Die Beratungen der Kreisgeschäftsführer*innen werden als Fortsetzung des Wahlplenums in der Zwischenwahlzeit durchgeführt. Sie steht den Wahlkampfverantwortlichen und den Kreisvorsitzenden der Kreisverbände offen.

Mindestens einmal beraten, im Rahmen der genannten Termine, Kreisgeschäftsführer*innen und Kreisschatzmeister*innen gemeinsam.

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