektionen mit dem Virus zu schützen. Verschärfungen und Lockerungen ergeben sich neben der bekannten 7 – Tage – Indzidenz, auch aus der jeweiligen Hospitalisierungrate (dabei werden Bettenbelegungen und daraus ergebenen Kapazitätsgrenzen aus Normal- und Intensivstationen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt als Kriterium genutzt). Der Breiten- und Amateursport bleibt wie viele weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nicht verschont.

Es gilt:

  • Während der Vorwarnstufe dürfen im privaten oder öffentlichen Raum maximal 10 umgeimpfte Personen teilnehmen.
  • Greift die Überlastungsstufe, sind Zusammenkünfte nur noch mit Personen aus dem eigenen Hausstand, Partner*innen, Personen mit Sorge- und Umgangsrecht sowie einer zusätzlichen Person gestattet..
  • Heranwachsende, jünger als 16 Jahre, sind von diesen Regelungen ausgeschlossen.

 

Dieser Link führt direkt zur jüngsten Corona Schutzverordnung:

https://www.sport-fuer-sachsen.de/files/user_upload/03_Dokumentenarchiv_LSB/Aktuelles/Corona/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021–11-05.pdf

 

Änderungen der Coronaschutzverordnung, gültig ab 14.06.2021:

Folgende Lockerungen treten in Kraft:

  • unter Einhaltung von Hygienekonzepten und mit bevorzugt digitaler Konakterfassung, aber auch möglicher analoger Kontakterfassung ist Publikum bei Sportveranstaltungen zulässig.
  • Bei einer 7 – Tage Inzidenz unter 50 dürfen Gruppen von bis zu 30 Personen auf Innensportanlagen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests Kontaktsport treiben.
  • Bei einer 7 – Tage Inzidenz unter 35 entfallen die Testpflicht und Personenbeschränkungen bei der Sportausübung.
  • Übungsleiter:innen mit Klient:innenkontakt benötigen 2x wöchentlich einen negativen Text. Dieser muss vier Wochen aufbewahrt werden.

Außerdem kommt hinzu:

  • Bei einer 7 – Tage Inzidenz unter 50 dürfen Hallenbäder, Kurbäder, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Wellnescenter und Thermen mit Hygienekonzept und Kontakterfassung öffnen. Besucher:innen benötigen einen tagesaktuellen Test.
  • Bei einer 7 – Tage Inzidenz unter 35 dürfen Dampfbäder, Dampfsaunen und Saunen mit Hygienekonzept öffnen. Kontakterfassung muss erfolgen und die Bersucher:innen benötigen einen tagesaktuellen Test.
  • Wird eine Inzidenz von 35 unterschritten, entfällt die Testpflicht für Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Wellnescenter und Thermen.

 

Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 31.05.2021:

Die Öffnungen von Sportanlagen und damit einhergehend auch das Sporttreiben, soll ab dem 31. Mai mit neuen Perspektiven versehen werden. Woran die Öffnungen im Detail gekoppelt sind, wird hier kurz zusammengefasst:

Inzidenz < 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen:

  • Bei einer 7 – Tage Inizidenz unter 100 dürfen Gruppen von bis zu 20 minderjährigen gemeinsam auf Außensportanlagen Sport treiben.
  • Kontaktfreier Sport auf Außenanlagen, mit maximal 30 Personen, vorausgesetzt eine Kontakterfassung erfolgt, ist zulässig. -> Selbiges gilt auch für kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen, jedoch kommt eine Testpflicht hinzu. Übungsleiter:innen benötigen in jedem Fall und grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
  • Freibäder dürfen nach Vorlage eines Hygienekonzepts und mit verpflichtender Kontakterfassung öffnen.

Bei weiter sinkenden Inzidenzen ergeben sich weitere Lockerungen für den sportlichen Sektor. Diese stellen sich wie folgt dar:

Inzidenz < 50 an sieben aufeinander folgenden Tagen:

  • Auf Innenanlagen darf Kontaktsport ausgeübt werden. Die Gruppengröße ist auf 30 Personen beschränkt. Außerdem werden ein tagesaktueller, negativer Test und Kontakterfassung vorausgesetzt.

Inzidenz < 35 an 14 aufeinander folgenden Tagen:

  • Wenn eine Inzidenz unter 35 für zwei Wochen stabil ist, entfällt die Testpflicht. Können Mindestabstände jedoch nicht eingehalten werden greift diese Regelung nicht.

Diese Verordnung behält bis zum 13.06.2021 ihre Gültigkeit.

 

Seit dem 24.04.2021 ist die bundesweite Corona Schutzverordnung gültig. Diese neue Regelung besagt unter anderem, dass bis zu 20 minderjährige auf Außensportanlagen, unter Anleitung, Sport treiben dürfen. Das Anleitungspersonal benötigt hierfür einen tagesaktuellen negativen Test. Dies gilt jedoch nur bei einer Inzidenz <100 an 5 Tagen und 1.300 freien Krankenhausbetten auf einer Normalstation im gesamten Freistaat.

Weitere Infos rund um das Sporttreiben während Corona gibt es weiterhin auf der Homepage des Landessportbunds.

 

Coronaverordnung, gültig bis 18.04.2021:

Der Umgang mit der Pandemie, mit Blick auf das Sporttreiben, hat unterschiedliche Handhabungen bei sich veränderten Inzidenzwerten als Lösungsweg hervorgebracht.

Auf der Homepage des Landessportbund Sachsen findet sich eine übersichtliche Grafik. Diese erklärt welche Alters- und Personengruppen bei welcher Inzidenzwentwicklung ihre bevorzugte Sportart ausführen dürfen.

Erste Lockerungen für Sport in der neuen Verordnung, gültig bis 31.03.2021

Bei einem Inzidenzwert unter 100, gerechnet auf 100.000 Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städte und dem gesamten Bundesland Sachsen werden unter Einhaltung verschiedener Bedingungen die Sportanlagen nach langer Zeit wieder öffnen.

5 aufeinander folgende Tage mit einem Inzidenzwert unter 100:

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen in Gruppen von bis zu 20 Personen auf Außensportanlagen kontaktlos Sport treiben.

14 Tage unter 100, gerechnet auf 100.000 Einwohner:

Sportler:innen, mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest wird  Kontaktsport auf Außensportanlagen, sowie Individualsport in Sporthallen gestattet.

2 Wochen unter 50, gerechnet auf 100.000 Einwohner:

Sollte die Ausbreitung des Covid-19 Virus drastisch zurückgehen und die Inzidenzzahl sinkt für 2 Wochen auf unter 50, wird kontaktfreier Sport auf Innenanlagen und Kontaktsport auf Außenanlagen, auch ohne tagesaktuellen Schnelltest möglich.

 

Neuigkeiten vom Februar 2021

Die Lockdownverordnungen bleiben auch im Zuge der neuesten Aktualisierung vom 12.02.2021 im sportlichen Sektor unverändert. Alle Sportanlagen und Sporteinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport sind weiterhin geschlossen.

Lockerungen im Sinne von Trainingsgenehmigungen sind nur für folgende Personengruppen möglich:

  • Schülerinnen und Schüler von Sportschulen
  • Profisportler:innen samt Bundes- und Landeskader
  • außerdem dürfen Jahrgänge von Sportoberschulen, Sportgymnasien und sportwissenschaftliche Studienjahrgänge, welche an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, in und auf Sportstätten trainieren.

Natürlich gelten auch für diese Personen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Dies ist für Vereins- und Freizeitsportler eine endlose und trostlose Zeit. Von Vereinsakteuren, welche zuständig für Verwaltungstätigkeiten sind, könnte diese Zeit jedoch noch für die jährliche Bestandsmeldung auf www.verminet.de, aber auch zur Fördermittelbeantragung genutzt werden. Dieser Zeitraum wurde kongruent zum Zeitraum des Lockdowns, bis zum 31.01.2021 verlängert.

Auf www.verminet.de kann ebenfalls, wie schon im Jahr zuvor ein Antrag auf »Erwerb eines neuen Großsportgeräts« gestellt werden. Hierfür ist der 31.03.2021 als Ende des Beantragungszeitraum ausgegeben. Auf www.sport-fuer-sachsen.de finden sich noch weitere Informationen rund um Förderungen und Vereinsleben.

 

Seit dem 02.11.2020 sind die Corona bedingten Beschränkungen, welche mit dem sogenannten „Lockdown Light“ einhergehen in Kraft. Neben Kinos, Restaurants und Bars sind Indoor sowie Outdoor Sportstätten ein zweites Mal in diesem Jahr geschlossen. Vor erst werden die Beschränkungen für uns Sportler und Sportlerinnen bis einschließlich 30.1l.2020 aufrecht erhalten bleiben. Wie sich die Sport, Freizeit und Kulturangebote darüber hinaus gestalten werden, liegt an den Infektionszahlen der Covid Pandemie. Dies bedeutet, dieselbe Disziplin, welche das Sporttreiben abverlangt, muss nun für die notwendige Enthaltsamkeit in sozialer Interaktion von uns aufgebracht werden. Als weiteres Konzept für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung ist die  Einhaltung der AHA – Regeln von äußerster Wichtigkeit.

Folgender Link bietet die Möglichkeit für Informationen zum Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen:

 

Dieser Link bietet eine Berechnungstabelle und den Zugang zu verschiedenen Formularen:

 

Für weitere Vertiefungen der „Lockdown Light“ Regelungen hinsichtlich Befugnissen, Finanzen  und allgemeinen Informationen, empfehlen wir außerdem die Seite des Landessportbunds Sachsen:

Marika Tändler-Walenta Marika Tändler-Walenta

Sprecherin für Sportpolitik und Ansprech­partnerin für Anliegen der Sportler*innen und Sportvereine in der LINKEN Landtagsfraktion.

Kontakt:
Mail: znevxn.gnraqyre-jnyragn@fyg.fnpufra.qr
Tel.: 0351 4935844
Web: www.marika-taendler-walenta.de

Informationen für Sportvereine

Soforthilfe für Sportvereine:

1.

  • 200 Millionen Euro Soforthilfe für die Topligen folgender Sportarten: Volleyball, Basketball, Eishockey, Handball, sowie 3. Fußballbundesliga

Dieses Soforthilfepaket wurde von der Koalitionsfraktion zur Vermeidung von Insolvenzen in der kommenden Spielzeit verabschiedet. Die Nothilfe setzt sich aus folgendem Schlüssel für die Vereine zusammen:

  • es soll fehlende Zuschauereinnahmen der Monate April – Dezember 2020 abfedern
  • 80% der Nettoerlöse aus Zuschauereinnahmen nach Abzug der Verkaufsgebühren und Mehrwertsteuer erstatten → wenn ein Verein also zuletzt 100.000 Euro Zuschauereinnahmen generiert hat, bekommt dieser 80.000 Euro.
  • die maximale Zuwendung liegt bei 800.000 Euro, falls ein Verein mehr als 1 Million Euro an Zuschauereinnahmen hatte.

Dies kommt gerade Fußballvereinen der 3. Liga aus kleinen und Mittelgroßen Städten, gerade im Osten zugute. Hier hätten sonst Insolvenzen oftmals nicht vermieden werden können.

In besonderen Fällen können auch Verbände auf die Hilfe zugreifen, bleiben Einnahmen aus Länderspielen oder anderen Veranstaltungen aus. Sollte aufgrund der Covid-19 Pandemie auch in den Rückrunden der kommenden Saison Zuschauereinnahmen ausbleiben, soll außerdem diskutiert werden, die Mittel weiter zu erhöhen.

2.

  • Soforthilfe kann jeder Sportverein beantragen, wenn dieser sich bis 15. März 2020 als ordentliches Mitglied im LSB organisiert hat
  • Der Antragssteller muss nachweisen, dass geltend gemachte Kosten aufgrund der zum Infektionsschutz verhängten Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 entstanden sind (dies kann nachweisbare Einnahmeverluste oder beispielsweise auch Mehrausgaben bedeuten)
  • Weitere Infos & Voraussetzungen gibt’s auf der Seite des Landessportbundes Sachsen (LSB)
  • Anträge auf Förderung können beim LSB Sachsen eingereicht werden, per Mail an fbsbeguvysr@fcbeg-shre-fnpufra.qr oder postalisch an: Postfach 100 952, 04009 Leipzig
Liquiditätsderlehen »Sachsen Hilft sofort«

Wer ist zuwendungsberechtigt?

1. Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen
2. im LSB Sachsen organisierte Sportvereine
3. deren als juristische Person des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen

Leider gibt es eine ganze Menge Zuwendungsvorraussetzungen, genauer Infos dazu gibt es hier.

Die Richtlinie tritt am 22.04.2020 in Kraft, dabei ist die Laufzeit zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Adresse zur Antragstellung:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden

Was jetzt politisch nötig ist – Vorschläge und Forderungen von DIE LINKE.

  • Soforthilfe & Darlehen müssen auch für Sportvereine, die nicht Mitglied im LSB, sind zur Verfügung stehen, da diese ebenfalls einen großen gesellschaftlichen Nutzen erfüllen
  • den festgelegten Mindestförderbetrag halten wir für falsch, da oft auch geringe Beträge über Existenzen entscheiden
  • beim Liqiuditätsdarlehen besteht durch eine 5‑jahres Tilgungsfrist das Risiko der »Elitenbildung«, jeder Verein soll die gleiche Chance bekommen ohne jegliche Jahresfristen sein Tilgungsvolumen zu verringern
  • 50% des Darlehens sollen ohne Rückzahlung gestattet werden

Weitere Infos:

  • Infoseite unseres sportpolitischen Sprechers im Leipziger Stadtrat Adam Bednarsky
  • Infos unseres sächsischer Bundestagsabgeordneten André Hahn

Infos der Sportverbände, der Bundes & Landesregierung

Stiftung Deutsche Sporthilfe
  • Bewilligte Athletenförderung bleibt weiterhin bestehend (grundsätzlicher Bewilligungszeitraum 12 Monate).
  • Deutsche Bank Stipendium bleibt für studierende Athlet*innen weiterhin bestehen.
  • Aufgrund von Ausfällen von Weltmeisterschaften im Bereich Wintersport sollen an dieser Stelle Weltranglisten und Europameisterschaften als Ausweichkriterien zur Einstufung genutzt werden, mit dem Ziel faire Bedingungen für ein neues Förderjahr zu schaffen.
  • Die Sporthilfe finanziert sich aus Spenden, Privatwirtschaftlichen Unternehmen, Benefizveranstaltungen und mäzenatischem Engagement. Eine zukünftige Förderung kann durch die veränderten Umstände durch die Covid-19 Pandemie noch nicht beurteilt werden

Mehr: sporthilfe.de

Deutscher Olympischer Sportbund
  • Plant für alle Mitglieder und nahestehenden Organisationen mit dem BMI gemeinsam für einen Notfallfonds zu diskutieren.
  • Auch das Jahr 2021ff sollen dabei eine Rolle spielen, da die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie mit Sicherheit auch in den nächsten Jahren Einfluss auf unsere Sportlandschaft haben werden.
  • Desweiteren hat der DOSB hat am 17. April 2020 seine Spitzenverbände aufgefordert, ein Übergangskonzept zur Wiederaufnahme des Trainings, angepasst an den DOSB Leitplanken zu entwickeln. Die jeweiligen Konzepte werden dann von der medizinischen Kommission des DOSB bewertet.
  • Ein bundesweit geltendes Konzept für den vereinsbasierten Sport wird angestrebt
  • Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume (mit weiterführendem Link zum Überblick über Förderprogramme)
  • Der DOSB und die Volksbank belohnen Vereine aus dem Breitensport, welche sich über das sportliche hinaus engagiert haben. Vereine können sich bis 30. Juni in den Filialen in der Volksbanken oder online bewerben. Einizige Grundlage fü eine Bewerbung: Ihr Verein ist Teil der Dachorganisation DOSB.

Mehr: https://www.dosb.de

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Begrüßt statt der Beantragung von Kurzarbeitergeld vorerst zu prüfen, ob beispielsweise Onlinetrainings, Konzeptarbeiten oder Überstundenabbau möglich ist.
  • Die Spitzenverbände des Sommersports benötigen noch eine verlässliche Aussage über eine staatliche Förderung für das verschobene Olympiajahr 2021, Austragungsort Tokyo.
  • BMI und DOSB sind sich einig, das die Fördersystematik einmalig bis 2021 verlängert wird.
  • Sozialversicherungspflichtige Angestellte von Sportverbänden und Sportvereinen haben durch das „Corona-Hilfspaket“ erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld.

Mehr: BMI

Landesregierung zu Außensportanlagen
  • Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist ebenso einzuhalten wie die geltenden Hygienevorschriften.
  • Neben der Abstandswahrung sei beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.
  • Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Mehr: coronavirus.sachsen.de

Für Sportler*innen

Sport und Bewegungsideen

Für Kids: